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Forum: Abmahnung BVB d. Becker und Haumann
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Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
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Forum: Abmahnung Ticketverkäufe (sonstige Vereine)
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Forum: Kaffeefahrten
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| Verhalten bei Abofallen |
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Geschrieben von: Krennz - 01-27-2008, 07:01 PM - Forum: News & Infos (Verbraucherschutz)
- Antworten (6)
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@Alle,
was kann ich machen, wenn ich unbewusst auf eine Abofalle hereingefallen bin?
1. Ruhe bewahren.
2. Überlegen, war ich auf dieser Site, wie sah sie aus, habe ich evtl irgendwo was von Preisen und Abo gesehen?
War der Preis gut sichtbar? Wenn er nur irgendwo unterhalb des ANMELDEBUTON im Fliesstext, oder im Fliesstext neben der Eingabemaske zu sehen war/wäre oder sich in den AGB/ALB versteckt handelt es sich um eine von den Verberaucherzentralen bekämpfte "Abofalle"
3. Wenn ich auf der Site war, habe ich meine richtigen Daten eingegeben?
Solange die keine richtigen Daten haben, kann ich abwarten, bis was mit der Briefpost kommt. Da die Anbieter aber jegliche Kosten scheuen, wird das wohl nie der Fall sein.
4. Abwarten, ob was mit der Briefpost kommt. Mails sind vor Gericht kein Beweis.
5. Die drohen mit der IP, die sie mir zuordnen wollen.
Da haben wir den ersten Stolperstein. Das ermitteln des Users über die IP darf nur ein STaatsanwalt nach Beschluss eines Gerichts. Hierzu müsste der Anbieter den STaatsanwalt überzeugen, dass hier eine gravierende Straftat vorliegt. Der Staatsanwalt müsste dann einen Richter überzeugen und der müsste einen Beschluss dementsprechend fassen. Eher unwahrscheinlich bis unmöglich.
6. Die drohen mit Lohn- und Kontenpfändung
Lohn- und/oder Kontenpfändungen dürfen die nur durchführen, wenn sie einen rechtsgültigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss haben. Das geht über den Mahnbescheid, oder über ein Versäumnis- und Anerkenntnisurteil. Sollte ich einen Mahnberscheid erhalten kann ich auf dem beigefügten Formular "Ich widerspreche" ankreuzen und das ganze innerhalb von 14 Tagen ans Gericht zurückschicken. Dann müsste der Anbieter, bei einem Gerichtstermin beweisen, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung die Anmeldeseite den Vorschriften der Preisangabenverordnung entsprachen, die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäss erolgte und der Kunde sich vollkommen unbeeinflusst und nach freiem Willen für das Abo entschieden hat.
Da auf vielen Sites der Preis irgendwo weit unterhalb des Abmeldebuttons gestanden hat und z.Teil noch steht, bzw erst aus den AGB erkennbar ist, ist das fast unmöglich.
Ausserdem werben immernoch Sites mit Worten wie "Free", "Kostenlos" oder "Gratis" was von vielen Verbraucherzentralen und der Wettbewerbszentrale abgemahnt wird.
7. Die drohen mit Einträgen bei der Schufa
Schufaeinträgen muss der Kunde schriftlich zustimmen (Schufaklausel) Unten in meinem Anhang steht ein Link zu Wikipedia, da steht vieles über die Schufa. Streitige Forderungen sind von einem Schufaeintrag sowieso ausgeschlossen.
8. Ich habe eine Mahnung per Post bekommen.
Da jetzt was mit der Post kam, darf ich auf keinen FAll eine Kündigung schicken. Mit einer Kündigung würde ich den "Vertrag" <zwar nicht>anerkennen <aber es ist nicht der richtige Weg>. Ich würde jetzt eine Anfechtung nach § 119 BGB Anfechtung wegen Irrtum und §123 Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung per Einschreiben mit Rückschein schicken. Unten stehen zwei Musterbriefe, die, je nach Sachlage abgeschrieben werden können. Urheber ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Immer per Einschreiben mit Rückschein.
Die Anschriften findet man im Impressum der Sites, oder auf dem Brief der Anbieter.
< Neuerdings gehen viele Verbraucherzentralen dazu über von "Brieffreundschaften" abzuraten, ebenfalls wird in vielen Foren dazu geraten die Sache auszusitzen. Den meisten Einschüchterungsfallenbetreibern geht früher oder später die Lust aus. Wer seine Nerven behält darf sein Geld behalten. Ich persönlich bin der Meinung , dass das jeder selber entscheiden muss.>
lG
Klaus
Die in < > Klammer stehenden Sätze sind neuere Erkenntnisse
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| auch wir brauchen Hilfe sms100 |
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Geschrieben von: Uschi - 01-15-2008, 01:43 PM - Forum: Abofallen & Gratisdienste mit versteckten Kosten
- Antworten (4)
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Hallo,
auch wir brauchen Hilfe....
Im August 2006 versendete mein Sohn eine sms über SHIFTworx,
kurz darauf bekam er eine Rechnung per eMail. einige Tage später kam die erste Mahnung, dann die 2.
Und dann kam die androhung das wenn die 96 Euro nicht gezahlt würde, würde es einem inkassobüro übergeben und es wurde mit Zwangsvollstreckung gedroht, daraufhin hat mein Sohn dann die Summe überwiesen , um der Vollstreckung und weiterem Ärger zu entgehen.
Er schrieb 3 eMails an die dort angegebene eMail Adresse und kündigte sofort den angeblich abgeschlossenen Vertrag.....bekam aber nie eine Rückmeldung.
Am 9.01.2008 bekam er nun wieder Post
von einem Rechtsanwalt Weber aus 24915 Flensburg
dieser fordert nun bis zum 23.1.08 die Summe von 152,41 Euro (incl. seiner Kosten) im Auftrag der Firma Shiftworx GmbH für das 2. Vertragsjahr !
wir haben einen Brief aufgesetzt , indem wir diesem Rechtsanwalt mitteilen das wir uns an die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gewand haben
( eMail ging dorthin, Antwort kam auch schon das sie mit großem Interesse unsere eMail zur Kenntniss genommen haben aber leider nicht helfen können, wir sollen uns an eine Verbraucherzentrale in unserer Region wenden, dort würde uns dann Beratung geboten )
ebenso wollen wir diesem Rechtsanwalt mitgeteilen das wir einen RA mit der Wahrung unserer Interessen beauftragen werden wenn die Firma Shiftworx weiterhin mit ungerechtfertigten Forderungen belästigt.....ebenso würden wir uns dann nach Absprache mit unserem RA vorbehalten die Firma Shiftworx wegen arglistiger Täuschung bei der Staatanwaltschaft zur Anklage zu bringen. Das einer Sammelklage sicherlich nichts im Weg stehen würde , da es inzwischen bekannt sei das es Hunderte von Geschädigten gibt.
Das eigenartige an dem Brief von diesem Rechtsanwalt aus Flensburg ist :
die Unterschrift unter dem Brief ist nicht original....sieht aus wie kopiert....
ausserdem haben die die Anfangsziffern der angeblichen Kundennummer verändert....nur die letzen 5 Ziffern sind identisch....wir haben den Überweisungsträger von 2006 noch daher ist es uns aufgefallen.
Kann uns nun hier jemand sagen wie wir uns Verhalten sollen......der sich evtl den Brief den wir dorthin senden wollen mal ansehen würde....und uns sagen ob man das alles so schreiben kann?? Würde ihn dann per PN an den Betreffenden senden.Da ich denke wenn ich ihn hier einstelle würde es zuviel.
Hoffe das auch mir hier ein guter Rat gegeben werden kann wie nun weiter vorgegangen werden kann / soll.
Mit bestem Dank
Uschi
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| Ahnenforschung ?? |
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Geschrieben von: ärger67 - 12-26-2007, 06:35 PM - Forum: Abofallen & Gratisdienste mit versteckten Kosten
- Antworten (2)
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Hallo erstmal,
wer von euch kennt oder hatte schon mal etwas mit der " Ahnenforschung "LTD" zu tun? oder weis etwas über diese Firma?
Mein Minderjähriger Sohn hatte sich bei "Msn" angemeldet und unseres Wissens nach kann er nur über die Seite zu Ahnenforschung gekommen sein, was und jetzt ein 1 Jahr 60€ kosten soll !!!
Wobei wir gar keinen wert auf sowas legen und ER mit 15 Jahre ja schon gleich 2mal nicht. Die haben uns natürlich schon mal gleich mit Inkasso gedroht und er sich ja Strafbar macht (mit bis zu 5 Jahren Knast) *lach* da wäre er ja ein Schwerverbrecher !!
Haben auch schon Widerspruch eingelegt was Sie aber nicht anerkennen wollen.
Wie können wir uns noch gegen so etwas wehren??
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| Frohe Weihnacht, guten Rutsch und freudige Verjährung |
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Geschrieben von: Krennz - 12-20-2007, 06:47 PM - Forum: Plauderecke
- Antworten (2)
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@Alle
Ich wünsche uns allen von ganzem Herzen ein frohes, gesegnetes, ruhiges Weihnachtsfest. Darüberhinaus einen guten Rutsch in ein erfolgreiches 2008.
So ganz nebenbei, eine freudige Verjährung aller Forderungen aus 2004 von IBEX und Konsorten.
lG
Klaus
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| Weihnachtsangebot |
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Geschrieben von: Michael - 11-24-2007, 09:49 AM - Forum: Ibexnet - elInkasso - Electroleasing
- Antworten (15)
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Gerade lag in meinem Briefkasten die Krönung aller Ibex-Briefe,
Zitat:"Geiz ist immer noch geil..
Sparen Sie zum Ende des Jahres noch einmal ordentlich Geld.
Wenn Sie sich für unser WEIHNACHTSANGEBOT entscheiden, verzichtet ihre Gläubigerin auf die Hälfte der gesamten Forderung!
In jedem Fall ein Vorteil für Sie!
Meine Frau und ich haben herzlich gelacht. Eigentlich fehlten im Brief noch ein paar bunte Comic-Bildchen, um die Lächerlichkeit dieser "GEsellschaft für Forderungsmanagement" zu unterstreichen.
Albern, aber gut für einen Lacher.
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| Standard-Antwortbrief Inkasso |
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Geschrieben von: Rechti - 10-06-2007, 11:50 PM - Forum: Allgemeine Fragen und Infos zum Thema Recht
- Antworten (3)
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Falls ich von Inkassobüros mit unberechtigten Forderungen konfrontiert werde, verwende ich immer dieses Schreiben und passe es je nach Forderung etwas an. Hab nach diesem Schreiben bisher keine Antwort mehr bekommen.
Bei den elInkies wird das aber auch nicht helfen
Hab diese Vorlage aus dem Internet. Kann also keine Haftung für Paragraphe usw. übernehmen 
>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Betreff: Forderung – "xyz"
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme äußerst höfflich Bezug auf die an mich gerichtete Forderungsaufstellung vom xx.xx.xxx, und teile Ihnen mit, dass die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist. Ich weise diese daher vollumfänglich zurück.
Zunächst wird vorsorglich bestritten, dass "xyzInkasso" Forderungen der "Firmaxyz" einziehen kann. Die Inkassoberechtigung bzw. eine abgetretene Forderung besteht nicht, so dass bereits die Berechtigung, die Forderung der "xyzFirma" durch "xyInkasso" nicht besteht.
<Je nach Fall ändern
Unabhängig von diesem Umstand teile ich Ihnen mit, dass ich die angegebene Dienstleistung Ihres Auftraggebers nicht in Anspruch genommen habe und die Forderung unberechtigt ist.
Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen wird bestritten.
>
Im Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die geltend gemachten vorgerichtlichen Kosten nicht erstattungsfähig sind.
Ihr Auftraggeber als geschäftserfahrene juristische Person ist in der Lage, Ihre Forderungen selbst beizutreiben, so dass die Einschaltung eines Inkassounternehmens nicht erforderlich war und vorgerichtliche Kosten jedenfalls mir nicht in Rechnung gestellt werden können.
Unabhängig davon teile ich Ihnen ebenfalls mit, dass ich bereits schriftlich gegenüber Ihrem Auftraggeber die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten wurde. Eine Einschaltung eines Inkassounternehmens bedurfte es daher nicht.
Im Übrigen darf ich Sie bitten, mir Ihre Vollmacht zukommen zu lassen, aus der hervorgeht, dass Sie vertretungsberechtigt sind.
Hilfsweise weise ich die Forderung aufgrund der fehlenden Vollmacht vollumfänglich zurück.
Ich stelle rechtlicher Schritte anheim. Das Gericht mag dann über die Berechtigung der Hauptforderung entscheiden.
In diesem Falle müssen Sie davon ausgehen, dass ich bei einer unbegründeten Forderung unverzüglich Strafantrag bzw. Strafanzeige gegen den Antragsteller wegen des Verdachtes des versuchten Betruges (STGB §263 Abs.2) sowie wegen Verdacht der versuchten Nötigung (STGB240 Abs.2) stellen werde.
Gegen das fordernde Inkassounternehmen würde ich in einem solchen Fall Strafantrag wegen Beihilfe hierzu stellen.
Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass ich einer Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe meine Daten gemäß BDSG widerspreche.
Im Falle der Zuwiderhandlung werde ich ohne Ankündigung Strafantrag bzw. Strafanzeige laut §§ 186 f Strafgesetzbuch stellen.
Sollte ich von Ihnen noch weitere außergerichtliche Forderungen in jeglicher Form (auch E Mail!) erhalten, werde ich nicht zögern und umgehend Strafanzeige wegen Nötigung (STGB240 Abs.2) stellen.
Hochachtungsvoll
xyz
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| Stress mit Solidus/Vision Communication/Vision Bill |
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Geschrieben von: Joy - 10-06-2007, 10:18 PM - Forum: Vision Communication / Solidus Media Software GmbH
- Antworten (164)
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Hallo,
da die Vorgehensweise der obengenannten Firma ja hinlänglich bekannt ist, spare ich mir die
Vorgeschichte, der Status Quo bei mir ist ein Brief einer Anwaltskanzlei (oder eines
Inkasso-Büros, werde nicht ganz schlau aus deren Brief), die mir, als letzte Chance anbieten,
die 56 Euro zu bezahlen, und wenn ich das brav tue, würde man auf alle Mahngebühren und
Zinsen usw verzichten. Die Zahlungsfrist endet am 8.10., und ich werde nicht zahlen.
meine Frage: sollte ich jetzt einen Rechtsanwalt einschalten, und selber aktiv werden? Man droht
mir mit dem gerichtlichen Mahnbescheid, und hat sogar schon den Gerichtsvollzieher erwähnt.
Ist es bei euch schon soweit gekommen? Oder ist das eine neue Masche?
Würde mich sehr über Feedback freuen, da ich zwar sehr sauer und kampfbereit bin, aber trotzdem auch etwas verunsichert.
vielen dank im Voraus,
Joy-Marcel
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| SMSFuchs.de |
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Geschrieben von: Sunny - 10-03-2007, 07:40 AM - Forum: Abofallen & Gratisdienste mit versteckten Kosten
- Antworten (4)
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Habe gerade gesehen das in der Liste "Anbieter mit versteckten Kosten" unter naderem SMSfree100.de vorhanden ist. Mittlerweile gibt es ja SMSFuchs.de, die dieselben Kontaktadressen aufweist. Kann man davon ausgehen, da es scheinbar dieselbe Firma ist, daß das genau diesselbe Abzockmasche ist, oder haben die Ihre Nutzungsbedingungen dermassen geänderT das man gar nicht dagegen vorgehen könnte, wenn man da was versehentlich abgeschlossen hat.
Ich selber bin zum Glück nicht betroffen, aber das interressiert mich jetzt doch mal.
Sunny
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