Vorbehalt eines vorzeitigen Zwischenverkaufs ermöglicht zulässigen Abbruch einer eBay-Auktion

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Vorbehalt eines vorzeitigen Zwischenverkaufs ermöglicht zulässigen Abbruch einer eBay-Auktion ...




http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/11-10-2013-olg-duesseldorf-i-22-u-54-13.html
Eigener Leitsatz:

Ein eBay-Verkäufer darf es sich ausdrücklich vorbehalten, eine Auktion vorzeitig zu beenden (Vorbehalt eines Zwischenverkaufs). Er kann die Bindungswirkung seines Angebots auf Abschluss eines Kaufvertrages insoweit grundsätzlich ausschließen bzw. einschränken. Im Fall des Bedingungseintritts kommt kein Vertragsschluss zu Stande und dem Bieter steht kein Schadensersatzanspruch zu.


Oberlandesgericht Düsseldorf

Urteil vom 11. Oktober 2013

Az.: I-22 U 54/13.................................weiter im link








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