K
Krennz
Guest
@Alle,
was kann ich machen, wenn ich unbewusst auf eine Abofalle hereingefallen bin?
1. Ruhe bewahren.
2. Überlegen, war ich auf dieser Site, wie sah sie aus, habe ich evtl irgendwo was von Preisen und Abo gesehen?
War der Preis gut sichtbar? Wenn er nur irgendwo unterhalb des ANMELDEBUTON im Fliesstext, oder im Fliesstext neben der Eingabemaske zu sehen war/wäre oder sich in den AGB/ALB versteckt handelt es sich um eine von den Verberaucherzentralen bekämpfte "Abofalle"
3. Wenn ich auf der Site war, habe ich meine richtigen Daten eingegeben?
Solange die keine richtigen Daten haben, kann ich abwarten, bis was mit der Briefpost kommt. Da die Anbieter aber jegliche Kosten scheuen, wird das wohl nie der Fall sein.
4. Abwarten, ob was mit der Briefpost kommt. Mails sind vor Gericht kein Beweis.
5. Die drohen mit der IP, die sie mir zuordnen wollen.
Da haben wir den ersten Stolperstein. Das ermitteln des Users über die IP darf nur ein STaatsanwalt nach Beschluss eines Gerichts. Hierzu müsste der Anbieter den STaatsanwalt überzeugen, dass hier eine gravierende Straftat vorliegt. Der Staatsanwalt müsste dann einen Richter überzeugen und der müsste einen Beschluss dementsprechend fassen. Eher unwahrscheinlich bis unmöglich.
6. Die drohen mit Lohn- und Kontenpfändung
Lohn- und/oder Kontenpfändungen dürfen die nur durchführen, wenn sie einen rechtsgültigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss haben. Das geht über den Mahnbescheid, oder über ein Versäumnis- und Anerkenntnisurteil. Sollte ich einen Mahnberscheid erhalten kann ich auf dem beigefügten Formular "Ich widerspreche" ankreuzen und das ganze innerhalb von 14 Tagen ans Gericht zurückschicken. Dann müsste der Anbieter, bei einem Gerichtstermin beweisen, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung die Anmeldeseite den Vorschriften der Preisangabenverordnung entsprachen, die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäss erolgte und der Kunde sich vollkommen unbeeinflusst und nach freiem Willen für das Abo entschieden hat.
Da auf vielen Sites der Preis irgendwo weit unterhalb des Abmeldebuttons gestanden hat und z.Teil noch steht, bzw erst aus den AGB erkennbar ist, ist das fast unmöglich.
Ausserdem werben immernoch Sites mit Worten wie "Free", "Kostenlos" oder "Gratis" was von vielen Verbraucherzentralen und der Wettbewerbszentrale abgemahnt wird.
7. Die drohen mit Einträgen bei der Schufa
Schufaeinträgen muss der Kunde schriftlich zustimmen (Schufaklausel) Unten in meinem Anhang steht ein Link zu Wikipedia, da steht vieles über die Schufa. Streitige Forderungen sind von einem Schufaeintrag sowieso ausgeschlossen.
8. Ich habe eine Mahnung per Post bekommen.
Da jetzt was mit der Post kam, darf ich auf keinen FAll eine Kündigung schicken. Mit einer Kündigung würde ich den "Vertrag" <zwar nicht>anerkennen <aber es ist nicht der richtige Weg>. Ich würde jetzt eine Anfechtung nach § 119 BGB Anfechtung wegen Irrtum und §123 Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung per Einschreiben mit Rückschein schicken. Unten stehen zwei Musterbriefe, die, je nach Sachlage abgeschrieben werden können. Urheber ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Immer per Einschreiben mit Rückschein.
Die Anschriften findet man im Impressum der Sites, oder auf dem Brief der Anbieter.
< Neuerdings gehen viele Verbraucherzentralen dazu über von "Brieffreundschaften" abzuraten, ebenfalls wird in vielen Foren dazu geraten die Sache auszusitzen. Den meisten Einschüchterungsfallenbetreibern geht früher oder später die Lust aus. Wer seine Nerven behält darf sein Geld behalten. Ich persönlich bin der Meinung , dass das jeder selber entscheiden muss.>
lG
Klaus
Die in < > Klammer stehenden Sätze sind neuere Erkenntnisse
was kann ich machen, wenn ich unbewusst auf eine Abofalle hereingefallen bin?
1. Ruhe bewahren.
2. Überlegen, war ich auf dieser Site, wie sah sie aus, habe ich evtl irgendwo was von Preisen und Abo gesehen?
War der Preis gut sichtbar? Wenn er nur irgendwo unterhalb des ANMELDEBUTON im Fliesstext, oder im Fliesstext neben der Eingabemaske zu sehen war/wäre oder sich in den AGB/ALB versteckt handelt es sich um eine von den Verberaucherzentralen bekämpfte "Abofalle"
3. Wenn ich auf der Site war, habe ich meine richtigen Daten eingegeben?
Solange die keine richtigen Daten haben, kann ich abwarten, bis was mit der Briefpost kommt. Da die Anbieter aber jegliche Kosten scheuen, wird das wohl nie der Fall sein.
4. Abwarten, ob was mit der Briefpost kommt. Mails sind vor Gericht kein Beweis.
5. Die drohen mit der IP, die sie mir zuordnen wollen.
Da haben wir den ersten Stolperstein. Das ermitteln des Users über die IP darf nur ein STaatsanwalt nach Beschluss eines Gerichts. Hierzu müsste der Anbieter den STaatsanwalt überzeugen, dass hier eine gravierende Straftat vorliegt. Der Staatsanwalt müsste dann einen Richter überzeugen und der müsste einen Beschluss dementsprechend fassen. Eher unwahrscheinlich bis unmöglich.
6. Die drohen mit Lohn- und Kontenpfändung
Lohn- und/oder Kontenpfändungen dürfen die nur durchführen, wenn sie einen rechtsgültigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss haben. Das geht über den Mahnbescheid, oder über ein Versäumnis- und Anerkenntnisurteil. Sollte ich einen Mahnberscheid erhalten kann ich auf dem beigefügten Formular "Ich widerspreche" ankreuzen und das ganze innerhalb von 14 Tagen ans Gericht zurückschicken. Dann müsste der Anbieter, bei einem Gerichtstermin beweisen, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung die Anmeldeseite den Vorschriften der Preisangabenverordnung entsprachen, die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäss erolgte und der Kunde sich vollkommen unbeeinflusst und nach freiem Willen für das Abo entschieden hat.
Da auf vielen Sites der Preis irgendwo weit unterhalb des Abmeldebuttons gestanden hat und z.Teil noch steht, bzw erst aus den AGB erkennbar ist, ist das fast unmöglich.
Ausserdem werben immernoch Sites mit Worten wie "Free", "Kostenlos" oder "Gratis" was von vielen Verbraucherzentralen und der Wettbewerbszentrale abgemahnt wird.
7. Die drohen mit Einträgen bei der Schufa
Schufaeinträgen muss der Kunde schriftlich zustimmen (Schufaklausel) Unten in meinem Anhang steht ein Link zu Wikipedia, da steht vieles über die Schufa. Streitige Forderungen sind von einem Schufaeintrag sowieso ausgeschlossen.
8. Ich habe eine Mahnung per Post bekommen.
Da jetzt was mit der Post kam, darf ich auf keinen FAll eine Kündigung schicken. Mit einer Kündigung würde ich den "Vertrag" <zwar nicht>anerkennen <aber es ist nicht der richtige Weg>. Ich würde jetzt eine Anfechtung nach § 119 BGB Anfechtung wegen Irrtum und §123 Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung per Einschreiben mit Rückschein schicken. Unten stehen zwei Musterbriefe, die, je nach Sachlage abgeschrieben werden können. Urheber ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Immer per Einschreiben mit Rückschein.
Die Anschriften findet man im Impressum der Sites, oder auf dem Brief der Anbieter.
< Neuerdings gehen viele Verbraucherzentralen dazu über von "Brieffreundschaften" abzuraten, ebenfalls wird in vielen Foren dazu geraten die Sache auszusitzen. Den meisten Einschüchterungsfallenbetreibern geht früher oder später die Lust aus. Wer seine Nerven behält darf sein Geld behalten. Ich persönlich bin der Meinung , dass das jeder selber entscheiden muss.>
lG
Klaus
Die in < > Klammer stehenden Sätze sind neuere Erkenntnisse