Verhalten bei Abofallen

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Krennz

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@Alle,

was kann ich machen, wenn ich unbewusst auf eine Abofalle hereingefallen bin?

1. Ruhe bewahren.

2. Überlegen, war ich auf dieser Site, wie sah sie aus, habe ich evtl irgendwo was von Preisen und Abo gesehen?

War der Preis gut sichtbar? Wenn er nur irgendwo unterhalb des ANMELDEBUTON im Fliesstext, oder im Fliesstext neben der Eingabemaske zu sehen war/wäre oder sich in den AGB/ALB versteckt handelt es sich um eine von den Verberaucherzentralen bekämpfte "Abofalle"

3. Wenn ich auf der Site war, habe ich meine richtigen Daten eingegeben?

Solange die keine richtigen Daten haben, kann ich abwarten, bis was mit der Briefpost kommt. Da die Anbieter aber jegliche Kosten scheuen, wird das wohl nie der Fall sein.

4. Abwarten, ob was mit der Briefpost kommt. Mails sind vor Gericht kein Beweis.

5. Die drohen mit der IP, die sie mir zuordnen wollen.

Da haben wir den ersten Stolperstein. Das ermitteln des Users über die IP darf nur ein STaatsanwalt nach Beschluss eines Gerichts. Hierzu müsste der Anbieter den STaatsanwalt überzeugen, dass hier eine gravierende Straftat vorliegt. Der Staatsanwalt müsste dann einen Richter überzeugen und der müsste einen Beschluss dementsprechend fassen. Eher unwahrscheinlich bis unmöglich.

6. Die drohen mit Lohn- und Kontenpfändung

Lohn- und/oder Kontenpfändungen dürfen die nur durchführen, wenn sie einen rechtsgültigen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss haben. Das geht über den Mahnbescheid, oder über ein Versäumnis- und Anerkenntnisurteil. Sollte ich einen Mahnberscheid erhalten kann ich auf dem beigefügten Formular "Ich widerspreche" ankreuzen und das ganze innerhalb von 14 Tagen ans Gericht zurückschicken. Dann müsste der Anbieter, bei einem Gerichtstermin beweisen, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung die Anmeldeseite den Vorschriften der Preisangabenverordnung entsprachen, die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäss erolgte und der Kunde sich vollkommen unbeeinflusst und nach freiem Willen für das Abo entschieden hat.

Da auf vielen Sites der Preis irgendwo weit unterhalb des Abmeldebuttons gestanden hat und z.Teil noch steht, bzw erst aus den AGB erkennbar ist, ist das fast unmöglich.

Ausserdem werben immernoch Sites mit Worten wie "Free", "Kostenlos" oder "Gratis" was von vielen Verbraucherzentralen und der Wettbewerbszentrale abgemahnt wird.

7. Die drohen mit Einträgen bei der Schufa

Schufaeinträgen muss der Kunde schriftlich zustimmen (Schufaklausel) Unten in meinem Anhang steht ein Link zu Wikipedia, da steht vieles über die Schufa. Streitige Forderungen sind von einem Schufaeintrag sowieso ausgeschlossen.

8. Ich habe eine Mahnung per Post bekommen.

Da jetzt was mit der Post kam, darf ich auf keinen FAll eine Kündigung schicken. Mit einer Kündigung würde ich den "Vertrag" <zwar nicht>anerkennen <aber es ist nicht der richtige Weg>. Ich würde jetzt eine Anfechtung nach § 119 BGB Anfechtung wegen Irrtum und §123 Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung per Einschreiben mit Rückschein schicken. Unten stehen zwei Musterbriefe, die, je nach Sachlage abgeschrieben werden können. Urheber ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Immer per Einschreiben mit Rückschein.

Die Anschriften findet man im Impressum der Sites, oder auf dem Brief der Anbieter.

< Neuerdings gehen viele Verbraucherzentralen dazu über von "Brieffreundschaften" abzuraten, ebenfalls wird in vielen Foren dazu geraten die Sache auszusitzen. Den meisten Einschüchterungsfallenbetreibern geht früher oder später die Lust aus. Wer seine Nerven behält darf sein Geld behalten. Ich persönlich bin der Meinung , dass das jeder selber entscheiden muss.>

lG

Klaus

Die in < > Klammer stehenden Sätze sind neuere Erkenntnisse
 
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Krennz

Guest
Was mache ich, wenn ein Minderjähriger sich angemeldet hat?

1. Ruhe bewahren.

2. Meine Eltern informieren und denen die Site zeigen.

3. Meine Eltern sollten dann den Musterbrief der Verbraucherzentrale (siehe unten )an den Anbieter schicken.

Sollten die Anbieter sich auf §110 BGB, dem Taschengeldparagrafen, berufen und das GEld trotzdem fordern, kann ich nur lachen. Denn die haben das tatsächliche Recht total verdreht. Der Taschengeldparagraf regelt die Geschafte eines Minderjährigen zur Befriedigung des täglichen Bedarfs. Ein ABO fällt nicht darunter

Grüsse

Klaus
 
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Krennz

Guest
Ich habe Post vom Inkasso bekommen.

Es gilt wieder, Ruhe bewahren.

Wenn ich schon mit einem Einschreiben mit Rückschein angefochten habe, schreibe ich nur noch einen Zweizeiler an den Inkassodienst.

Etwa so: Beigfefügt erhalten sie eine Kopie des Rückscheins meines Schreibens, mitdem ich den Vertrag angefochten habe. Ich erkenne die Forderung nicht an und stelle sie streitig.

Grundsätzlich keine Brieffreundschaften mit den Anbietern bzw Inkassos.

Nur das allernötigste schreiben und immer per Einschreiben mit Rückschein.

< Wenn ich bisher dem Fallensteller nícht geantwortet habe, werde ich das auch beim Inkasso nicht tun. Wie gesagt, wer seine Nerven behält darf sein Geld behalten>

Grüsse

Klaus

die in < > Klammer stehenden Sätze sind neuere Erkenntnisse
 
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Krennz

Guest
Musterbrief für Minderjährige

Absender




Einschreiben mit Rückschein

Adresse des Anbieters



Ort.......................Datum................


Unberechtigte Forderung
zu (Aktenzeichen/Kundennummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom.................... in dem Sie einen Betrag von
.........Euro für die angebliche Inaspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.

Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag wurde von meiner/m minderjährigen/m Tochter/Sohn
abgeschlossen. Ich/Wir habe/n weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt, noch genehmige/n ich/wir einen Vertrag.

Ich/Wir gehe/n davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende
Bestätigung

Mit freundlichen GRüssen
 
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Krennz

Guest
Brief für Volljährige bei Abo/Internet

Absender
Ort:............. Datum:



Einschreiben mit Rückschein
Adresse des Anbieters





Unberechtigte Forderung zu (Aktenzeichen/Rechnungsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom............., in dem Sie einen Betrag von
.............Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.

Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer
übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäss den gesetzlichen Bestim-
mungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u.a. gemäss § 312e BGB bzw. § 1 der
BGB-Info VO informiert haben.

(Bei Abos nach dem 4.8.09)

Darüberhinaus bitte ich um den Nachweis, wann und wie Sie mich nach dem neuen Widerrufsrecht über mein Widerrufsrecht und seine Folgen vor Vertragsabschluuss ordnungsgemäss (Brief, Mail, Fax) aufgeklärt haben.

Ansonsten mache ich von meinem uneingeschränkten Widerrufsrecht kostenlos gebrauch.

(Für alle "Verträge" )
Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung
an. <Daneben widerrufe ich den angeblich geschlossenen Vertrag nach den massgeblichen
Vorschriften über Fernabsatzverträge>. Ausserdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung
wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

Daneben verbiete ich die Weitergabe meiner persönlichen Daten.

Mit freundlichen Grüssen


Unterschrift

der in <> Klammern stehende Teil gilt für Altabbos vor dem 4.8.09
 
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Krennz

Guest
Brief für Volljährige Abo / Telefon

Absender
Ort .......... Datum...............

Einschreiben mit Rückschein

Adresse des Anbieters




Unberechtigte Forderung zu (Aktenzeichen/ Rechnungsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom............, indem Sie einen Betrag von
..........Euro für die angebliche Inanspruchnahme/Anmeldung einer Telefon - Serviceleistung verlangen.

Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung (§145 ff BGB)kam, wie Sie mich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u.a. gemäss § 312e BGB bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.

Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) an. Ausserdem erkläre ich vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung (§ 119 BGB) sowie wegen falscher Übermittlung des Vertragsinhalts und Gegenstandes (§ 120 BGB)

Darüber hinaus verbiete ich die Speicherung und Weitergabe meiner persönlichen Daten.

Mir freundlichen Grüssen

Unterschrift
 
K

Krennz

Guest
Ein weiteres probates Mittel um die Abzocker richtig zu treffen ist es, den kontenführenden Instituten eine Beschwerde über die Nutzlosanbieter zukommen zu lassen. Hierzu gibt die Verbraucherzentrale Hamburg eine Empfehlung:

http://www.vzhh.de/telekommunikation/30 ... legen.aspx

Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht um Abofallen.(Hier kann man dann ruhig mal den Reiter nennen und zum googlen auffordern, z. B. Downlodatransfer bitte googlen) Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurückzuüberweisen.

(Sollte der Foreninhaber nicht der Zahlungsempfänger sein erfolgt hier der Hinweis:)
Es könnte sich auch um einen Verstoss gegen das GwG handeln, ich bitte um entsprechende Meldung.

Mit freundlichem Gruß“

In der Regel werden dann die Konten innerhalb von 2 Monaten, bei einigen Inkassoanwälten sogar kurzfristiger, gekündigt. Irgendwann stehen sie ohne Konto da und das ganze funktioniert nicht mehr. Wo kein Konto ist kann keine Kohle reinkommen.

Grüsse Klaus
 
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