Urteil zu Steuern und eBay: Handelsplattformen müssen Nutzerdaten an Finanzamt herausgeben

Regine12

Administratorin
Urteil zu Steuern und eBay: Handelsplattformen müssen Nutzerdaten an Finanzamt herausgeben

Das Niedersächsisches Finanzgericht (9 K 343/14) hat festgestellt, dass Finanzämter einen Auskunftsanspruch gegenüber Handelsplattformen wie eBay haben hinsichtlich der Nutzerdaten, da hier mit gewisser statistischer Wahrscheinlichkeit auf eine Steuerverkürzung geschlossen werden kann

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Es geht hier um Sammelauskünfte der Steuerfahndung dahingehend, dass Daten zu allen Nutzern übermittelt werden, die bestimmte Kriterien erfüllen. Vorliegend geht es um Nutzer, die beim Verkauf von Warren den Schwellenwert von 17.500 € im Kalenderjahr überschreiten – ausdrücklich ungeachtet der Tatsache, ob es sich um private oder gewerbliche Händler handelt. Man merkt also, dass es nicht um den etwas gehäuften Verkauf geht, aber ernsthafte Umsätze definitiv ins Auge gefasst werden.

Hinweis:.........................................

















http://www.ferner-alsdorf.de/rechts...-muessen-nutzerdaten-an-finanzamt-herausgeben
 
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