Hier erst mal einen link zu der hier schon eingestellten Seite.
viewtopic.php?f=19&t=505
Yellow Publishing Ltd. betreibt gerichtliches Verfahren von England aus
http://www.anzeigenfalle.de/yellow-...hes-verfahren-von-england-aus-03-11-2010.html
Ausland als Gerichtsstand http://www.bauernfaenger.info/6-Onl...nd/Recht-Kommentare/Ausland-Gerichtsstand.htm
Prozesse, in denen Werbeverlage verloren haben http://www.verbraucherabzocke.info/...ht/Liste-gewonnene-Prozesse-anzeigenbetr.html
Dubiose Formulare, unwirksame AGB, Irreführung, arglistige Täuschung und andere Rechtsgründe
viewtopic.php?f=19&t=505
Yellow Publishing Ltd. betreibt gerichtliches Verfahren von England aus
http://www.anzeigenfalle.de/yellow-...hes-verfahren-von-england-aus-03-11-2010.html
Ausland als Gerichtsstand http://www.bauernfaenger.info/6-Onl...nd/Recht-Kommentare/Ausland-Gerichtsstand.htm
Quelle oben im link-Droht der Gegner mit einem ausländischen Gerichtsstand, so ist es besser, die Initiative zu ergreifen und selber in einer Feststellungsklage die Unwirksamkeit des "Vertrages" feststellen zu lassen - da nach dem "Luganer Abkommen" tatsächlich eine Klage des Gegners im Ausland möglich ist, wenn ein ausländischer Gerichtsstand ausdrücklich im Formular benannt wurde.
Firmen wie Yellow Publishing Ltd., Manchester wie auch Expo Guide, Mexico haben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) sog. ausländische Gerichtsstandsvereinbarungen eingebaut.
So heisst es im Formular von Yellow Publishing aus Januar 2010:
" ... Dieser Vertrag untersteht dem englischen Recht und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Manchester. ... "
Bei Expo Guide aus November 2009 heisst es dann:
"... Ausschließlicher vereinbarter Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Mexico D.F., Mexico. ..."
Ob diese Vereinbarungen wirksam sind, ist zweifelhaft.
Nach Auffassung von RA Seeholzer verstoßen die Klauseln gegen § 242 BGB. Denn sie dienen offensichtlich nur dem Interesse des Verwenders. Nach hiesiger Ansicht versuchen die Firmen damit zu erreichen, sich Zahlungsklagen auf Rückzahlung möglicherweise nicht gerechtfertigter Zahlungen zu entziehen.
Denn welcher Betroffene möchte schon mit einem enormen Kostenrisiko belastet in Manchester oder Mexico klagen?
Prozesse, in denen Werbeverlage verloren haben http://www.verbraucherabzocke.info/...ht/Liste-gewonnene-Prozesse-anzeigenbetr.html
Dubiose Formulare, unwirksame AGB, Irreführung, arglistige Täuschung und andere Rechtsgründe