Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen
Unberechtigten Forderungen unbedingt widersprechen http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ128105314408743/link760331A.html
Sonst Gefahr für negativen Schufa-Eintrag, warnt Verbraucherzentrale Sachsen
mit kostenloses Musterschreiben
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,710108,00.html
Unberechtigten Forderungen unbedingt widersprechen http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/UNIQ128105314408743/link760331A.html
Sonst Gefahr für negativen Schufa-Eintrag, warnt Verbraucherzentrale Sachsen
mit kostenloses Musterschreiben
Wer sich mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert sieht, sollte unbedingt – auch wenn er sich hundertprozentig sicher ist, dass für ihn keine Zahlungspflicht besteht – der Forderung einmal nachweislich schriftlich widersprechen", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Grund dafür ist eine kürzlich in Kraft getretene Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz. Danach ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien (negativer Schufa-Eintrag) u.a. zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat. ............aus dem link
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,710108,00.html