WDR 2 Quintessenz - Ärger bei Onlineauktion: Abbruch-Jäger unterwegs
"3,2,1 – meins!" Mit diesem Slogan wirbt die Onlineplattform Ebay. Manchmal finden Auktionen dort allerdings ein anderes Ende: Wenn etwa der Verkäufer sein Angebot zurückzieht, indem er seine Auktion vorzeitig beendet. Darauf lauern seit einiger Zeit auch so genannte Abbruch-Jäger: Sie bieten auf viele Artikel, ohne sie wirklich ersteigern zu wollen. Statt dessen spekulieren sie auf den Abbruch einer Auktion, um dann vom Anbieter Schadenersatz zu verlangen. Wir erklären, wie man diese Abzock-Falle vermeiden kann...................................
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Wichtiges Urteil
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Im Februar 2014 gab es ein wichtiges BGH-Urteil zu diesem Thema (AZ VIII ZR 63/13): Bisher war es so, dass der Verkäufer eine Schadenersatzforderung unmittelbar wegen Irrtum anfechten musste. Hatte man das versäumt, so konnte man es später nicht mehr nachholen. Seit dem Urteil darf man auch später noch Anfechtungsgründe angeben.