Waldorf Frommer 1.500 Klagen vor dem Amtsgericht in München
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........ Ab und an gibt es jedoch Grund zur Annahme, dass den hochgelobten und zum Teil selbst ins Leben gerufenen “Anti-Piracy-Firmen”, Fehler in der Beweissicherung unterlaufen, die sich zwangsläufig auf die IP-Adressenermittlung auswirken könnten. Das hören die RichterInnen des AG München nicht gerne. In den Fällen des Bestreitens der korrekten Ermittlung der IP-Adresse wird daher die Eurokeule in Form eines Kostenvorschusses für die Einholung eines Sachverständigengutachtens aus der Schublade gezogen: “6.000 Euro Vorschuss, dann schauen wir mal. Teilen sie das ihrem Mandanten mit.
Es dürfte offensichtlich sein, wofür sich der verklagte Anschlussinhaber entscheidet…
Es stellt sich ebenso die Frage nach der Notwendigkeit eines solchen Gutachtens als auch nach der Verhältnismäßigkeit.......................mehr darüber im link
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