Vorsicht Radarkontrolle

K

Krennz

Guest
Sind Radarkontrollen wirklich nötig?

Was meint Ihr dazu?

M.E. gibt es immer mehr Egoisten im Strassenverkehr, die meinen die vorgegebenen Rcihtlinien gelten nicht für sie. Sie können ja so gut Auto fahren, dass sie selber einschätzen können, ob sie die anderen Verkehrsteilnehmer gemäss den § 1 und 2 der StVo

§ 1 StVo

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 2
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.

(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.

Man lernt diese §§ in den ersten Stunden bei der Fahrschule und vergisst sie innerhalb von Sekunden.

Die Strassen sind kein Schlachtfeld!!

Wer das nicht kapieren will muss damit rechnen, dass ihn eines Tages "Strassensalafisten" mittels "Kopfschuss" auf seinen Irrtum hinweisen. Wollt ihr das??????
 

Regine12

Administratorin
Gericht verurteilt Blitzerpraxis

Krennz schrieb:
Wer das nicht kapieren will muss damit rechnen, dass ihn eines Tages "Strassensalafisten" mittels "Kopfschuss" auf seinen Irrtum hinweisen. Wollt ihr das??????
Hi kann mir nicht passieren. Habe kein Auto :lol:

Gericht verurteilt Blitzerpraxis

http://aktuell.szary.de/gericht-verurte ... axis-2877/
In einem mutigen Urteil hat das Amtsgericht Aachen akribisch begründet, weshalb die bisherige Rechtspraxis im Umgang mit Geschwindigkeitsmessungen rechtsstaatlich nicht haltbar ist. Täglich ereignet sich vor deutschen Gerichten der Skandal, dass Geschwindigkeitsmessungen als Beweis verwertet werden, obwohl die Funktionsweise der eingesetzten Geräte nicht nachvollziehbar ist – weil Hersteller und Physikalisch-Technische Bundesanstalt sie geheim halten.

Bei vielen der Messgeräte – etwa dem ESO ES 3.0 oder dem vom AG Aachen behandelten Poliscan Speed – halten die Herstellerfirmen die genaue Funktionsweise unter Verschluss. Begründet wird diese Geheimhaltung mit dem Patentschutz und der Sorge vor Nachbauten. Regelmäßig sind die technischen Einzelheiten, der Algorithmus der eingesetzten Software und verwendete Rechenformeln unbekannt....................weiter im link

Neues vom Blitzer: Poliscan Speed ist eine Black Box


http://klawtext.blogspot.de/2013/01/neu ... d-ist.html

In einem meiner ersten Beiträge auf kLAWtext aus dem Januar 2009 befasste ich mich mit dem Radargerät "Poliscan Speed", das damals auch im benachbarten Mannheim aufgestellt worden war. Das dortige Amtsgericht musste damals feststellen,

"dass nach derzeitigem Sachstand die Messung mittels „Poli Scan Speed“ nicht ausreichend zuverlässig nachgeprüft werden kann"..................weiter im link

Da fällt mir doch die Sache wieder ein :D
Freie Fahrt für “Richter Gaspedal”

http://blog.strafrecht.jurion.de/2011/0 ... -gaspedal/
 
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