Vorgehensweise von Vision Communikation /Vision Bill

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Krennz

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Hi,

im Fernsehen laufen bei DSF und anderen Privatanbietern Werbespots von VB in denen mit 3 Cent Minute und im kurz eingeblendeten Untertitel (nicht oder nur sehr schwer zu lesen) mit 3 Cent Minute für 30 Tage und Stundenbegrenzung geworben wird.

Ruft man nun eine der genannten Nummern an, hat man, nach den AGB von VB auch schon nach wenigen Sekunden (die Dauer der Nutzung bestimmt der Kunde) ein 30 Tage ABO am Hals.

Nun gehts Rund.

Erst wird angerufen um die Anschrift rauszukriegen. (Hier bleibe ich schon standhaft und sage nichts, auch wenn die mir das Blaue vom Himmel [ Sie haben gewonnen bitte geben Sie uns Ihre Anschrift damit wir den Gewinn zustellen können oder anderen Schwachsinn] vorfaseln.)

Habe ich meine Anschrift bekanntgegeben kommen dann 1 REchnung und 2 Mahnungen von VB ( schmeisse ich in die Rundablage oder schicke sie mit meiner unkenntlichen Anschrift und dem Vermerk "Annahme verweigert" wieder zurück, je nach Temperament)

Nun kommen 2 Einschüchterungsschreiben vom RA Wi**er aus Kaarst. DAs erste ist noch ziemlich moderat, doch im zweiten wird es dann wüst. Er behauptet doch glatt, er würde veranlassen, dass Konten, GEhalt und Rente gepfändet würden. Jomei, wo ist die Rechtsgrundlage? Dazu brauch er einen Gerichtsbeschluss. Doch ein Mahnbescheid ist nicht im Interesse von VB. Der würde das Geschäftsmodell gefährden. Ausserdem will er die Forderung bei der Schufa eintragen, doch Pesch gehabt, dazu müsste er Mitglied sein und die Forderung unbestritten.

Doch der Gerichtsweg ist bei VB, wie bei den anderen Einschüchterungsfallenstellern kurz "Nutzlosbranche", nicht zu befürchten, denn einer Überprüfung des Geschäftsmodells würde das nicht standhalten. Das wäre das Aus.

Fazit: Wen ich meine Nerven behalte, mich nicht einschüchtern lasse und dem Drang zu bezahlen (man ist ja halt ehrlich) widerstehe, kann ich mein Geld behalten.

Ich habe auch die Möglichkeit eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Abteilung 90 zu erstatten. Doch geht das meist aus wie das Hornberger Schiessen.

Grüsse Klaus
 
K

Krennz

Guest
Die Bundesnetzagentur hat einige dutzend Rufnummern gesperrt. U.a. auch solche, die mit 069, 02151, 0211, 0221
o.a. anfingen.

Ausserdem ist das inkassieren für über diese Rufnummern angebotenen Dienste verboten worden.

Hat wohl auch VB erwischt :D :lol: :recht:
 
Ein Hoch auf die Bundesnetzagentur !
Anscheinend gibt es auch nützliche staatliche Einrichtungen (GEZ mal aussen vor gelassen) :lol:

Danke auch Dir Klaus, für deinen unermüdlichen Einsatz pro Gerechtigkeit !
 
K

Krennz

Guest
Hi,

zwischenzeitlich beschäftigt RD wohl auch noch andere rechtsanwaltliche rechtsverdrehende Inkassobutzen. Wie ich aus anderen Foren weiss, sollen die sogar anrufen und bei Widerspruch ziemlich unangenehm werden. Sollen die doch, beweist doch nur, dass sie im Unrecht sind und das auch wissen. Also kann ich mich beruhigt zurücklehnen und mir eins grinsen über soviel Dummheit.

Es gilt immernoch: Wer die Ruhe bewahrt und sich nicht bangemachen lässt, darf sein Geld behalten.

Einen schönen zweiten Advent.

Klaus
 
K

Krennz

Guest
Neueste Masche,

nach cirka einem Jahr werden die User angerufen und auf die noch offenstehende Rechnung angesprochen.

Ich reagiere nicht, lache die Dame aus und lege danach auf.

Eine andere Möglichkeit, ich sage "Den Betrag dürfen Sie, wenn Sie ihn finden, behalten" danach lege ich auf.


Wenn die zusehr nerven drohe ich mit der BNetzA, das wirkt meist sofort. (Wenn Sie nochmal anrufen gebe ich die Nummer von VB an die BNetzA wegen unerlaubter Mehrwertdienste unter normaler Netznummer und Verstoss gegen das TKG wegen unerlaubten Werbeanrufen)
 
K

Krennz

Guest
Die neueste Entwicklung bei VC:

Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat der Bundsnetzagentur in einem Eilverfahren recht gegeben.

Die Bundesnetzagentur hatte Ortsnetzrufnummern, die von VC genutzt wurden, abgeschaltet mit der Begründung, dass die von VC angebotene Dienstleistung nach dem TKG einen Mehrwertdienst darstellt und somit nur über 0900er Nummern angeboten werden darf.

Das OVG bestätigte diese Auffassung und untersagte die weitere Nutzung von Ortsnetzrufnummern für diese Art von Angebot.

Ich würde sagen, das Geschäftsmodell ist dahin befördert worden wo es hingehört, in den Orkus.
 
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