Vision Communication jetzt Vision Bill?

Hallo hab mich jetzt auch mal angemeldet, da ich ganz froh war doch nicht der Einzige zu sein.
Bei mir kam die Rechnung von Vision Bill (auch Richard Dean in Düsseldorf):

Bestellung einer Telefon-Chat Pauschale für 30 Tage

Ihr Anruf vom.....
Von Ihrem Anschluß -dann meine reale Handynummer-
Bestellung von Tel. 069/.... siehe EVN

3,6cent/Min 60Min tägl. 30 Tage

64,80€


Hab per Mail widersprochen und Antwort bekommen von Mr. Dean:

Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

nachweislich wurde von dem Telefonanschluss 01xxxxxxx der von uns in
Rechnung gestellte Service bestellt.

Wenn Sie den Einzelverbindungsnachweis (EVN) Ihrer Telefongesellschaft
zu der o.g. Telefonnummer prüfen, werden Sie feststellen, dass der
genannte Anruf von diesem Telefonanschluss durchgeführt wurde.
Jedem Anrufer werden die Bedingungen beim ersten Anruf ohne Berechnung
mitgeteilt, auf Wunsch kann der Anrufer unsere AGBs abhören und sich
genauestens informieren. Das Abhören der Preisinformation und
Nutzungsbedingungen ist ebenfalls möglich und wird selbstverständlich
nicht berechnet.

Sie waren mit der sofortigen Erbringung unserer Dienstleistung
einverstanden und haben damit auf Ihr Widerrufsrecht gemäß BGB §312d,
(3) 2 verzichtet. Siehe auch unsere AGBs “Widerrufsrecht”.

Bereits in der Werbung wird der Anrufer darauf hingewiesen, dass es sich
um einen Abonnementdienst handelt, der für 30 Tage bestellt wird, pro
Tag mit maximal 60 Minuten genutzt werden kann und bei einem
Minutenpreis von € 0,036 pro Monat € 64,80 kostet.

Um weitere Kosten zu vermeiden, bitten wir um sofortige Bezahlung.

Mit freundlichen Grüßen

Richard Dean
Vision Communication GmbH



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Gesendet: Donnerstag, 19. Februar 2009 11:52
An: rechnung@visioncom.tv
Betreff: Ihre Zahlungsaufforderung vom 16.2.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom 16.2.2009.
Laut Ihrem Schreiben:
Re.Nr.: 09xxxxxxx
Vorgangsnummer: 6xxxxxx

Ich teile mit das ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Ich weise Sie darauf hin das ein wirksamer Vertragsabschluß fehlt, ich
habe keine Zustimmung zu diesem Vertrag gegeben, weder mündlich noch
schriftlich.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung
wegen Irrtums und arglistiger Täuschung.
Ihre Angebote sind von vornherein darauf ausgelegt, den User über die
tatsächlichen Kosten zu täuschen.

Ich weise Sie außerdem daraufhin, das ich auf weitere Schreiben nicht
mehr reagiere.

Bitte bestätigen Sie mir kurz den Erhalt dieser Mail.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXX XXXXXX


Bis dahin erstmal wars das.
Was meint Ihr, kommt noch mehr? Wie ist meine Situation?
Würde mich über etwas Feedback freuen

Grüße von Mike
 
K

Krennz

Guest
Hi Mike,

vorerst wars das mal.

Evtl würde ich die Anfechtung noch mal in Form des hier geposteten Musterbriefes per Einswchreiben mit Rückschein schicken, aber erst wenn nochmal was mit der Post kommt.

Was wir per Mail schreiben ist vor Gericht als Beweis nicht zugelassen, kann aber zumindest als Äusserung bewertet werden.

Hier ist bisher kein FAll bekannt, dass Herr Dean vor Gericht gegangen wäre. Es würde sein Geschäftsmodell gefährden.

Grüsse

Klaus.
 
Danke für die schnelle Antwort,
dann werde ich das mal so machen.
Gut das es so ein Forum gibt, sonst würde man wohl deutlich unsicherer sein und ungünstiger handeln.

Gruß Mike
 
So da bin ich wieder, heute 2. Schreiben - eine Zahlungserinnerung (noch freundlich formuliert) aber gleich mit Mahngebühr von über 8€.
Das schreiben bezieht sich auf die erste Rechnung, erinnert das Beträge 14 Tage nach Rechnungseingang fällig sind.
Die geben mir die letzte Gelegenheit zu begleichen, sonst wird die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen weitergereicht.

Ich werde natürlich nichts machen abwarten und ruhig bleiben.
Ich habe aber trotzdem etwas Bedenken vor etwaigem Telefonterror. Schließlich habe ich auch noch einen kleinen Sohn hier zu Hause.
Gedanken mache ich mir auch über die Telefonate wie man da am besten reagiert.

Gibt es eigentlich mittlerweile eine neue Rechtssprechung?

Gruß Mike
 
K

Krennz

Guest
Hi,

wenn die anrufen würde ich wie folgt reagieren:

Hallo, guten TAg, nett das Sie anrufen. Wie ist ihr Name? können SXie den buchstabieren? Ach ja.
Darf ich nach Ihrer Adresse sowie Kontonummer und Bankverbindung fragen? Ich würde Sie gerne für ein Gewinnspielabbo vormerken.

Wenn bisher noch nicht aufgelegt wurde würde ich wie folgt weiter vorgehen.

Können Sie mir den Namen un die Anschrift Ihres Chefs geben? Ich werde ihn auch für die Gewinnspiele melden.

Spätestens dann ist Schluss.

Grüsse

Klaus
 
Meinst Du bei einem Anruf eines Inkassounternehmens auch?
Oder Anwalt oder so?
Vielleicht mal ich ja den Teufel an die Wand aber ich rechne halt mit allem.

Gruß Michael
 
K

Krennz

Guest
Hi Bluesman,

ne4in, nur bei Anrufen der Visionisten.

Wenn ein iNKASSOBUTZE anruft würde ich dem nur sagen, dass ich die Forderung nicht anerkenne und die Sache streitig (nicht strittig/ juristendeutsch) stelle. Danach würde ich auflegen.

Wenn was mit der Post kommt würde ich das ignorieren. Sollte dann, was eher unwahrscheinlich ist, ein gelber Brief von nem Amtsgericht kommen würde ich widersprechen und SOFORT zurückschicken.

Grüsse

Klaus
 
Hallo,

nun wird der Kreis der Betroffenen noch größer: Ich bin auch dabei, und das gleich mit vier (4!) Rechnungen, die ich gestern von Vision Bill erhalten habe! Davon 3 "Telefon Chat Pauschalen für 30 Tage" à 56,00 € und 1 sogar für 72,00 €.

Das Verwunderliche an den Rechnungen sind nicht nur die Rechnungen selbst, sondern auch die Kombination: Handy-Nummer meines Mannes (MA-Nummer der Telekom) und mein Name in der Anschrift!

Mein Mann hatte vor ein paar Tagen während einer Autofahrt tatsächlich einen Anruf erhalten, von jemandem, der ihn fragte, ob er die Nummer 0180... angerufen habe. Da mein Mann sehr viel telefonieren muss, meinte er, dass könne schon sein, zumal seine Krankenkasse auch eine Tel.Nr. hat, die mit 018... anfängt. Zum Nachfragen kam er gar nicht mehr, weil das Gespräch damit beendet war.

Heute morgen war ich bei der Polizei, um nachzufragen, wie ich verfahren solle und ob ich Anzeige erstatten solle. Der gute Mensch dort meinte, dass er ohne Vorlage des EVN erst einmal nichts machen könne.... man wisse ja nicht, ob nicht vielleicht die Kinder (die volljährig sind und mehr als ein eigenes Handy besitzen) eine heiße Nummer angerufen hätten, oder ob nicht vielleicht doch mein Mann eines Nachts im September 2009 zwischen 4.32 h und 4.39 h mal eben 4 Chatnummern angerufen habe?

Vor einigen Jahren gab es schon mal so eine ähnliche Firma mit Sitz in Hamburg. Die nannten sich Media nochirgendwas. Von denen hatte ich damals auch eine dubiose Rechnung über 50 € erhalten; angeblich, weil ich im Internet dänische Sex-Seiten abonniert hatte. Damals hatte ich auf die Rechnung nicht reagiert, auch nicht auf die Mahnung. Das war's dann auch.

Ich denke, dass ich mit den vier (!) Rechnungen jetzt genau so verfahren werde. Mir stinkt nur, dass ich, weil wir sicherlich keine EVNs mehr vom September letzten Jahres haben, keine Anzeige erstatten kann!

LG, godesia
 
K

Krennz

Guest
Hi godesia,

ich würde mal den Telefonanbieter anrufen und fragen, ob er noch einen EVN für die fragliche Zeit erstellen kann. Gleichzeitig würde ich ihm die Situation schildern. Vlt. besteht ja noch eine Möglichkeit.

Grüsse

Klaus
 
Krennz schrieb:
Hi godesia,

ich würde mal den Telefonanbieter anrufen und fragen, ob er noch einen EVN für die fragliche Zeit erstellen kann. Gleichzeitig würde ich ihm die Situation schildern. Vlt. besteht ja noch eine Möglichkeit.

Du meinst für eine Anzeige?

godesia
 
K

Krennz

Guest
Ja, das meinte ich.

Für eine Anzeige ist die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Abteilung 90 zuständig. Dort werden die Anzeigen gesammelt.

Grüsse

Klaus
 
Hab da nochmal folgende Überlegung oder Frage:

Bei mir betrifft es meine Handynummer und Postanschrift. Zu lesen auf der ersten Rechnung von Vision Bill.
Wie wahrscheinlich ist es das diese Firma jetzt über das Festnetz Kontakt aufnimmt?
Dürfen die das einfach rechtlich gesehen, also zum Zwecke der"Geldeintreibung" meine ich?

Gruß Mike
 
K

Krennz

Guest
Bei denen muss man mit allem rechnen.

Rechtlich gesehen dürfen die mahnen. Ob zu recht, steht auf einem anderen Blatt.

Solange die Forderung nicht anerkannt wird ist das allerdings vergebliche Mühe.

Cool bleiben, nicht bange machen lassen und abwarten.

Grüsse

Klaus
 
Also weiter gehts.
Wäre auch fast beleidigt gewesen keine Post von Herrn Wisser erhalten zu haben.
Mein 3. Schreiben ist eine -Anwaltliche Zahlungsaufforderung- von der Kanzlei Markus M. Wisser.

Sie zeigen an Vision Comm zu vertreten, ich würde Ihrer Mandantin aus der Nutzung der telefonischen Dienstleistung 73,05€ schulden.
Weitere Infos über http://www.visioncom.tv.

Weiterhin Berechnung von Rechtsanwaltsgebühren über 39,-€.
Gesamt 112,05€.

zahlbar bis 13.4.09

Hat dubioserweise auch das Konto der Kanzlei bei der Wirecard Bank.

Weiterhin wird das gerichtliche Mahnverfahren angedroht.
Zum Schluss noch das Angebot der Ratenzahlung.

Na ja durch mein dazu gewonnenes Wissen über diese Abzocke stehe ich der Sache schon entspannter gegenüber. Und werde nicht darauf reagieren und natürlich auch nicht zahlen. Obwohl es schon ein mulmiges Gefühl ist zu wissen das man bei diesen Leuten mit allem rechnen muß. Und es leider auch noch nicht möglich ist aktiv etwas dagegen zu tun.

Blöd finde ich halt auch wenn dann im Forum von Schreiben der Staatsanwaltschaft die rede ist, die Verfahren wieder einstellen und eigentlich eher verunsichern als alles andere. Mir drängt sich der Verdacht auf das solche Schreiben auch gefakt sein könnten. Ohne jemanden etwas unterstellen zu wollen aber ich rechne mit allem.

Hoffe auf Meinungen oder Zuspruch oder was auch immer

Gruß Mike
 
K

Krennz

Guest
Hi Mike,

ein Schelm der sich böses dabei denkt.

Genau wie mit dem Richter in Frankfurt, der ständig Verfahren gegen Abofallensteller einstellt, weil sich der ach so mündige Bürger ja ausreichend hätte informieren können. Verstösse gegen PangV UWG Treu und Glauben etc. sind nicht strafrechtlich relevant.

Muss man erst jemanden umbringen, bis sich dann jemand bequemt tätig zu werden?

Ich hoffe, dass das neue Gesetzeswerk gegen Telefonterror und Abofallen da Abhilfe schafft.

Vor allen Dingen hart bleiben und nicht zahlen. Wenn Briefe von RA kommen mit "Annahme verweigert" ungeöffnet zurück.

Der Brief vom Amtsgericht hat nen gelben Umschlag mit Staatswappen darauf.

Grüsse

Klaus
 
Danke werde weiter berichten, Annahme verweigern?
Hilf mir mal bitte. Der Brief ist schon im Briefkasten, sorry was tun?

Danke Mike
 
K

Krennz

Guest
Selbst wenn der Brief bei mir im Kasten liegt,mache ich meine Anschrift unkenntlich, Annahme verweigern drauf und ab in die gelbe Box
 
OK dann mach ichs ab jetzt auch so, klingt gut.
Dann bin ich gespannt wie es weitergeht und ob ich dann doch gelb sehe.
Auf jedenfall bin ich froh das es das Forum hier gibt, einfach mal Danke dafür.

Gruß Mike
 
Hallo,

da bin ich wieder :) Habe heute meine 5. Rechnung erhalten!!!

Der Gag ist ja nach wie vor, dass es sich bei der Handy-Nr. um die meines Mannes handelt, ich aber die Rechnung erhalte. Besonders krass ist, dass die Nummer eine MA-Nummer der Telekom ist; wir also gar keinen EVN erhalten können.

Die Zahlungsfrist für die ersten 4 läuft am 30. ab. Bin schon gespannt, wie's weitergeht.

Leider habe ich die heutige Rechnung erst nach 17.00 h (Büroschluss des Mr Richard Dean) vorgefunden, sonst hätte ich den Typen doch mal entsprechend Klaus Dialog-Vorschlägen angerufen!!

Kann man sich mit dieser Geschichte eigentlich nicht mal an die Öffentlichkeit (z.B. TV, Tageszeitung, Lokalradio etc.) wenden? Ich möchte nämlich nicht wissen, wie hoch die (Dunkel-) Ziffer derjenigen ist, die verschämt zahlen.

Gruß, godesia
 
K

Krennz

Guest
Ich könnte mir vorstellen, dass der Express Düsseldorf sich dafür interessiert. Oder Bild kämpft.

Versuchen kann man es. Ich leider nicht, bin nicht betroffen. Sage nur wie ich es machen würde.

Grüsse

Klaus

PS könnt Euch ja per PN untereinander absprechen.
 
Heute an anderer Stelle hier im Forum gelesen das mit persönlichem Erscheinen des Gerichtsvollziehers oder Außendienstmitarbeiter des Inkassounternehmens zu rechnen ist.
Wie ernst muß man das nehmen?
Das wäre ja dann schon sehr frech, wo sind wir denn?
Ich behaupte einfach irgend einer schuldet mir Geld und kann einen Geldeintreiber losschicken? Das finde ich wirklich heftig.
Aufgrund was für einer gesetzlichen Grundlage sollte das passieren?
Das wird immer schöner.
Oder ist man mit diesem Gedanken schon wieder zu ängstlich?
Ich hatte mich eigentlich entschlossen mit denen überhaupt nicht mehr zu kommunizieren. Also bis auf Gelb!
Hatte auch nur den E-Mail-Verkehr wie am Anfang gepostet für nötig gehalten.
Und denke eigentlich immer noch das ist schon mehr als genug für diese Frechheiten.
Oder kann es wirklich sein das selbst in meiner Situation so ein Geld-Hai hier persönlich vorbeischaut?
Ziehmlich sauer und kurz davor nach Düsseldorf zu fahren.....ne war nur Scherz..!
Gruß Mike
 
K

Krennz

Guest
vlt. vlt nicht.

Habe mal versucht den Inkassomenschen über die Visionisten aufzuklären.

Ausserdem, wenn ein Brief von einem Inkasso Direkt Glasmeyer auftaucht, nur ein Briefchen zurückschicken.

Ich erkenne die Forderung nicht an und stelle sie streitig. Ausserdem verbiete ich jeglichen persönlichen Kontakt.

Per einschreiben mit Rückschein.

Sollte sich glasmeyer nicht an die Vereinbarungen des Bundesverbandes der Inkassounternehmen halten bekommt er Ärger.

Grüsse

Klaus
 
Nochmal kurz eine Info der Vollständigkeit halber, hab jetzt doch nochmal den Musterbrief per Einschreiben an Vision Bill geschickt mit dem Vorwort: Da Sie mich wiederholt anmahnen, zuletzt durch die Kanzlei M. Wisser, ich Ihre Forderung über die Telefondienstleistung lt. Re.Nr.XXXX aber deutlich streitig gestellt habe, siehe Kopie zur Erinnerung unseres Mail-Verkehrs( hab dann meine aller erste Mail und die Antwort von R. Dean als Kopie angefügt), sende ich Ihnen nochmals ein Schreiben per Post: Dann der Musterbrief!
Zuletzt behalte ich mir vor die Staatsanwaltschaft über diese Aktivitäten zu informieren u.s.w.!
Ich wollte das doch noch machen, nach langem hin und her überlegen.
Bis jetzt noch keine Reaktion.

Gruß Michael
 
hallo
habe blöderweise vorgestern meine adresse rausgerückt
habe heute eine Rechnung von Vision Communication / Vision Bill bekommen

Bestellung Telefon Chat Pauschale für 30 Tage
Ihr Anruf vom : 8.10.2008 17:19
Von ihren Telefonanschluss: 015........
Bestellung an Telefonnummer: 01805 604704
Chat Pauschale gültig vom 8.10.2008 17:19 bis 7.11.2008 17:19

Zahlungsfrist 15.4.2009 Gesamt zu zahlen: 64,80

habe ihn meinen EVN nachgeschaut: mein Problem ich habe 3 anrufe zu besagter nummer: einmal um 17:15:58 über 17 sec
17:16:52 über 11min10 sec
und 23:23:24 über 12min 47 sec
1. warum vertragsabschluss erst um 17:19??
2. soll ich die Zahlung ignorieren oder muss ich zahlen da ich 3 mal angerufen habe???

MFG
 
K

Krennz

Guest
Hier liegt m. E. eine Benutzung der Hotline, und damit ein wirksamer Vertrag vor.

Um Ärger zu vermeiden und mir unnötige Kosten ans Bein zu hängen würde ich schnellstens bezahlen. Zumal die ja jetzt meine ladungsfähige Anschrift haben.

Das Beste ist immer die Finger von solchen Hotlines zu lassen, oder, wenn man schon die Ansage von wegen Kosten und Vertrag hört, sofort auflegen. Nur dann hat man eine Chance das Ganze abzuwehren. Wer die "Dienstleistung" in Anspruch nimmt muss sie auch bezahlen.

Grüsse

Klaus
 
Aber wo ist da der Unterschied zu meiner Problematik. Wenn Hurrican dort angerufen hat heißt das doch nicht das er zu einer Chat-Pauschale einwilligt. Oder hab ich mich da verlesen. Ich denke anrufen alleine reicht da noch nicht. Wer sagt das eine beiderseiteige Willenserklärung vorliegt?
Sorry versteh ich aber im Moment nicht.
Ich streite ja auch nicht ab dort angerufen zu haben, muß doch aber auch nicht zahlen.
Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen?

Gruß bluesman
 
Sorry aber das beschäftigt mich jetzt etwas....
Also der Anruf findet statt, aber man erkennt das ABO nicht. Slebst wenn man mit irgendwelchen Damen oder sonst was gesprochen oder was auch immer hat und trotzdem nicht zu erkennen war das ein ABO dahintersteckt ist doch keine Einverständniserklärung?
Ich kann z.B. überhaupt nicht mehr nachvollziehen. D.h. mein Handy EVN gibts nicht mehr. Und ich weiß genau das ich in solch einen Vertrag nicht einwilligen würde. Kann aber das wählen der Nummer auch nicht sicher ausschließen. Also wie ist das nun. Hab ich da alles falsch gemacht?
Ich bitte nochmal um Hilfe. War mir doch so sicher....

Danke Gruß Bluesman
 
K

Krennz

Guest
Hi Bluesmann,

Hurricane hat ja nicht nur kurz angerufen, sondern insgesamt 3 mal mit insgesamt rd 24 Minuten. Dabei wurde ihm bestimmt jedesmal der Eingangssermon vorgebetet. Er hat also m.E. zumindest beim dritten mal bewusst in kauf genommen, dass da ein Vertrag zustandekommt. Das würde höchstwahrscheinlich auch ein Richter so sehen.

Bevor ich es, in diesem Einzelfall, soweit kommen lasse und noch mehr Kosten zahlen muss bezahle ich lieber den kleinen Betrag und habe meine Ruhe und kein Prozessrisiko.

Anders ist es zu bewerten, wenn ich noch während der Ansage auflege und die mir dann ein Abo unterschieben wollen.

Grüsse

Klaus
 
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