Vision Communication GmbH ignorieren?

Hallo,
wie seht Ihr folgendes:
ich bekommen nun als Mahnungen und Rechnungen ich hätte über eine Festnetznummer ein Abo abgeschlossen und soll 72€ an Vision Bill Communication überweisen.
Es gibt ja genug von diesen Diensten und ich habe so etwas noch nie bezahlt.
Aber in diesem Fall ist folgendes der Fall,ich bin zwar der Wohnungsinhaber,aber der Telefonanschluss läuft gar nicht auf mich.
Ich sehe das so,ich melde mich gar nicht bei denen und werde warten bis ein Mahnbescheid kommt(kostet die ja auch Geld) und werde dann daraufhin verweisen,dass ich gar nicht der Anschlussinhaaber bin.
Wie seht Ihr das?
Gruss Axel

PS:mir geht es um die Frage wie es aussieht,auch wenn jemand ein Abo abgeschlossen hätte,da ich nicht der Telefonanschlussinhaber bin ob die Forderung gegen mich nicht soeieso unwirksam ist?
 
K

Krennz

Guest
Wenn Du die anderen Beiträge zu Visioncom gelesen hast weisst Du eigentlich bescheid.

Meiner Meinung nach haftet der Anschlussinhaber gegenüber einem Telekommunikationsanbieter. Doch das spielt wohl hier keine Rolle. Da Preisangaben bei den Werbungen von VCom in der Regel unzureichend und irreführend sind kommt hier, nach einer Entscheidung des BGH in ähnlicher Sache, kein wirksamer Vertrag zu Stande. Sollte ein Mahnbesheid kommen, mache ich nur auf dem beiliegenden Formular ein Kreuzchen bei "Ich widerspreche ..........." und schicke das Teil unterschrieben, evtl. sogar als Einschreiben mit Rückschein, ans Gericht zurück.

Wenn ich erkenne, dass die Post von VCom ist kann ich sie auch ungeöffnet mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück in den gelben Kasten werfen.

Grüsse

Klaus
 
Hallo,

leider bin ich diesen Abzockern auch vor kurzem auf den Leim gegangen.
Soweit ich mich jetzt hier u. auf anderen Seiten durchgelesen habe können die einem ja nicht wirklich etwas anhaben (auch nicht mit Inkasso usw.)
Das Einzige bei dem ich mir jetzt noch im Unklaren bin ist die Geschichte mit dem Schufa-Eintrag, denn soweit ich hier: http://computer.t-online.de/ab.....0912/index
gelesen habe soll dies wegen einer :”Im April(2010) beschlossene Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz.” tatsächlich möglich sein, JEDOCH NUR wenn man die Zahlungsaufforderung ignoriert, ihr also auch nicht wiederspricht.
Stimmt das?
Ich habe die erste Zahlungsaufforderung vor kurzem erhalten. Nun werde ich also wie folgt vorgehen:
1. Gleich in der nächsten Woche wiedersprechen anhand eines Musters wie z.B diesem hier: http://www.adressbuchbetrug-info.net/6- ... n_Bill.htm
2.In Zukunf jegliche Schreiben von Vision Communication und ihren dubiosen Inkassofirmen ignorieren.

So bin ich doch auf der sicheren Seite auch was den Schufaeintrag angeht, oder?

Gruss
 
K

Krennz

Guest
Die Visionisten müssten Mitglied bei der Schufa sein, was ich verneinen möchte.

Als Schreiben reicht eigentlich, wenn ich mich gegen Schneestürme in der Wüster versichern will, etwa folgender Satz:

"Ich erkenne die Forderung nicht an und stelle sie streitig."

Alle weiteren Schreiben würde ich dann mit dem Vermerk "Annahme verweigert" zurück in den gelben Kasten befördern. Je öfter ich das mache, desto schneller bin ich die wieder los.
 
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