Leider zahlen viele Minderjährige das gefordert Geld. Sie haben Angst es ihren Eltern zu beichten. Nur was ist wenn ein Brief vom Anwalt oder der Inkasso kommt ?
Dann werden die Eltern sauer sein. Sie werden Enttäusch sein das ihr es nicht gesagt habt.
Ich stelle euch mal ein paar links ein, diese könnt ihr Euren Eltern Zeigen.
2. Können die das Geld von mir fordern, obwohl ich minderjährig (d.h. jünger als 18 Jahre) bin?
Vertragsfallen Musterbrief: Minderjähriger http://www.vz-berlin.de/UNIQ12726699160 ... 1781A.html
Ok. Man sagt das man sich nach der jetzigen Lage nicht melden sollte. Grund : Die gehen eh nicht vor Gericht.
Aber das können Eure Eltern ja selber entscheiden.
Verträge mit Minderjährigen Stand: 05.01.2010 http://www.vz-berlin.de/UNIQ12726703730 ... 2151A.html
Wenn Teenager schon Schulden haben…
Wann sind Verträge mit Minderjährigen wirksam? http://www.verbraucherzentrale-sachsen. ... 4681A.html
Verträge mit Minderjährigen – gültig oder nicht gültig? http://www.verbraucherzentrale-bremen.d ... rigen.html
Vertrag mit Minderjährigen - Antwort eines Anwalts - http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... chtcheck=2
sms-Vertrag über Internet durch Minderjährige - Antwort eines Anwalts - http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... chtcheck=2
Minderjährig Vertrag abgeschlossen - Antwort eines Anwalts. - http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... chtcheck=2
Mahnbescheid.
Auch wenn der Fall noch nicht eingetroffen ist und man auch davon ausgeht das kein Mahnbescheid kommen wird , möchte ich es doch hier noch mitteilen.
Sollte ein Mahnbescheid kommen und keine Zahlungspflicht bestehen, muss man hier trotzdem auf jeden Fall reagieren. Das muss innerhalb von 2 Wochen geschen. Auch wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, sagt das noch lange nicht aus , dass die Zahlungsaufforderung rechtens ist. Ein Gericht überprüft das nicht. Ich könnte Euch auch einen Mahnbescheid schicken. Ich schicke solche Post immer mit Einschreiben mit Rückantwort.
Wie ich oben schon einmal mitgeteilt habe, wird jetzt in den Foren meistens geraten nichts zu machen. Sie gehen eh nicht vor Gericht. Also die Entscheidung liegt bei Euch.
Aber erklärt Euren Kindern das sie hier durch die Abzocke geschützt sind.
Auf anderen Seiten wo es ok. ist könnten sie oder ihre Kinder unter Umständen Ärger bekommen.
Dann werden die Eltern sauer sein. Sie werden Enttäusch sein das ihr es nicht gesagt habt.
Ich stelle euch mal ein paar links ein, diese könnt ihr Euren Eltern Zeigen.
2. Können die das Geld von mir fordern, obwohl ich minderjährig (d.h. jünger als 18 Jahre) bin?
Quelle http://www.verbraucherrechtliches.de/20 ... agsfallen/In diesen Fällen ist die Sache sogar noch eindeutiger. Minderjährige können nur mit der Einwilligung der Eltern Verträge abschließen. Liegt diese nicht vor und gibt es auch keine nachträgliche Genehmigung, so sind von Minderjährigen geschlossene Verträge hinfällig. Das wissen auch die Betreiber der Seiten und versuchen daher die Betroffenen mit einem Hinweis auf den sog. Taschengeldparagraphen (§ 110 BG) zu verunsichern. Häufig funktioniert das auch – viele Leute glauben tatsächlich, dass § 110 BGB in solchen Fällen Anwendung findet. Dies ist aber schlicht Unfug (näheres hierzu siehe “Taschengeldparagraph bei Internet-Abo-Fallen irrelevant“)............................................................................
5. Können die mich wegen Betruges drankriegen, wenn ich falsche Adress- oder Geburtsdaten angegeben habe?
Das kommt von vornherein nur dann in Betracht, wenn man sich auf der Seite mit falschen Daten angemeldet hat, um den Betreiber zu schädigen. Wenn man also wusste, dass das Angebot etwas kostet, man aber durch die Angabe der falschen Daten der Zahlungspflicht entgehen wollte. Die Betroffenen müssten also Betrugsvorsatz gehabt haben. Und diesen hat man eben nicht, wenn man die Kosten übersehen hat. Da können die Seitenbetreiber dann auch nicht sagen: “Wenn ihr richtig hingeguckt hättet, hättet ihr den Preis gesehen.” Das genügt nicht, denn einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht.
Völlig außen vor sind übrigens Jugendliche unter 14 Jahren, denn diese sind nicht einmal strafmündig.
Aber auch bei älteren ist aus den oben genannten Gründen wohl nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass ein Staatsanwalt einer Strafanzeige wirklich nachgehen und Anklage erheben würde.
Vertragsfallen Musterbrief: Minderjähriger http://www.vz-berlin.de/UNIQ12726699160 ... 1781A.html
Ok. Man sagt das man sich nach der jetzigen Lage nicht melden sollte. Grund : Die gehen eh nicht vor Gericht.
Aber das können Eure Eltern ja selber entscheiden.
Verträge mit Minderjährigen Stand: 05.01.2010 http://www.vz-berlin.de/UNIQ12726703730 ... 2151A.html
Quelle aus dem Link
Verschiedene Anbieter versuchen gerade geschäftlich unerfahrene Personen in Verträge zu locken, die diese mehrere Monate bzw. Jahre binden. Drohungen mit einer Anzeige wegen Betrugs oder einen Eintrag in das Erziehungsregister (auch seitens eines Rechtsanwalts oder Inkassobüros) braucht man nicht zu fürchten. Wer kein Alter unter 18 eingeben konnte, ist in aller Regel noch kein Betrüger. Der Anbieter unterbindet die korrekte Altersangabe auf der Homepage ggf. absichtlich, in der Hoffnung, alle Minderjährigen dann mit dem Betrugsvorwurf zur Zahlung bewegen zu können.
Wenn Teenager schon Schulden haben…
Wann sind Verträge mit Minderjährigen wirksam? http://www.verbraucherzentrale-sachsen. ... 4681A.html
Verträge mit Minderjährigen – gültig oder nicht gültig? http://www.verbraucherzentrale-bremen.d ... rigen.html
Vertrag mit Minderjährigen - Antwort eines Anwalts - http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... chtcheck=2
sms-Vertrag über Internet durch Minderjährige - Antwort eines Anwalts - http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... chtcheck=2
Minderjährig Vertrag abgeschlossen - Antwort eines Anwalts. - http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... chtcheck=2
Mahnbescheid.
Auch wenn der Fall noch nicht eingetroffen ist und man auch davon ausgeht das kein Mahnbescheid kommen wird , möchte ich es doch hier noch mitteilen.
Sollte ein Mahnbescheid kommen und keine Zahlungspflicht bestehen, muss man hier trotzdem auf jeden Fall reagieren. Das muss innerhalb von 2 Wochen geschen. Auch wenn ein Mahnbescheid vom Gericht kommt, sagt das noch lange nicht aus , dass die Zahlungsaufforderung rechtens ist. Ein Gericht überprüft das nicht. Ich könnte Euch auch einen Mahnbescheid schicken. Ich schicke solche Post immer mit Einschreiben mit Rückantwort.
Wie ich oben schon einmal mitgeteilt habe, wird jetzt in den Foren meistens geraten nichts zu machen. Sie gehen eh nicht vor Gericht. Also die Entscheidung liegt bei Euch.
Aber erklärt Euren Kindern das sie hier durch die Abzocke geschützt sind.
Auf anderen Seiten wo es ok. ist könnten sie oder ihre Kinder unter Umständen Ärger bekommen.