Verjährung von Unfallkosten

Hallo liebe Mitglieder,

Ich habe eine Frage zu folgendem Vorfall:

Im Oktober 2014 hatte ich einen Autounfall mit einem Radfahrer. 2015 Februar und Oktober wurden von meiner Versicherung dazu Arztrechnungen beglichen. Nun soll ich jetzt im Oktober 2018 diese Rechnungen in Höhe von insgesamt rund 200 Euro begleichen. Die Versicherung kann mir aber keinen Nachweis über die Kostenzusammensetzung geben, da die Rechnungen schon archiviert seien. Ich habe damals auch keinen Bescheid bekommen, dass noch Kosten auf mich zukommen würden.
Muss ich die Kosten tragen oder gilt hier die Verjährung?

Liebe Grüße!

Einstein
 
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