Urteile- Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktionen

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Regine12

Administratorin
Hilfeseite Ebay Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

Grundsatzurteil des BGH

http://www.recht-dd.de/abbruch-von-ebay ... /#more-664

Der BGH (Urteil vom 08.06.11 Az.: VII ZR 305/10) hat nun aber 2011 entschieden, dass die eBay AGB nicht so wörtlich zu nehmen sind, sondern dass neben dem Gesetz auch die Hilfeseiten von eBay heranzuziehen sind.

Im Fall des BGH war dem Anbieter die eingestellte Digitalkamera während des laufenden Angebots geklaut worden, der Verkäufer beendete daraufhin die Auktion vorzeitig.
Der BGH sah in dem Diebstahl einen berechtigten Grund zur Rücknahme des Angebots. Der Kläger, der zum Zeitpunkt der Beendigung Höchstbietender war, ging leer aus.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =0&anz=101


http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/eb ... ensersatz/

Entscheidung des Landgerichts Bonn

Das Landgericht Bonn (18 O 314/11) hat am 05.06.2012 entschieden, dass im Fall einer vorzeitig beendeten Auktion dem zum Zeitpunkt der Auktion Höchstbietenden kein Anspruch auf Erfüllung bzw. Schadensersatz zustand. Das Besondere dabei: Der Anbieter hatte einen PKW eingestellt und erst nach Einstellung bemerkt, dass der PKW beschädigt war. Nun steht bei eBay zum Thema Beschädigung der Kaufsache u.a. Folgendes in den AGB/FAQ:..................

LG Bochum: Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion wegen Beschädigung[/b]

http://www.wbs-law.de/e-commerce/vorzei ... ung-34550/

Ein eBay-Verkäufer darf die Auktion vorläufig beenden, wenn der Artikel ohne sein Verschulden beschädigt worden ist. Er schuldet dann keinen Schadensersatz. Dies hat das Landgericht Bochum entschieden
Vorliegend stellte ein eBay-Nutzer einen Mercedes für 10 Tage auf dieser Plattform mit einem Startpreis von 1,- € ein. Ein Tag später beendete er dieses Angebot vorzeitig und löschte die darauf abgegebenen Gebote.................................
...........................

Abbruch von eBay-Auktionen – eine Bestandsaufnahme
http://www.recht-dd.de/abbruch-von-ebay ... /#more-664
http://www.it-recht-kanzlei.de/abbruch- ... -ware.html

LG Bochum: Kleine Mängel berechtigen zum Abbruch einer eBay-Auktion!


Während der Dauer einer eBay-Auktion kann es immer einmal passieren, dass bei dem eingestellten Gegenstand ein Mangel auftritt – in diesem Fall ist es laut eBay möglich, die Auktion abzubrechen. Auch das Landgericht Bochum hat nun in einem konkreten Fall bestätigt, dass ein solcher Abbruch rechtens war, obwohl es sich bei dem Mangel nur um einen Lappalie handelte (vgl. aktuell LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012, Az. 9 S 166/12) ...................

Ebay-Auktionen: Kauf-Vertrag trotz Abbruch
Verurteilungen zu Schadenersatz Abbruch nur bei wichtigem Grund

Ebay-Verkäufer sind von Anfang an in der Pflicht. Wer ein Angebot vorzeitig abbricht, muss die Ware für den bei Abbruch gebotenen Betrag liefern oder Schadenersatz zahlen. Nur mit gutem Grund darf ein Verkäufer seine Auktion stoppen. test.de schildert zwei aktuelle Urteile, gibt Tipps und sagt, was Bietern zusteht und aus welchen Gründen Verkäufer eine Auktion abbrechen dürfen.

http://www.test.de/Ebay-Auktionen-Kauf- ... 4321722-0/

OLG Köln: Widerrufsfrist bei eBay beträgt 1 Monat, nicht 14 Tage
und weiter Urteiledar über

http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20 ... 02007.html

Nun hat auch das OLG Köln (Urt. v. 03.08.2007 - Az.: 6 U 60/07) entschieden, dass das Widerrufsrecht bei eBay nicht 14 Tage, sondern einen 1 Monat dauert.

"Die Widerrufsfrist beträgt zwar grundsätzlich zwei Wochen (...), verlängert sich jedoch auf einen Monat, wenn dem Verbraucher die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt wird (...)..........................................

Zum stöbern nach Urteile

http://www.dr-bahr.com/suche.html?tx_indexedsearch[sword]=ebay&x=15&y=5
 

Regine12

Administratorin
Urteile aus den Foren. Vielleicht werden noch ein paar mehr eingestellt.
Ob Positiv oder Negativ man kann aus beiden was lernen.

viewtopic.php?f=23&t=1103&start=105#p17172

Amtsgericht Rheinberg11.1.2013 ---- 12 C 311/12
viewtopic.php?f=23&t=1103&start=90#p17171

Amtsgericht Gelsenkirchen Buer 6.12.2012 ......23 C 219/12

eBay-Angebote vorzeitig beenden -aber richtig-

Angebot ist rechtsverbindlich (OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005)

http://www.internetrecht-rostock.de/eba ... eenden.htm

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums

Das man damit nicht durchkommt dürfte wohl klar sein.
Im vorliegenden Fall hatte ein Verkäufer bei eBay Winterreifen eingestellt und dieses Angebot vor Ablauf der Auktion beendet. Der zu diesem Zeitpunkt mit 1 Euro Höchstbietende forderte schließlich die Herausgabe der Ware gegen Zahlung des Kaufpreises von 1 Euro. Der Anbieter verweigerte die Aushändigung der Winterreifen mit der Begründung, diese seien mittlerweile anderweitig verkauft worden. Der eBay-Bieter forderte daraufhin Schadensersatz im Wert der Ware von 579 Euro.-------------

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Nue ... s12904.htm
Mindestpreis bei eBay vergessen: Kein Irrtum oder Grund, Auktion abzubrechen

http://www.ferner-alsdorf.de/2013/02/mi ... zubrechen/

Das Amtsgericht Bremen (23 C 0317/12) hat nun entschieden, dass dies kein Irrtum im Sinne des BGB ist und damit kein Grund für eine Anfechtung oder den Abbruch der “Auktion” vorliegt. Daher wird es klüger sein, von einem Abbruch abzusehen, sofern es bereits einen “Bieter” gibt.
 

Regine12

Administratorin
40-Euro-Klausel: Zählt der einzelne Artikel oder der Gesamtw

Ich denke das könnte interessant sein.

40-Euro-Klausel: Zählt der einzelne Artikel oder der Gesamtwert?

Bei der Ausübung des Widerrufsrechtes können dem Verbraucher im Rahmen der sog. 40-Euro-Klausel die Kosten der Rücksendung auferlegt werden. Nicht eindeutig geklärt ist die Frage, ob die Klausel greift, wenn der Verbraucher zwei Artikel zurücksendet, die zusammen 40 EUR übersteigen, jedoch jede für sich unterhalb von 40 Euro liegen.



http://www.rechtsteufel.de/40-euro-klau ... gesamtwert

Das AG Augsburg hat entschieden, dass in diesem Fall der Verbraucher die Rücksendekosten tragen müsse. Ein Verbraucher klagte gegen einen Online-Händler auf Erstattung der Rücksendekosten (AG Augsburg vom 14.12.2012, 17 C 4362/12). Der Kunde hatte eine Hose zum Preis von 29,95 EUR und Schuhe für 12,90 EUR gekauft. Beide Artikel schickte er im Rahmen des Widerrufsrechts zurück. Der Händler vereinbarte wirksam in seiner AGB die Geltung der sogenannten 40-Euro-Klausel. Der Händler erstattete keine Rücksendekosten. Der Kunde klagte.

Das Gericht legt die Vorschrift dahingehend aus, dass nicht der Gesamtwert der zurückgesandten Ware für die Beurteilung maßgeblich ist. Im vorliegenden Fall wären das 42,85 EUR und die Grenze von 40 EUR wäre überschritten. Das AG Augsburg legte die jeweiligen Werte, einmal 29,95 Euro und einmal 12,90 Euro, zu Grunde. Da keines der beiden Produkte einen Wert von über 40 Euro hatte, sollte der Verbraucher die Rücksendekosten tragen...........................weiter im link

AG Krefeld: Vorzeitige Beendigung eBay-Auktion bei Beschädigung

http://www.dr-bahr.com/news/vorzeitige- ... igung.html

Wird der Gegenstand einer eBay-Auktion während der Versteigerung beschädigt, kann der Verkäufer von seinem Verkaufsangebot zurücktreten (AG Krefeld, Urt. v. 07.06.2013 - Az.: 5 C 352/12).

Der Beklagte bot bei eBay ein Mobilfunkgerät zum Verkauf an. Während der Versteigerung wurde das Gerät beschädigt. Der potentielle Käufer akzeptierte dies nicht, sondern klagte auf Herausgabe des Gegenstandes.

Zu Unrecht wie nun das LG Krefeld entschied.

Wie bereits der BGH in seiner Grundlagen-Entscheidung (Urt. v. 08.06.2011 - Az.: VIII ZR 305/10) ......................Urteil im link

Ebenfall im Link zu finden ------

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30.05.12LG Berlin: Anfechtungserklärung eines eBay-Verkaufs muss hinreichend deutlich erfolgen
21.08.11BGH: Bei Diebstahl des Artikels darf eBay-Auktion vorzeitig beendet werden
 
K

Krennz

Guest
Interessant auch das Urteil des OLG Hamm. Das hier davon ausgeht, dass der BGH in seinem Urteil von 2011 besonders auf die AGB und die Hilfeseiten von Ebay hinwies und die dortigen angegebenen Abbruchgründe voll anerkannt.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm ... 31104.html

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - VIII ZR 305/10 - steht ein über die Einstellung bei X abgegebenes Angebot unter dem Vorbehalt, dass kein Widerrufsgrund nach den X-Bedingungen gegeben ist. Nach den X-Bedingungen kann ein Angebot zurückgezogen werden, wenn - was hier allein in Betracht kommt - dem Anbieter bei der Einstellung des Angebots ein Fehler unterlaufen ist, wozu nach den vom Beklagten überreichten Erläuterungen seitens X [Roter Anlagehefter, B2] auch ein Fehler bei der Angabe des Mindestpreises gehört. Entgegen der Auffassung des Klägers bedarf es im Falle des Vorliegens eines Widerrufsgrundes nach den X-Bedingungen - auch im Falle eines Irrtums, so ein solcher hier vorliegen sollte - keiner gesonderten Anfechtung. Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung erkannt, dass die erläuternden Hinweise von X zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Recht zur vorzeitigen Angebotsbeendigung besteht, von Bedeutung sind. Die Verweisung des § 10 AGB X - die AGB sind im Internet abrufbar, aktuell § 10 Nr. 1. AGB - auf eine „gesetzliche“ Berechtigung hat er nicht im engen Sinne einer Verweisung nur auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen verstanden. Das gilt für den Widerrufsgrund Verlust des Verkaufsgegenstandes, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Grunde lag, und für den Widerrufsgrund Fehler beim Eingeben des Mindestpreises gleichermaßen.

aus Originalurteil TZ 26 (mit X ist ebay gemeint)
 

Regine12

Administratorin
LG Fulda: Ein Irrtum, der zur vorzeitigen Beendigung eines eBay-Angebots berechtigt, muss nachgewiesen werden
LG Fulda, Urteil vom 09.05.2014, Az. 1 S 19/14 § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB, § 433 BGB

Das LG Fulda hat entschieden, dass ein für die berechtigte Beendigung eines eBay-Angebots verantwortlicher Irrtum nachgewiesen werden muss. Die bloße Behauptung eines Irrtums genüge nicht. Vorliegend habe der Verkäufer nicht ausreichend vorgetragen, dass eine von ihm getätigte falsche Angabe tatsächlich versehentlich erfolgt sei. Daher sei der Verkäufer dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zum Schadensersatz verpflichtet. Zum Volltext der Entscheidung:

Landgericht Fulda
Urteil.............................................................
 
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