Unbefristetes Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen vor 2008

Regine12

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BGH: Unbefristetes Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen vor 2008
Zitat
Hat ein Versicherungsunternehmen seine Kunden nicht richtig über das Widerspruchsrecht informiert, hat der Verbraucher ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht. Der Versicherer muss im Rahmen der Rückzahlung der gezahlten Prämien auch die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten.

.................................Was hat der BGH entschieden?

Mit Urteil vom 07. Mai 2014 (Az.: IV ZR 76/11) hatte der BGH entschieden, dass die Regelung des § 5a auf Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen nicht anwendbar ist. Damit steht Verbrauchern, die bei Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung nicht ordnungsgemäß über ihr Recht zum Widerspruch belehrt wurden, auch heute noch ein Widerspruchsrecht zu. Gleiches dürfte gelten, wenn der Versicherer nicht die Versicherungsbedingungen und weiteren Verbraucherinformationen überreicht hat. .................................................
 
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