3.4.2012: top-of-software: jetzt Rückforderungen anmelden
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/sta- ... -olaf-tank
[Quelle: Bundesanzeiger]: wie die Staatsanwaltschaft Landshut mitteilt, wurden bereits im Februar 2012 über ca. 4,6 Mio € in einem Betrugsverfahren gegen einen gewissen Olaf Tank der dingliche Arrest verhängt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte von einigen 100.000 €, darunter u.a. Hypotheken, Konten und eine wertvolle Uhr, beschlagnahmt. Ob es sich dabei um den berüchtigten Rechtsanwalt Olaf Tank handelt, der für die Antassia GmbH und die Content Services Ltd. Gelder eingetrieben hat, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor. Nur: wie viele Personen mit dem Namen Olaf Tank werden wohl in letzter Zeit wegen Betrugsverfahren in Millionenhöhe auffällig geworden sein? Es kann eigentlich nur einen geben.
Bekommen Betroffene nun ihr Geld zurück?
Es genügt nicht, die Forderung bei der Staatsanwaltschaft anzumelden, man muss sich schon selbst ein Urteil holen, also den Kollegen Tank auf Rückzahlung verklagen und gewinnen. Die Beschlagnahme erleichtert dann nur die Vollstreckung, das teilt die Staatsanwaltschaft auch nochmal so mit. Es gibt neben der zivilrechtlichen Klage (also die Klage auf Rückzahlung) auch noch einen zweiten Weg: die strafrechtliche Nebenklage. Diese erfordert aber beim Delikt "Betrug" nach § 395 Abs. 3 StPO die Zulassung durch das Gericht. Wenn sich keiner sein Geld einklagt, wird die Beschlagnahme aufgehoben.
Nun habe ich vor einiger Zeit mal gegen eine der beteiligten Firmen eine Sammel-Rückforderungsaktion über 5.000 € gemacht (versehentlich hatte die Firma dann auch noch doppelt gezahlt). Ich erwäge, das zu wiederholen, wenn sich hier genügend Zuspruch findet und es sich auch für mich vom Aufwand her lohnt - das war beim letzten Mal leider nicht der Fall...............................weiter im link
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/sta- ... -olaf-tank
[Quelle: Bundesanzeiger]: wie die Staatsanwaltschaft Landshut mitteilt, wurden bereits im Februar 2012 über ca. 4,6 Mio € in einem Betrugsverfahren gegen einen gewissen Olaf Tank der dingliche Arrest verhängt. Nun hat die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte von einigen 100.000 €, darunter u.a. Hypotheken, Konten und eine wertvolle Uhr, beschlagnahmt. Ob es sich dabei um den berüchtigten Rechtsanwalt Olaf Tank handelt, der für die Antassia GmbH und die Content Services Ltd. Gelder eingetrieben hat, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor. Nur: wie viele Personen mit dem Namen Olaf Tank werden wohl in letzter Zeit wegen Betrugsverfahren in Millionenhöhe auffällig geworden sein? Es kann eigentlich nur einen geben.
Bekommen Betroffene nun ihr Geld zurück?
Es genügt nicht, die Forderung bei der Staatsanwaltschaft anzumelden, man muss sich schon selbst ein Urteil holen, also den Kollegen Tank auf Rückzahlung verklagen und gewinnen. Die Beschlagnahme erleichtert dann nur die Vollstreckung, das teilt die Staatsanwaltschaft auch nochmal so mit. Es gibt neben der zivilrechtlichen Klage (also die Klage auf Rückzahlung) auch noch einen zweiten Weg: die strafrechtliche Nebenklage. Diese erfordert aber beim Delikt "Betrug" nach § 395 Abs. 3 StPO die Zulassung durch das Gericht. Wenn sich keiner sein Geld einklagt, wird die Beschlagnahme aufgehoben.
Nun habe ich vor einiger Zeit mal gegen eine der beteiligten Firmen eine Sammel-Rückforderungsaktion über 5.000 € gemacht (versehentlich hatte die Firma dann auch noch doppelt gezahlt). Ich erwäge, das zu wiederholen, wenn sich hier genügend Zuspruch findet und es sich auch für mich vom Aufwand her lohnt - das war beim letzten Mal leider nicht der Fall...............................weiter im link