Rechti
Administrator
Falls ich von Inkassobüros mit unberechtigten Forderungen konfrontiert werde, verwende ich immer dieses Schreiben und passe es je nach Forderung etwas an. Hab nach diesem Schreiben bisher keine Antwort mehr bekommen.
Bei den elInkies wird das aber auch nicht helfen
Hab diese Vorlage aus dem Internet. Kann also keine Haftung für Paragraphe usw. übernehmen
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Betreff: Forderung – "xyz"
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme äußerst höfflich Bezug auf die an mich gerichtete Forderungsaufstellung vom xx.xx.xxx, und teile Ihnen mit, dass die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist. Ich weise diese daher vollumfänglich zurück.
Zunächst wird vorsorglich bestritten, dass "xyzInkasso" Forderungen der "Firmaxyz" einziehen kann. Die Inkassoberechtigung bzw. eine abgetretene Forderung besteht nicht, so dass bereits die Berechtigung, die Forderung der "xyzFirma" durch "xyInkasso" nicht besteht.
<Je nach Fall ändern
Unabhängig von diesem Umstand teile ich Ihnen mit, dass ich die angegebene Dienstleistung Ihres Auftraggebers nicht in Anspruch genommen habe und die Forderung unberechtigt ist.
Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen wird bestritten.
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Im Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die geltend gemachten vorgerichtlichen Kosten nicht erstattungsfähig sind.
Ihr Auftraggeber als geschäftserfahrene juristische Person ist in der Lage, Ihre Forderungen selbst beizutreiben, so dass die Einschaltung eines Inkassounternehmens nicht erforderlich war und vorgerichtliche Kosten jedenfalls mir nicht in Rechnung gestellt werden können.
Unabhängig davon teile ich Ihnen ebenfalls mit, dass ich bereits schriftlich gegenüber Ihrem Auftraggeber die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten wurde. Eine Einschaltung eines Inkassounternehmens bedurfte es daher nicht.
Im Übrigen darf ich Sie bitten, mir Ihre Vollmacht zukommen zu lassen, aus der hervorgeht, dass Sie vertretungsberechtigt sind.
Hilfsweise weise ich die Forderung aufgrund der fehlenden Vollmacht vollumfänglich zurück.
Ich stelle rechtlicher Schritte anheim. Das Gericht mag dann über die Berechtigung der Hauptforderung entscheiden.
In diesem Falle müssen Sie davon ausgehen, dass ich bei einer unbegründeten Forderung unverzüglich Strafantrag bzw. Strafanzeige gegen den Antragsteller wegen des Verdachtes des versuchten Betruges (STGB §263 Abs.2) sowie wegen Verdacht der versuchten Nötigung (STGB240 Abs.2) stellen werde.
Gegen das fordernde Inkassounternehmen würde ich in einem solchen Fall Strafantrag wegen Beihilfe hierzu stellen.
Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass ich einer Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe meine Daten gemäß BDSG widerspreche.
Im Falle der Zuwiderhandlung werde ich ohne Ankündigung Strafantrag bzw. Strafanzeige laut §§ 186 f Strafgesetzbuch stellen.
Sollte ich von Ihnen noch weitere außergerichtliche Forderungen in jeglicher Form (auch E Mail!) erhalten, werde ich nicht zögern und umgehend Strafanzeige wegen Nötigung (STGB240 Abs.2) stellen.
Hochachtungsvoll
xyz
Bei den elInkies wird das aber auch nicht helfen
Hab diese Vorlage aus dem Internet. Kann also keine Haftung für Paragraphe usw. übernehmen
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Betreff: Forderung – "xyz"
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme äußerst höfflich Bezug auf die an mich gerichtete Forderungsaufstellung vom xx.xx.xxx, und teile Ihnen mit, dass die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist. Ich weise diese daher vollumfänglich zurück.
Zunächst wird vorsorglich bestritten, dass "xyzInkasso" Forderungen der "Firmaxyz" einziehen kann. Die Inkassoberechtigung bzw. eine abgetretene Forderung besteht nicht, so dass bereits die Berechtigung, die Forderung der "xyzFirma" durch "xyInkasso" nicht besteht.
<Je nach Fall ändern
Unabhängig von diesem Umstand teile ich Ihnen mit, dass ich die angegebene Dienstleistung Ihres Auftraggebers nicht in Anspruch genommen habe und die Forderung unberechtigt ist.
Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen wird bestritten.
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Im Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die geltend gemachten vorgerichtlichen Kosten nicht erstattungsfähig sind.
Ihr Auftraggeber als geschäftserfahrene juristische Person ist in der Lage, Ihre Forderungen selbst beizutreiben, so dass die Einschaltung eines Inkassounternehmens nicht erforderlich war und vorgerichtliche Kosten jedenfalls mir nicht in Rechnung gestellt werden können.
Unabhängig davon teile ich Ihnen ebenfalls mit, dass ich bereits schriftlich gegenüber Ihrem Auftraggeber die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten wurde. Eine Einschaltung eines Inkassounternehmens bedurfte es daher nicht.
Im Übrigen darf ich Sie bitten, mir Ihre Vollmacht zukommen zu lassen, aus der hervorgeht, dass Sie vertretungsberechtigt sind.
Hilfsweise weise ich die Forderung aufgrund der fehlenden Vollmacht vollumfänglich zurück.
Ich stelle rechtlicher Schritte anheim. Das Gericht mag dann über die Berechtigung der Hauptforderung entscheiden.
In diesem Falle müssen Sie davon ausgehen, dass ich bei einer unbegründeten Forderung unverzüglich Strafantrag bzw. Strafanzeige gegen den Antragsteller wegen des Verdachtes des versuchten Betruges (STGB §263 Abs.2) sowie wegen Verdacht der versuchten Nötigung (STGB240 Abs.2) stellen werde.
Gegen das fordernde Inkassounternehmen würde ich in einem solchen Fall Strafantrag wegen Beihilfe hierzu stellen.
Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass ich einer Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe meine Daten gemäß BDSG widerspreche.
Im Falle der Zuwiderhandlung werde ich ohne Ankündigung Strafantrag bzw. Strafanzeige laut §§ 186 f Strafgesetzbuch stellen.
Sollte ich von Ihnen noch weitere außergerichtliche Forderungen in jeglicher Form (auch E Mail!) erhalten, werde ich nicht zögern und umgehend Strafanzeige wegen Nötigung (STGB240 Abs.2) stellen.
Hochachtungsvoll
xyz