Standard-Antwortbrief Inkasso

Rechti

Administrator
Falls ich von Inkassobüros mit unberechtigten Forderungen konfrontiert werde, verwende ich immer dieses Schreiben und passe es je nach Forderung etwas an. Hab nach diesem Schreiben bisher keine Antwort mehr bekommen.
Bei den elInkies wird das aber auch nicht helfen :D

Hab diese Vorlage aus dem Internet. Kann also keine Haftung für Paragraphe usw. übernehmen :)


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Betreff: Forderung – "xyz"

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme äußerst höfflich Bezug auf die an mich gerichtete Forderungsaufstellung vom xx.xx.xxx, und teile Ihnen mit, dass die geltend gemachte Forderung unberechtigt ist. Ich weise diese daher vollumfänglich zurück.


Zunächst wird vorsorglich bestritten, dass "xyzInkasso" Forderungen der "Firmaxyz" einziehen kann. Die Inkassoberechtigung bzw. eine abgetretene Forderung besteht nicht, so dass bereits die Berechtigung, die Forderung der "xyzFirma" durch "xyInkasso" nicht besteht.

<Je nach Fall ändern
Unabhängig von diesem Umstand teile ich Ihnen mit, dass ich die angegebene Dienstleistung Ihres Auftraggebers nicht in Anspruch genommen habe und die Forderung unberechtigt ist.

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen wird bestritten.
>

Im Weiteren teile ich Ihnen mit, dass die geltend gemachten vorgerichtlichen Kosten nicht erstattungsfähig sind.

Ihr Auftraggeber als geschäftserfahrene juristische Person ist in der Lage, Ihre Forderungen selbst beizutreiben, so dass die Einschaltung eines Inkassounternehmens nicht erforderlich war und vorgerichtliche Kosten jedenfalls mir nicht in Rechnung gestellt werden können.

Unabhängig davon teile ich Ihnen ebenfalls mit, dass ich bereits schriftlich gegenüber Ihrem Auftraggeber die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten wurde. Eine Einschaltung eines Inkassounternehmens bedurfte es daher nicht.

Im Übrigen darf ich Sie bitten, mir Ihre Vollmacht zukommen zu lassen, aus der hervorgeht, dass Sie vertretungsberechtigt sind.

Hilfsweise weise ich die Forderung aufgrund der fehlenden Vollmacht vollumfänglich zurück.

Ich stelle rechtlicher Schritte anheim. Das Gericht mag dann über die Berechtigung der Hauptforderung entscheiden.

In diesem Falle müssen Sie davon ausgehen, dass ich bei einer unbegründeten Forderung unverzüglich Strafantrag bzw. Strafanzeige gegen den Antragsteller wegen des Verdachtes des versuchten Betruges (STGB §263 Abs.2) sowie wegen Verdacht der versuchten Nötigung (STGB240 Abs.2) stellen werde.
Gegen das fordernde Inkassounternehmen würde ich in einem solchen Fall Strafantrag wegen Beihilfe hierzu stellen.

Des Weiteren teile ich Ihnen mit, dass ich einer Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe meine Daten gemäß BDSG widerspreche.

Im Falle der Zuwiderhandlung werde ich ohne Ankündigung Strafantrag bzw. Strafanzeige laut §§ 186 f Strafgesetzbuch stellen.

Sollte ich von Ihnen noch weitere außergerichtliche Forderungen in jeglicher Form (auch E Mail!) erhalten, werde ich nicht zögern und umgehend Strafanzeige wegen Nötigung (STGB240 Abs.2) stellen.


Hochachtungsvoll
xyz
 
K

Krennz

Guest
Dieser Brief ist ja riesig.

In einem anderen Forum haben wir festgestellt, dass folgende Sätze vollkommen ausreichen.

Etwa so: "Beigefügt erhalten Sie Kopien meiner Anfechtung und des Rückscheines. Ich erkenne die Forderung nicht an und stelle sie streitig."
 
Hallo Leute,

ich bräuchte bitte ganz schnell Antwort:

Meine Freundin (wirklich!!) hat bei MobilCom ein Handyvertrag gehabt (mit Online-Zugang usw.), nach 2 Jahren hat sie ihn fristgerecht gekündigt, leider NICHT per Einschreiben/Rückschein :shock: und sie hat auch keinen Beleg über den Versand...
Dies war ca. Nov 2008.
So, sie hat also gedacht, dass die Sache erledigt ist, ist es aber nicht.. Nun (August 09) bekommt sie ein Inkassoschreiben mit einer Forderung von ca. 500 Euro (300 Euro Handy (Hauptforderung + 200 Euro Inkassogebühren).
Folgendes: Sie hat niemals eine schriftliche Mahnung erhalten von MobilCom, dann darf doch das Inkassobüro nicht einfach mahnen, oder? Sie dachte, dass die Kündigung bei MobilCom eingegangen ist, hat aber natürlich niemals eine Bestätigung erhalten (ich habe schon mit ihr über dies naive Verhalten geschimpft!!). Nach dem sie dachte, dass der Vertrag gekündigt seie, hat natürlich MobilCom weiterhin die Grundgebühr per Lastschrift versucht einzuziehen, was sie dann 2-3 Mal wieder zurückgefordert hat. Somit hat MobilCom den "Vertrag" mit ihr gekündigt und die Grundgebühr für 2 Jahr (Vertrag) in voller Höhe in Rechnung gestellt. Soweit ist es ja okay, auch wenn es ziemlich dumm von ihr war. Aber mir pers. geht es um die Inkassoforderung, diese sind doch nicht rechtswirksam? Der Gläubiger hätte doch selbst mahnen können, was er nicht tat.. Eine Mahnung muss doch auch immer schriftlich erfolgen, Mahnungen die über ein Login auf der Mobilcom-Homepage nur ersichtlich sind, sind doch nichtig, oder?

Ihr droht bereits jetzt ein Schufa-Eintrag (berechtigt!), sie würde ja die 300 Euro zahlen, das ist ja immerhin ihre eigene Schuld. Aber die 200 Euro Inkassogebühren muss sie nicht zahlen, oder?

wer kann mir / uns helfen? Bitte :cry:

Liebe Grüße,


Natalie
 
K

Krennz

Guest
Der Gläubiger ist, laut Gesetz und ´richterlichen Entscheidungen, verpflichtet zur Schadenminderung beizutragen. Ausserdem ist es ihm zuzumuten die Mahnungen selbst zu verfassen. Da ich bisher keine Mahnungen vom Gläubiger erhalten habe, kann ich davon ausgehen, dass eine Forderung nicht besteht. Ich würde daher dem Inkasso mitteilen, dass ich der Forderung in voller Höhe widerspreche und insbesondere die Inkassogebühr nicht bezahlen werde.

Ggf. würde ich mich an einen versierten Rechtsanwalt wenden, der sich mit der Telekommunikation auskennt.

Es ist eine beliebte Masche Kündigungen einfach zu ignorieren und den "Vertrag" weiter laufen zu lassen.

Grüsse Klaus
 
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