Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Abmahnanwalt

Regine12

Administratorin
http://www.technik-smartphone-news.de/i ... trug-1257/

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Abmahnanwalt

Zwischenzeitlich ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen einen der Anwälte, der die Abmahnwelle losgetreten hatte. Gegen den Rechtsanwalt Daniel Sebastian wurden Ermittlungen in der Sache aufgenommen. Der Rechtsanwalt hat die Anträge für die Abmahnwelle formuliert, mit denen die Telekom durch das Landgericht Köln dazu gezwungen wurde, die Anschlussdaten der abgemahnten Nutzer herauszugeben. Das Landgericht Köln hat dabei indirekt zugegeben, dass es “Streaming” offenbar mit “Download” beziehungsweise einem Tauschbörsenportal im Internet verwechselt hat.

Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen gegen einen Mitarbeiter des IT-Unternehmens itGuards aufgenommen. Dieser erklärte im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung, dass die eingesetzte Software GLADII die Verstöße gegen das Urheberrecht eindeutig nachweisen könne. Zwischenzeitlich gibt es bereits erste Nutzer, die sich im Rahmen einer Feststellungsklage gegen die Vorwürfe der Abmahnung wehren. Bereits vor wenigen Monaten gelangte der Regensburger Rechtsanwalt Thomas Urmann in den Fokus der Staatsanwaltschaft. Gegen seine Kanzlei wurde eine Regressklage eingereicht und die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen versuchten Betruges........................mit Video
 
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Krennz

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By Zappy 8. Dezember 2013 - 15:50

Hallo zusammen,

also ich bin gerade aus eine Interessante Sache gestoßen.

Der Kommentar #83 zu dem Artikel im Lawblog (https://www.lawblog.de/index.php/archive…ichen/#comments)
erwähnt einen Aufruf der Website: 266403.reTDube dot net (ACHTUNG: nur
aufrufen wenn ihr wisst was ihr tut!) zum fraglichen Zeitpunkt.

ReTDube dot net leitet auf reDTube dot com um, ist aber nicht wie redtube dot com
in Luxemburg registriert sondern verschleiert die Identität des Domain
Eigentümers über einen Anonymizerdienst in Panama.

Interessant ist dass die domain reTDube.net erst am 21.07.2013 erstellt wurde (also kurz vor den vermeintlichen Vergehen)!

REDTUBE.COM:

“Creation Date: 2008-04-21

Registrant City: Luxembourg”

RETDUBE.NET:

“Creation Date 21-jul-2013″

Noch VIEL interessanter is jedoch ein Kommentar hier(http://forum.golem.de/read.php?78399,3579086,3579109):

“habe gestern auch so eine abmahnung erhalten.

nun habe ich auch meine log’s durchsucht und was interessantes entdeckt –

ich war auf – redtube.com – aber nicht um diese zeit .

um diese zeit zeigt mein log dieses:

http://hit.trafficholder dot com/transfer.php?http://49655.movfile dot net

http://49655.movfile dot net/

http://49655.retdube dot net/”

Movfile.net wurde am 22-jul-2013 registriert, der Besitzer ist auch
über den Anonymizerdienst in Panama verschleiert und leitet zur Zeit auf
pornup.com(damals auf retdube?) um.

trafficcholder.com bietet eine sehr zweifelhafte Dienstleistung an: man kann dort Seitenaufrufe kaufen und verkaufen.

- Wenn man also will dass eine Seite von echten Nutzern aus einem
bestimmten Land aufgerufen wird kann man dort diese Dienstleistung
bestellen

- Vice versa: wenn man zufällig ein Botnetzbetreiber ist kann man dort
Seitenaufrufe verkaufen die man dann von seinen Bots aufrufen lässt

Fassen wir zusammen (alles rein hypothetisch natürlich):

Man könnte also eine anonymisierte Website erstellen welche auf ein
urheberrechtlich geschütztes Werk umleitet (dessen Urheberrecht man
selbst hält).

Dann kauft man eine Dienstleistung, bei einem ausländischem Anbieter,
welche darin besteht durch infizierte Rechner irgend eines Botnetzes (in
Deutschland) auf die eigene website zuzugreifen.

Dann speichert man die IP-Adressen und leitet die Anfrage an die Seite
mit dem Urheberrechtlich geschützten Werk weiter (damit der Zugriff auch
wirklich erfolgt ist, es könnte ja sein dass später mal der eigentliche
Anbieter gefragt wird ob der Zugriff auch wirklich stattfand).

Das würde auch die Sache mit dem Virus erklären, nur dass in diesem
Fall der Virus nicht von unseren abmahnenden Freunden stammen würde,
sondern von einem der Botnetzbetreiber deren Traffic sie über einen
Dienstleister in Anspruch genommen hätten.

MfG,

Zappy

(Bitte keine genannten Links anklicken es sei denn Ihr wisst was Ihr tut. Habe versucht die Links zu entschärfen. Krennz)

Ein Kommentar aus http://www.it-recht-deutschland.de/?tag=amandas-secrets
 

Regine12

Administratorin
Redtube: IP Beschaffung verstösst gegen Schweizer Recht


http://www.schweizmagazin.ch/digital/in ... legal.html

Offenbar war die Weitergabe der IP Adressen durch die Schweizer Firma "the-Archive-AG" illegal und verstiess gegen Schweizer Recht. Wie das Schweiz Magazin recherchieren konnte, gab es 2010 einen ähnlichen Fall bei dem das höchste Gericht der Schweiz entschieden hatte, dass es untersagt ist Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen. D.h. die Beschaffung und Weitergabe von IP Adressen verstösst gegen das Gesetz und ist somit strafbar. ....................................
Sollte es hier keine gesetzlichen Änderungen seit 2010 gegeben haben, so hat die "Archive AG" gegen Schweizer Recht verstossen und der deutsche Anwalt Thomas Urmann, sowie die beiden Gesellschafter der Firma, die deutschen Staatsangehörigen Ralf Reichert und Wiik Philipp, haben sich mutmasslich strafbar gemacht und müssen wohl in der Schweiz mit einem Gerichtsverfahren rechnen......................................

Für Deutschland sieht dies allerdings etwas anders aus. Beweismittel gelten auch, wenn sie auf kriminelle Weise beschafft werden, wie man anhand der gestohlenen Bankdaten von Steuerflüchtlingen sehen konnte.
 
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Krennz

Guest
Bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaften geht es um die Anträge auf zivilrechtliche Auskunft, mittels derer Rechtsanwalt Daniel Sebastian an die Anschlussinhaber zu IP-Adressen kam. Darin hat ein angeblicher Mitarbeiter der Firma itGuards Inc. eidesstattlich versichert, mit einer Software namens GLADII fehlerfrei die IP-Adressen der abgemahnten angeblichen Porno-Konsumenten ermittelt zu haben. Viele Kammern des Landgerichts Köln haben diese Versicherung wohl geglaubt und die entsprechenden Anträge durchgewinkt, was nun für heftige Kritik sorgt.

Bei der Staatsanwaltschaft Regensburg, die zuständig für strafrechtliche Ermittlungen gegen die abmahnende Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre, sind nach Angaben eines Sprechers "etliche Strafanzeigen" von Abgemahnten eingegangen. Der Vorwurf gegen Urmann lautete stets Betrug. Bisher seien keine Ermittlungen angelaufen. Die vorliegenden Strafanzeigen seien im Gegenteil bereits ad acta gelegt worden. Es sei nicht schlüssig vorgebracht worden, dass in den Abmahnungen von U+C wahrheitswidrige Behauptungen enthalten seien, die einen Betrugsverdacht begründen würden, so der Sprecher gegenüber heise online.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 68086.html
 

Regine12

Administratorin
http://www.n-tv.de/technik/Staatsanwalt ... 33741.html

Software, Gutachten und beteiligte Firmen dubios

.........................................................Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Köln, Ulrich Brehmer, sagte n-tv.de, die Behörde überprüfe derzeit, ob sie wegen falscher eidesstattlicher Erklärung Ermittlungen aufnehmen solle. Die Chancen, dass sich die Staatsanwaltschaft dafür entscheiden wird, sind groß. Denn offenbar handelt es sich bei itGurads nur um eine Briefkastenfirma. Das Gutachten wurde einen Tag nach deren Registrierung erstellt.............................................

..............................All dies kann natürlich reiner Zufall sein, aber verdächtig genug für die Staatsanwälte, um der Sache mit Ermittlungen auf den Grund zu gehen. Die Juristen können allerdings nur wegen des Verdachts einer falschen eidesstattlichen Erklärung etwas unternehmen.

Um Ermittlungen gegen gegen die Abmahnanwälte direkt zu ermöglichen, müssten Betroffene Strafanzeige stellen, so Brehmer. Ein erstes Verfahren könnte dies jedoch wahrscheinlicher machen.
 
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