Spiele-Apps mit Kostenfallen

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Krennz

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Ein Bericht der Washington-Post

150 US-Dollar betrug die Rechnung im iTunes Store, verursacht von einem achtjährigen Kind, das sich fröhlich Erweiterungen in einem iPhone-Spiel gekauft hatte.

Doch solche In-App-Käufe ohne explizite Autorisierung lassen sich zumindest teilweise verhindern. In dem Bericht geht es konkret um das an sich kostenlose Spiel Tap Zoo im App Store. Das Kind hatte für zusätzlich über allerdings kostenpflichtige Sterne erwerbbare Tiere insgesamt 150 US-Dollar ausgegeben, die es innerhalb der App dazukaufte, ohne dass ein Sicherheitsmechanismus wie die Passwort-Abfrage dies verhindert hätte. Tap Zoo gilt als eines der populärsten Kinder-Spiele auf dem iPhone, ähnlich wie Smurf Village mit den "Schlümpfen". Die von Apple zugelassene Option, ohne adäquate Sicherheitsabfrage In-App-Käufe in für Kinder gedachten Spielen zu erlauben, hat bei Eltern Ärger und Empörung hervorgerufen, berichtet die Washington Post. Zumal der iPhone-Hersteller am teils erheblichen Umsatz auch bei solchen In-App-Käufen in Kinderspielen ebenfalls jeweils 30 Prozent mitverdient und daher nicht ohne eigenes Interesse handelt. Apple allerdings will solche Vorkommnisse wie bei der achtjährigen Leyla nach eigener Auskunft vermeiden und empfiehlt Eltern daher eine entsprechende Einstellung im iPhone vorzunehmen. Allerdings beklagen sich Eltern darüber, dass dies zum einen nicht so leicht zu bewerkstelligen sei, zum anderen nach einer Passworteingabe fünfzehn Minuten lang keine erneute Abfrage für weitere Käufe und Downloads erforderlich sei. So gibt es bereits eine Facebook-Initiative namens Ban credit card bait apps on Apple AppStore, um Apple zu einer Änderung seines Verhaltens zu bewegen und die Kaufoptionen solcher zunächst kostenloser Apps deutlicher zu deklarieren beziehungsweise das 15-Minuten-Fenster für weitere Downloads künftig zu begrenzen. Um In-App-Käufe auf dem iPhone oder iPad zu unterbinden, öffnet man die "Einstellungen > Allgemein > Einschränkungen" und kann dort nach Eingabe eines vierstelligen Codes In-App-Käufe sowie viele andere Optionen deaktivieren.
 

Regine12

Administratorin
Minderjährig-Rückerstattung von Teilnahmeentgelt für Browser

http://www.hna.de/netzwelt/netzwelt-lok ... 97563.html
Der Anbieter von kostenpflichtigem Browsergame ist zur Rückzahlung von Teilnahmeentgelten verpflichtet, wenn diese aufgrund der Nutzung durch Kinder entstanden sind (AG Hamburg, Urt. v. 12.01.2011 - Az.: 7c C 52/10).

Bei dem Beklagten handelte es sich um den Anbieter eines kostenlosen Browser-Games. Für das Freischalten zusätzlicher Features musste eine kostenpflichtige Premium-Nummer angewählt werden. Über den Telefonanschluss des Klägers wurden auf diese Weise in einem Zeitraum von drei Monaten 430,- EUR abgebucht. Der Kläger hielt diese Abbuchungen für unberechtigt, da sein minderjähriger Sohn, den er angewiesen hatte keine kostenpflichtigen Telefonnummern anzuwählen, die kostenpflichtige Version des Computerspiels genutzt hatte.

Das Gericht bejahte den Rückzahlungsanspruch. ..........aus dem link
 

Regine12

Administratorin
http://www.hna.de/netzwelt/netzwelt-lok ... 97563.html


München. Allein im vergangenen Jahr haben sich die Bundesbürger 11,8 Millionen Smartphones zugelegt, häufig zum Jahresende. Jetzt, mit den ersten Mobilfunkrechnungen, haben unzählige Nutzer dicke Extra-Kosten am Hals.

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.................Bis zu 60 Euro sollen sie zusätzlich zahlen, oft mehr, als die eigentlichen Handygebühren. Der ganze Ärger kommt durch Abo-Fallen.

Worüber wird geschrieben

Wo lauert die Gefahr für Smartphone-Besitzer?


Ist dieses Vorgehen denn rechtens?


Was können Geschädigte tun?

Sie müssen sich selbst kümmern. Ist die Summe für das vermeintliche Abo schon abgebucht, sollten sie sie aber auf keinen Fall einfach wieder zurückbuchen lassen. Das kann dazu führen, dass der eigene Mobilfunkanbieter das ganze Smartphone sperrt. Wichtig sei vielmehr, den Vertragsabschluss in einem Brief an den Mobilfunkprovider zu bestreiten. Dabei kann das bereits abgebuchte Geld zurückverlangt werden.

Ein zweiter Brief muss direkt an die Firma geschickt werden, die das Werbebanner geschaltet hat. Die Adresse steht meist auf der Handy-Rechnung. Das Abo muss zuerst bestritten und dann vorsorglich gekündigt werden.

Wie können Smartphone-Nutzer vorbeugen?
 
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