Sonderkündigung bei Privatinsolvenz?

Servus

Ich habe folgende Probleme…durch Privatinsolvenz und Arbeitslosigkeit ist es mir nicht mehr möglich die Laufenden Kosten für meinen Internetprovider (Vodafone) und Mobilfunkanbieter (Talkline) zu bezahlen.

Auf Anfrage bei Vodafone wurde mein Vertrag in einen billigeren umgewandelt, von 34.90€ auf 19.90 € Monatlich, das Problem ist, ich habe nun keinen PC mehr (da wäre nun ne Internetflat überflüssig)…gibt es die Möglichkeit aus dem bestehenden Vertrag (läuft bis Mai 2011) herauszukommen?

Thema Talkline…Talkline behauptet ich hätte eine 2. Mobilfunkkarte bestellt, sie wäre mir auch zugeschickt worden,was nicht der Fall ist, weder habe ich eine neue Mobilfunkkarte bestellt noch habe ich sie erhalten(was bei ner Insolvenz auch schwachsinnig wäre, da ich mir nie und nimmer eine zweite karte leisten kann).

Ich habe Talkline über meine Finanzielle Situation informiert und bekam eine Ablehnung meiner bitte mich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen…daraufhin erklärte ich nochmals das ich weder eine zweitkarte bestellt noch das ich eine erhalten hätte,wieder mit der bitte mich aus dem Vertrag zu lassen da ich in einer Insolvenz stecke…bis heute habe ich keine Antwort erhalten( dies ist nun 8 Wochen her).
Hat vielleicht jemand von euch einen nützlichen Tipp wie ich aus DSL und Handyvertrag kommen kann?

Gruß
Andy
 
K

Krennz

Guest
Ich würde meinen Insolvenzverwalter schreiben lassen, dass er aus der Insolvenzmasse und den laufenden Einkünften keine Gebühren zahlen kann und die Nutzung unterbleibt, da keine Endgeräte mehr vorhanden sind.

Ein Versuch ist es wert.
 
Ich Danke Dir erstmals...werde am Montag (3.5.) den Insolvenzverwalter aufsuchen und sobald ich eine Klärung habe,werde ich dies hier Posten
Danke
Gruß
Andy
 

Regine12

Administratorin
Betreff: Sonderkündigungsrecht bei Handyverträgen in der Insolvenz
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=68139&

Hallo,
gibt es im Rahmen einer Firmen-/Privat-Insolvenz die Möglichkeit, laufende Telefon- oder Handyverträge mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Wohlverhaltensphase bereits läuft?

Zitat aus der Antwort des Anwalts
Ein unmittelbares Sonderkündigungsrecht für den Kunden gibt es nicht, weder im Antragsverfahren noch im eröffneten Verfahren . Jedoch der Netzanbieter selbst kann sehr wohl fristlos kündigen, wenn die Insolvenz droht, da die meisten AGB ein solches Künsigungsrecht vorsehen.

Wenn Sie sich als Kunde in einem Insolvenzeröffnungverfahren befinden, sollten Sie vorsorglich den Vertrag fristlos kündigen und den Netzanbieter auffordern seine restliche Forderung zur Tabelle anzumelden. Der Netzanbieter wird der Kündigung dann schon aus eigenem Interesse nachkommen. Wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingestetzt ist, sollte dieser die Kündigung aussprechen und erklären, dass er die laufenden Kosten des Vertrages nicht aus den vorhandenen Mitteln bezahlen wird. Nach der Eröffnung des Verfahrens besteht für den Netzanbieter die Möglichkeit den Insolvenzverwalter aufzufordern in den Vertrag einzutreten. Wenn der Insolvenzverwalter von seinem Wahlrecht (§103 InsO) keinen Gebrauch macht, dann ist der Vertrag mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet. ..........................Quelle im Link

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http://www.restschuldbefreiung.de/schuldnerberatung_berlin_lohnpfaendung.htm
Informationen zum Thema Restschuldbefreiung RSB Schuldnerberatung Schuldenberatung Verbraucherinsolvenz Privatinsolvenz Überschuldung ...................
 
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