schlechtes Urteil für Konsumenten

K

Krennz

Guest
@Indra,

erst mal Danke, dass Du diesen Atikel hier eingestellt hast.

Es ist aber kein URTREIL sondern die Einstellung eines Teilverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt.

Die Gebr. Schmidtlein GbR hat inzwiscehn viele ihrer Homepages geändert. Ich vermute, dass die Ermittler diese geänderten Homepages eingesehen haben und nichts Auffälliges mehr finden konnten.

Marina hatte uns doch mal irgendwo einen Link eingestellt, mit dem man ältere Homepages einsehen kann. Vlt solle man den mal der Staatsanwaltschaft Ffm zur Verfügung stellen.


Sollte dieses jedoch Bestand haben, dann gute Nacht Deutschland.

Grüsse

Klaus :oops: :x :cry:
 
K

Krennz

Guest
@Marina

Danke für den Beitrag :lol: :lol:

Werd es weiterposten.

lG

Klaus
 
hatte heute zufällig Gelegenheit mit jemandem zu reden, der sich ein wenig (angehender Anwalt) in der Juristerei auskennt.
Der erklärte mir Laien , das es durchaus so richtig sei , in der deutschen Justiz.
Hier wurde einmal das Strafrecht bemüht und festgestellt, das keine direkte Straftat begangen wurde, was aber nicht heißt , das es keine Zivilrechtliche Relevanz hat.
Im Klartext:
Es ist durchaus möglich , das die Gebrüder Schmittlein in einem Zivilprozess in gleicher Sache unterliegen können (also versteckte Kosten, Lockangebote usw) obwohl diese Sache rein strafrechtlich als unbedenklich eingestuft wurden.(->Danke an Rainer B. für diese erschöpfende Auskunft)

So ist dann doch noch nicht aller Tage Abend

Grüße
von Indra
 
K

Krennz

Guest
@Marina,

vielen Dank für den Link, habe herzhaft gelacht.

Den vorherigen habe ich bei einem anderen Forum eingestellt, kam gerade zur richtigen Zeit.

lG

Klaus
 
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