hatte heute zufällig Gelegenheit mit jemandem zu reden, der sich ein wenig (angehender Anwalt) in der Juristerei auskennt.
Der erklärte mir Laien , das es durchaus so richtig sei , in der deutschen Justiz.
Hier wurde einmal das Strafrecht bemüht und festgestellt, das keine direkte Straftat begangen wurde, was aber nicht heißt , das es keine Zivilrechtliche Relevanz hat.
Im Klartext:
Es ist durchaus möglich , das die Gebrüder Schmittlein in einem Zivilprozess in gleicher Sache unterliegen können (also versteckte Kosten, Lockangebote usw) obwohl diese Sache rein strafrechtlich als unbedenklich eingestuft wurden.(->Danke an Rainer B. für diese erschöpfende Auskunft)
So ist dann doch noch nicht aller Tage Abend
Grüße
von Indra