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Krennz
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Quelle: http://www.zeit.de/karriere/2010-06/arb ... her-pausenUnsere rauchenden Mitarbeiter müssen im Freien rauchen, da wir im gesamten Betrieb ein Rauchverbot erteilt haben. Die Verteilung Raucher/Nichtraucher ist bei uns etwa 1:1, das heißt, die Nichtraucher haben einen arbeitszeitlichen Nachteil. Da wir keine Stechuhr einführen wollen, ist unsere Idee, dass wir den Rauchern, wenn sie außerhalb der üblichen Pausen rauchen wollen, eine pauschale Arbeitsverlängerung pro Tag von 30 Minuten anbieten (im Schnitt werden pro Arbeitstag ca. 5-10 Zigaretten je Raucher geraucht, das wären dann geschätzt ca. 25-50 Minuten zusätzliche Pause je rauchendem Mitarbeiter). So kann jeder selbst entscheiden ob er während der Arbeitszeit rauchen will oder nicht. Ist dieses Vorgehen arbeitsrechtlich möglich?, fragt Klaus Nohr.
Sehr geehrter Herr Nohr,
Arbeitgeber müssen Raucherpausen nicht gestatten. Ihr Direktionsrecht geht seit dem, im Jahre 2002 gesetzlich verankerten, generellen Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz (§ 3a ArbStättV), sogar so weit, dass sie vom Grundsatz her ein absolutes Rauchverbot am Arbeitsplatz verhängen können. Raucher können so nur in ihren gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen zur Zigarette greifen, denn das dürfen Arbeitgeber nicht verbieten.
Zu Ihrem Fall: In den gesetzlich vorgeschriebenen Pausen ist es daher nicht möglich, Ihren Mitarbeitern außerhalb der Betriebsräumlichkeiten generell das Rauchen zu verbieten. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Arbeitnehmern jedoch keine zusätzlichen Pausen gestatten.
Sie können wie von Ihnen beschrieben, Ihren rauchenden Mitarbeitern die tägliche Arbeitszeit verlängern. Dazu müssen Sie allerdings mit jedem betroffenen Arbeitnehmer eine einvernehmliche, einzelvertragliche Vereinbarung schließen – sozusagen eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag.
Ihr Ulf Weigelt