Problem mündliche Absprache wegen BVB-Ticket

Hallo zusammen,

ich habe ein großes persönliches Problem und weiß ehrlich gesagt nicht mehr recht weiter. Folgendes: Ich bin BVB-Mitglied und komme daher auch immer gut an Tickets ran. In der Regel habe ich immer zwei Tickets, das zweite Ticket gebe ich dann immer an wechselnde Begleiter ab. Ich inseriere aber überhaupt nichts im Internet und schon gar nicht mit Gewinn. Gestern war ich mit einem Bekannten beim Spiel BVB-Stuttgart und er bekam die zweite Karte für dieses Spiel zu meinem Einkaufspreis von 35 Euro abzüglich 20 Euro Spritgeld, also für 15 Euro. Ich habe aber auch noch Karten für das Bayern-Spiel, die natürlich besonders heiß begehrt sind. Da der Begleiter natürlich nach dieser Karte geierte, wollte er gleich das Bayern-Spiel sowie die Benzinkosten dafür mit verrechnen. Er gab mir also insgesamt 45 Euro für beide Spiele, davon wurden allerdings 40 Euro Sprit abgezogen. Die Karten hätten also einen reinen Wert von ca. 85 Euro gehabt. So schön so gut: Da ich Diabetiker bin und gegen Ende der Hinfahrt eine ziemlich heftige Unterzuckerung hatte, kam es leider zu einem heftigen Streit. Er warf mich dann an einer Tankstelle raus und der Rest des Abends verlief leider ziemlich unharmonisch. So sprachen wir im Stadion und auch auf der Rückfahrt eigentlich kein Wort mehr miteinander. Dies war dann für mich eigentlich auch der Anlass, die Entscheidung mit der Bayern-Karte zu überdenken. Ich teilte ihm also heute per SMS mit, dass ich zu dem Bayern-Spiel alleine fahren möchte, er wiederum seine ausstehenden 30 Euros von mir zurück bekommt. Und jetzt fing das Theater erst mal richtig an. Er kommt mir jetzt damit, dass wir einen mündlichen Vertrag geschlossen hätten und sein Papa Anwalt wäre. In der Zwischenzeit habe ich ihm die 30 Euro sogar per PayPal zurückbezahlt. Er will mich trotzdem jetzt verklagen. Daher meine Frage: Was soll ich tun und was muss ich befürchten? Danke für Antworten.
 
K

Krennz

Guest
Eigentlich hätte der Kläger nach m.M. keine Chance.

Was meint die Community?
 
Krennz schrieb:
Eigentlich hätte der Kläger nach m.M. keine Chance.

Was meint die Community?

Danke! Ich hatte mir in der Zwischenzeit auch Rat bei einem Bekannten geholt, der Jurist ist. Der meinte, dass das Rausschmeißen an der Tankstelle streng genommen sogar eine unterlassene Hilfeleistung der Gegenseite wäre. Dies war mir vorher gar nicht so bewusst. Aber eine Unterzuckerung bei einem Diabetiker ist nun mal kein Spaß. Als ich der Gegenseite wiederum mit rechtlichen Schritten wegen dieser unterlassenen Hilfeleistung drohte, hat sie in der Zwischenzeit eingelenkt. :)
 
Krennz schrieb:
Eigentlich hätte der Kläger nach m.M. keine Chance.
Warum nicht?


Zwar etwas spät die Antwort,aber besser spät als nie.

BVB-Fan_Frankfurt schrieb:
Er kommt mir jetzt damit, dass wir einen mündlichen Vertrag geschlossen hätten
Da hat er recht.Es besteht ein bindender Vertrag.
Es sollte mittlerweile bekannt sein das Verträge normal an keiner Form gebunden sind,ausser der Gestzgeber schreibt eine Form vor,z.B. Versicherungen.

Aber,Verträge kann man anfechten.
Ob man dies
BVB-Fan_Frankfurt schrieb:
Ich teilte ihm also heute per SMS mit, dass ich zu dem Bayern-Spiel alleine fahren möchte
oder dies (konkludentes Handeln)
BVB-Fan_Frankfurt schrieb:
In der Zwischenzeit habe ich ihm die 30 Euro sogar per PayPal zurückbezahlt.
als Anfechtung werten kann müsste man einem Fachmann fragen.
 
K

Krennz

Guest
M.M. hat der Kläger dadurch, dass er den Beklagten an der Tankstelle aus dem Auto geworfen hat gegen den Vertrag verstossen, sodass der Beklagte den Vertrag aus besonderen Gründen als für beendet erklären konnte.

Besondere Gründe sind hier der Verstoss gegen das Hilfegebot. Es hat dem Beklagten in diesem Zusammenhang eine Ersthilfe zugestanden. Bei einer Verschlechterung des Zustandes des Beklagten hätte vlt. sogar eine fahrlässige Tötung durch unterlassene Hilfeleistung im Raume gestanden.
 
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