Ordnungsgeld gegen IContent GmbH verhängt

Regine12

Administratorin
Ordnungsgeld gegen IContent GmbH verhängt

http://www.vzbv.de/10423.htm
Die IContent GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Burat, muss nach einem Beschluss des Landgerichts Frankfurt a.M. ein Ordnungsgeld in Höhe von 14.000 Euro zahlen. Die Firma betreibt kostenpflichtige Internet-Portale wie zum Beispiel www.outlets.de. Das Ordnungsgeld hatte der vzbv durchgesetzt.

Der vzbv hatte gegen die Betreiberin der Internetseite www.outlets.de bereits in der Vergangenheit auf Unterlassung geklagt. Mit Urteil vom 17. Juni 2010 hatte das LG Frankfurt dem Unternehmen unter anderem untersagt, auf der Internetseite eine Klausel zu verwenden, wonach die Vergütung für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus berechnet wird. Hiergegen verstieß das Unternehmen mehrfach, woraufhin jetzt das Ordnungsgeld festgesetzt wurde.

Es handelt sich bereits um das zweite Ordnungsgeldverfahren, das der vzbv in diesem Jahr gegen Betreiber von Kostenfallen im Internet eingeleitet hat. Bereits im Mai hat das Landgericht Meiningen auf Antrag des vzbv ein Ordnungsgeld gegen die Webtains GmbH festgesetzt. Diese betreibt die Internetseite www.routenplaner-service.de. Der Webtains GmbH, 2012 zeitweilig vertreten durch Michael Burat, war per einstweiliger Verfügung bereits im Juli 2010 ebenfalls untersagt worden, eine Klausel zu verwenden, nach der die Vergütung für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus verlangt wird. Hiergegen verstieß das Unternehmen wiederholt. Das Landgericht Meiningen setzte daraufhin ein Ordnungsgeld fest, jedoch nur in Höhe von 9.000 Euro, weil es nicht von einer „bösen Absicht“ der Verwendung dieser Klausel ausging. Die Beschwerde des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde zurückgewiesen, weil auch das Thüringer Oberlandesgericht ein vorsätzliches Handeln verneinte........................aus dem link
 

Regine12

Administratorin
Portal verbraucherschutz.tv gewinnt Prozess Webtains GmbH

Portal verbraucherschutz.tv gewinnt Prozess Firma Webtains GmbH

http://www.verbraucherschutz.tv/2012/11/17/6293



Portal verbraucherschutz.tv gewinnt Prozess

Am Landgericht München wurde in diesen Tagen ein interessantes Urteil gesprochen: Die Klage gegen die Verbraucherschutz-Website www.verbraucherschutz.tv bzw. gegen deren Betreiber Udo Schmallenberg wurde abgewiesen. Geklagt hatte der Anbieter eines umstrittenen Routenplaner-Portals, das dem Warsteiner Journalisten bereits im Dezember 2011 per einstweiliger Verfügung verbieten ließ, angeblich geschäftsschädigende Inhalte auf verbraucherschutz.tv zu veröffentlichen. Gegen die einstweilige Verfügung wurden entsprechende Rechtsmittel eingelegt. Der Streitwert war auf 20.000 Euro angesetzt worden, auch um einen Termin vor dem Landgericht zu erzwingen, was das Verfahren zu einem finanziellen Risiko werden ließ.

Mit der Zusendung des Urteils, bzw. der Klageabweisung, ist die Sache beendet. Rechtskräftig wird das Urteil allerdings erst, wenn die Gegenseite den Rechtsstreit nicht vor das Oberlandesgericht trägt. Der Berliner Rechtsanwalt Stefan Richter hat nun im Namen von verbraucherschutz.tv die Aufhebung der einstweiligen Verfügung beantragt.

Streitgegenstand war ein Artikel, in dem ein Aufruf der Verbraucherzentrale Hamburg im Wortlaut veröffentlicht wurde. Darin ging es um einen Tipp der Verbraucherzentrale, “wie man Internet-Abzockern in die Suppe spucken kann”. Opfer sollten die Banken der Internetabzocker anschreiben und um Überprüfung der Geschäftsbeziehung bitten. Das Routenplaner-Portal erzwang mit einer Abmahnung und der folgenden einstweiligen Verfügung, dass der Artikel gelöscht werden musste, da er als zu unterlassender Eingriff in einen Gewerbebetrieb gewertet werden könnte.......................mehr im link
 
K

Krennz

Guest
Eine weitere Klatsche gegen Michael Buxxt genannt Stacheldrahtkönig oder schlicht Dornröschen.
 

Regine12

Administratorin
Re: Unterlassungsurteil gegen IContent GmbH -outlets.de

Bumerang gegen Abofalle: Neues Unterlassungsurteil des LG Frankfurt vom 10.12.2012

http://hagendorff.org/2012/12/11/bumera ... 0-12-2012/

10.12.2012: Mir liegt das Urteil noch nicht schriftlich vor, aber gestern hat das Landgericht Frankfurt in einem ungewöhnlichen Streit eines Verbrauchers mit einer bekannten Abofalle ein interessantes Urteil verkündet. Den Verbraucher habe ich als Prozessbevollmächtigte vertreten und kann daher berichten:

Das Gericht hat die Betreiberin der Webseite outlets.de gestern 10.12.2012 sinngemäß verurteilt,
1. es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft, zu vollziehen an dem Geschäftsführer der Klägerin, zu unterlassen, eine e-mail Adresse des Beklagten -
insbesondere die e-mail Adresse vorname.nachname@t-online.de (Name hier natürlich
geändert) – ohne dessen Einwilligung zu nutzen, insbesondere es zu unterlassen an ihn Zahlungsaufforderungen per E-Mail wegen einer angeblichen Anmeldung outlets.de zu übersenden,
ohne die Anmeldung verifiziert zu haben und
hierbei einen negativen Schufa-Eintrag in Aussicht zu stellen.
2. Die Klägerin wird verurteilt, die durch die Inanspruchnahme von Rechtsanältin Stefanie Hagendorff, Hugenottenstr. 94, 61381 Friedrichsdorf entstandenen vorgerichtlichen Kosten in Höhe von 311,18 € nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 11.10.2011 zu zahlen.

Außerdem hat zur negativen Feststellungsklage der Klägerin, das Gericht festgestellt, dass die von dem Beklagten geltend gemachten Schadenersatzansprüche nicht bestehen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin (Widerbeklagten) 95 % und der Beklagte (Widerkläger) 5 %.

Zum Hintergrund:..................weiter im link
 

Regine12

Administratorin
Verfügung gegen verbraucherschutz.tv ist vom Tisch

Verfügung gegen verbraucherschutz.tv ist vom Tisch

http://www.verbraucherschutz.tv/2013/01 ... _vom_tisch

Rechtsanwalt Richter, der mich in Sachen Webtains bislang absolut bestens beraten und vertreten hat, gibt auf seiner Homepage ein Update zum Verfügungsverfahren der webtains GmbH gegen verbraucherschutz.tv. Demnach wurde ein Verfügungsantrag der Webtains gegen unseren Widerspruch gegen die Verfügung aus Dezember 2011 zurück gezogen.

Update 08.01.2013:
Kurz vor dem ursprünglich auf Freitag den 11.01.2013 angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch von verbraucherschutz.tv gegen die bislang nach wie vor existente einstweilige Verfügung des Landgerichts München I hat die Webtains GmbH den Verfügungsantrag zurückgezogen und verbraucherschutz.tv somit das Feld “kampflos überlassen”. Allzugroße Erfolgsaussichten haben sie sich offenbar nicht ausgerechnet. In der Hauptsache kämpft die Webtains allerdings noch immer in der Berufung vor dem Oberlandesgericht München...............aus dem link
 
Oben