OLG München: Aufruf der Verbraucherzentrale Hamburg zu Protestschreiben an Banken gegen Abofallenbetreiber rechtmäßig
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Das Oberlandesgericht München hat eine von der Webtains GmbH des berüchtigten Rodgauer Geschäftsmanns Michael Burat gegen die Verbraucherzentrale Hamburg vor dem Landgericht München I wegen eines landläufig als "Kontoklatsche-Aufruf" bezeichneten Webseitenartikels erwirkte einstweilige Verfügung wieder aufgehoben.
Zum einen fehle es mangels Dringlichkeit der Untersagung an einem Verfügungsgrund, da hierzu konkrete Angaben seitens der Webtains GmbH nicht getätigt worden seien.
Es fehle aber auch an einem Verfügungsanspruch. Es handele sich zwar um einen Boykottaufruf und somit um einen schweren Eingriff in den Gewerbebetrieb. Dieser Eingriff sei jedoch nicht rechtswidrig. Nach einer geradezu schulbuchmäßigen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Untersagung des Aufrufs kam der für Wettbewerbssachen zuständige 29. Senat des Oberlandesgerichts jedoch zu der Überzeugung, dass Aufrufe einer Verbraucherzentrale zu Protestschreiben an Kreditinstitute zur Kündigung von Geschäftsbeziehungen zu Abofallenbetreibern vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt seien. ......................weiter im link
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