OLG Hamm:Vertragsschluss bei ebay mit Abgabe des Gebotes

Regine12

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OLG Hamm: Vertragsschluss bei ebay bereits mit Abgabe des Gebotes!

http://www.ferner-alsdorf.de/2012/02/ol ... t/?isalt=0

Ich war skeptisch und habe mich am Ende tatsächlich geirrt: Das OLG Hamm (4 U 145/11) hat ausweislich der nun vorliegenden Urteilsbegründung tatsächlich entschieden, dass ein Vertrag auf ebay bereits mit Abgabe des jeweiligen Gebotes (und nicht erst mit Auktionsende!) zu Stande kommt:

Denn bei Verträgen der genannten Art auf der Online-Handelsplattform X kommt der Vertrag (schon) dadurch zustande, dass der Verkäufer durch die Freischaltung der Artikelbeschreibung ein verbindliches Angebot unter Bestimmung einer Frist nach § 148 BGB abgibt, das der Käufer bei einer solchen Online-Auktion durch die Abgabe des Gebotes annimmt. Hieraus folgt, dass der Vertrag (bereits) mit der Abgabe des Gebotes durch den Käufer zustande kommt. Die vertragliche Bindung beruht damit nicht auf dem Ablauf der Auktionsfrist, sondern auf den innerhalb der Laufzeit abgegebenen Willenserklärungen der Parteien. Die verbindliche Annahmeerklärung des Käufers erlischt gemäß § 158 Abs. 2 BGB nur dann, wenn ein Dritter während der Angebotsdauer ein höheres Angebot abgibt, was sich auch aus § 10 Ziffer 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Online-Handelsplattform X ergibt (BGH, Urt. v. 03.11.2004 – VIII ZR 375/03, NJW 2005, 53).

Das dort geschriebene bedeutet, dass derjenige, der ein Gebot abgibt, dies unter die auflösende Bedingung (das ist §158 II BGB) stellt, das kein weiteres, höheres Gebot erfolgt. Ich sehe das bekanntlich anders (hier habe ich den Vertragsschluss an Hand der bisherigen BGH-Rechtsprechung dargestellt) und bin weiterhin skeptisch, zumal das OLG Hamm im Wettbewerbs- und IT-Recht einen eher durchwachsenen Ruf hat. Es bleibt abzuwarten, welchen Weg die Rechtsprechung geht – jedenfalls liegt nun ein erstes OLG-Urteil vor..........................................mehr im link
 
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