(Oberlandesgericht Frankfurt) bewertet dieses Geschäftsgebaren aktuell als gewerbsmäßigen Betrug.
Hier noch einmal ! Damit es später nicht verloren geht. :lol:
http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1029
Quelle :
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1094626
Justiz schärft Waffen gegen Abo-Fallen im Internet
Abo-Abzocke im Internet ist seit langem ein Millionengeschäft. Die Täter können mit wenigen Tricks darauf hoffen, ohne Strafe einfach weitermachen zu können. Das OLG Frankfurt hat nun die Waffen der Justiz geschärft.
Frankfurt/Main (dpa) - Im Kampf gegen Abo-Fallen im Internet hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Druck auf die Urheber verstärkt. Angebote mit versteckten Preishinweisen seien als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen, hat das Gericht in einem Beschluss (Az.: 1 Ws 29/09) entschieden. Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten...........................mehr darüber im link
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