OLG Frankfurt am Main hat am 15.07.2014 eine wichtige Entscheidung zur Frage des Schadenersatzes und der Erstattung von Abmahnkosten
Das OLG Frankfurt am Main hat am 15.07.2014 eine wichtige Entscheidung zur Frage des Schadenersatzes und der Erstattung von Abmahnkosten bei illegalem Filesharing (= Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse für Musik usw. ohne das Recht zu haben die Werke mit anderen zu tauschen) getroffen (Urteil vom 15.7.2014, Az. 11 U 115/13 http://openjur.de/u/704058.html
Wie ist das Urteil einzuschätzen?.............................)