Neue Drohgebärden von elinkie

Nee, wollt`s nur wissen, weil ich dacht das du auch Einspruch eingelegt hattest. Dann wäre es nämlich richtig interessant geworden wenn die trotzdem wieter machen. So schmeißen die zumindest weiterhin ihr Geld aus dem Fenster. :lol:
 
moinmoin,

also mal wieder was von mir und den dummen elinkasso,habe vor gut einer woche mal wieder ein brief im kasten gehabt,diesmal mit gut 400 € weniger als das letze mal,statt gut 3200 € nur gut 2800€,sie baten dach "liebevoll" um zahlung,dachte aber mit zinsen würd es mehr und nicht weniger,denken die ich bin doof,an lesung und grossen gelächter, ging er in den reisswolf,mit ein guten gruss an die beste chefin,wer weiss schon wie die heisst,irgent wie g. ....,ist auch ega,kann mich getrostmal,

grüss brati48
 
K

Krennz

Guest
Um el-inkie ist es ja richtig ruhig geworden, oder hat noch Jemand Probleme mit denen?
 
K

Krennz

Guest
Zwischenzeitlich dürfte die Forderung verjährt sein.

Da kann ich dann die "Einrede der Verjährung" machen und denen mitteilen, dass ich auf die Forderung keinerlei Zahlungen leisten werde.

Etwa so:

Anschrift des Gläubigers

Aktenzeichen ............ Kundennummer......................................

Betr.: Einrede der Verjärung nach § 214 BGB

Sehr geehrte........

hiermit mache ich von meinem Recht der Einrede der Verjährung gebrauch und erkläre auf diese Forderung keinerlei Zahlungen mehr zu leisten.

MfG

Danach kann mir dann keiner mehr mit einem Mahnbescheid drohen, da ich dem Gericht die Einrede der Verjährung mitteilen kann und dieses dann von einer weiteren Verfolgung absieht.
 

Regine12

Administratorin
Nicht vergessen !!!!


http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html


§ 199
Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem
1. der Anspruch entstanden ist und

2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
 
K

Krennz

Guest
Sofern ich in den letzten 3 Jahren keinerlei Zahlungen geleistet habe ist die Verjährung eingetreten. (2009. 2010, 2011) Die Forderung basiert noch auf "Verträgen" die, wenn ich mich richtig erinnere, noch aus 1999/2000 und 2001 stammen sollen.

Habe den Compi vor ca 1/2 Jahr in die Recyclingkiste auf nem Wertstoffhof geworfen.
 
Oben