Nach Trennung Geld zurück.

K

Krennz

Guest
Ein Rentner wollte seine neue Lebensgfährtim auch nach seinem Tod abgesichert sehen, doch die Liebe zerbrach. Nun klagte der Rentner sein Geld zurück.
Mit Erfolg

Der BGH entschied:
Der Kläger könne das Geld zurückfordern, urteilte der BGH nun. Denn er habe seiner ehemaligen Freundin die Summe nicht geschenkt. Mit der „Zuwendung“ habe er seine Lebensgefährtin vielmehr finanziell absichern wollen. Die Solidarität des Paares habe damals „über den Tod des Klägers hinaus“ wirken und ihre Verbundenheit auf diese Weise zu Lebzeiten bekräftigt werden sollen. Dieser Zweck sei mit der Trennung jedoch weggefallen.

Sobald das Urtreil greifbar ist stelle ich das Aktenzeichen hier rein
 
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