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Krennz
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Anforderung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses für Jedermann gem. §4 BDSG
Als Betroffener haben Sie nach §34 BDSG das Recht Auskunft über die bei den Unternehmen gespeicherten Daten zu Ihrer Person zu erhalten. Diese Auskunft muss Ihnen SCHRIFTLICH und KOSTENLOS in einer ANGEMESSENEN ZEIT erteilt werden. (z.B. ein Dritter hat Sie angemeldet oder die Daten wurden durch ein Unternehmen ohne Ihre Zustimmung weitergegeben)
Haben Sie nun Auskunft über Ihre Daten erhalten, so können Sie diese prüfen. Ergibt sich daraus, dass die Daten nicht korrekt sind oder die Speicherung nicht zulässig ist (z.B. kein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen) können Sie gemäß §35 BDSG eine Änderung oder die Löschung dieser Daten verlangen:
Quelle: http://netzwerk-gegen-internetkriminalitaet.de/?p=161
Eigener Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Firma
Adresse
Datum
Zusendung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses (Verfahrensverzeichnis für Jedermann) gem. § 4g Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt in § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen hat. Hat das Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, so hat die verantwortliche Stelle die Auskunft zu erteilen.
Ich fordere Sie hiermit auf, mir das öffentliche Verfahrensverzeichnis bis zum < Datum (14 Tage später) > zuzusenden.
Sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, werde ich mich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Als Betroffener haben Sie nach §34 BDSG das Recht Auskunft über die bei den Unternehmen gespeicherten Daten zu Ihrer Person zu erhalten. Diese Auskunft muss Ihnen SCHRIFTLICH und KOSTENLOS in einer ANGEMESSENEN ZEIT erteilt werden. (z.B. ein Dritter hat Sie angemeldet oder die Daten wurden durch ein Unternehmen ohne Ihre Zustimmung weitergegeben)
Eigener Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Firma
Adresse
<Datum>
Auskunftsersuchen gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf, mir folgende Auskünfte zu erteilen:
Über welche gespeicherten Daten zu meiner Person verfügen Sie und woher haben Sie diese Daten?
An welche Empfänger oder sonstige Stellen werden diese Daten weitergegeben?
Zu welchem Zweck erfolgt diese Speicherung?
Ich setze Ihnen zur Erfüllung meiner Forderungen eine Frist bis zum < Datum (14 Tage später) >.
Sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, werde ich mich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Außerdem behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
Haben Sie nun Auskunft über Ihre Daten erhalten, so können Sie diese prüfen. Ergibt sich daraus, dass die Daten nicht korrekt sind oder die Speicherung nicht zulässig ist (z.B. kein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen) können Sie gemäß §35 BDSG eine Änderung oder die Löschung dieser Daten verlangen:
Eigener Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Firma
Adresse
<Datum>
Löschung meiner personenbezogenen Daten gem. §35 BDSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie gemäß § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alle Daten, die Sie von mir gespeichert haben, unverzüglich zu löschen. Darüber hinaus möchte ich sichergestellt haben, dass die Löschung auch von den Stellen durchgeführt wird, denen Sie meine Daten übermittelt haben.
Bitte bestätigen Sie mir bis < Datum (14 Tage später) >, dass die Datenlöschung umfänglich vollzogen wurde.
Sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, werde ich mich an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten wenden. Außerdem behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle: http://netzwerk-gegen-internetkriminalitaet.de/?p=161