Mithören bringt juristisch nichts
Wer andere ein Telefonat mithören lässt, um ein Beweismittel gegen den Gesprächspartner zu bekommen, hat vor Gericht schlechte Karten. Nach Auffassung des Amtsgerichts München verletzt diese Praxis das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners. So gewonnene Beweise dürfen in Zivilverfahren nicht verwertet werden....................................