Man kann sich erfolgreich gegen VeRi zu Wehr setzen

K

Krennz

Guest
Hier beschreibt eine Rechtsanwaltskanzlei wie es geht

Danke @Lapaloma für den Hinweis

Die Nutzung des eingetragen Markenzeichens durch unseren Mandanten war daher durch den Ausnahmetatbestand des 23 Nr. 3 MarkenG gerechtfertigt und konnte durch den Markeninhaber nicht untersagt werden:

Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr […]

3. die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist, sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Über die festgestellte Rechtslage haben wir umgehend eBay unterrichtet und eine vollständige Auskunftserteilung über den Absender und Inhalt der eingereichten VeRI-Meldungen verlangt. In zwei Tagen erhielten wir die geforderte Auskunft nebst einer Mitteilung, dass eBay aufgrund unseres Schreibens die betreffenden Verstöße aus dem Mitgliedskonto des Mandanten entfernt hat (selbstverständlich aus reiner Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)..........


Fazit
Unabhängig davon, wie sich der geschilderte Fall weiter entwickeln wird, zeigt er, dass betroffene Verkäufer keinesfalls untätig bleiben sollten, wenn sie von eBay die berühmte E-Mail “Ihre Auktion wurde gelöscht” erhalten. Ratsam ist vielmehr, die Berechtigung der vorgenommen Löschungen durch einen auf dem jeweiligen Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Viele Verkäufer tun es nicht und nehmen die Löschungen hin – obwohl oft gute Chancen bestehen, sich gegen ein solches Vorgehen der Rechteinhaber erfolgreich zur Wehr zu setzen. (pu)

Dementsprechend sollte sich jeder Betroffene an Ibäh wenden den Sachverhalt schildern und die Herausgabe der Daten verlangen.
 
Hallo,
letztendlich hat man sich auf einen "Kompromiss" geeinigt.Es blieb bei einer Vertragsstrafe von ca.1000 Euro, welche ich in entsprechenden Monatsraten an eine "gemeinnützige" Borussia - Stiftung zahlen sollte.Nach Zahlung von 4 Monatsraten und meinem Hinweis, dass ich keine Knete mehr habe (was den tatsachen entspricht) hat man mir die "Reststrafe" erlassen.
Wenn ich früher auf dieses Forum gestossen wäre, hätte MG vor den EuGH ziehen können, die hätten von mir keinen Cent bekommen.
Gruß an alle Leidensgenossen und immer schön gelassen bleiben...:mad:
 
K

Krennz

Guest
Habe heugte an BMG folgendes losgelassen:

Sehr ungeehrte Damen und Herren,

Sie mahnen unberechtigt Privatverkäufer ab, um sie zu zwingen ihre Karten nicht mehr über Internetforen zu verkaufen.

An diesem Zustand sind sie doch selber schuld. Wenn sie den Fans ermöglichen in Notfällen ihre Tickets zurückzugeben, würde keiner seine Tickets über ibäh oder sonstige Auktuionshäuser tzu verkaufen.

Allerdings hat das Amtsgericht Fürth in seinem Urteil nicht das vorher ergangene Urteil I ZR 74/06 berücksichtigt, wonach der Privatverkauf von Tickets, ohne Einschränkungen, möglich ist. Ein Kernsatz dieses Urteils ist: "Das Angebot regelt die Nachfrage" oder " Es gibt kein Gestz, das den Verkauf von Tickets verbietet"

Gegen diese Grundsätze verstossen Sie mit Ihren Abmahnungen.

Ausserdem gibt es in Deutschland ein Preisbindungsverbot nach GWB. Ein User, der sein Ticket verkauft, ist im weitesten Sinne ein Händler, un unterleigt somit dem GWB, genauso wie Sie. Demanch ist der § 7 c. Ihrer ATGB nicht Gesetzeskonform

Ich bin bereit notfalls mit Ihnen bis zum EUGH zu gehen um den Privatverkäufern wieder zu ihren -Rechten zu verhelfen.

eine Beschwerde beim BGH ist in Vorbereitung.

Ich bin Admin von Rechti.de, Grosshandelskaufmann und interessierter User.

Viel Spass
 
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