MAHNBESCHEID bekommen wegen IBEXNET von EL Inkasso

Hallo zusammen,

habe einen Mahnbescheid heute bekommen von El Inkasso, ich habe im Jahr 2000 eine PC bei Ibexnet geleast und immer pünklich bezahlt,
habe auch nach 6 Jahren gekündigt. aber die kam ja nie an obwohl auch per E-mail nicht per einschreiben mein Fehler.
Letze Zahlung war im Oktober 2006 seid dem fordert el Inkasso geld von mir wo ich mich frage warum, da ich immer gelesen habe nicht zahlen habe ich auch mehrfach da angerufen, aber Briefe kamen immer wieder.
Nun kam Heute vom Amtsgericht Uelzen der Mahnbescheid.

Hat auch wer einen,
Zaheln oder Gericht???
für Hilfe bin ich gerne offen

Danke
 
K

Krennz

Guest
Hi Soccerstar,

Erst mal willkommen im Forum.

Bei dem Mahnbescheid ist ein Formular, auf dem kann ich "Ich widerspreche" oder ähnlich. Das kreuze ich an und schicke das ganze so schnell wie möglich ans Gericht zurück. Am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dann bis zum
31.12. warten, denn dann ist die Forderung verjährt. Danach schreibe ich einen Brief an Elinkie.

Etwa so:

Wie Sie wissen, ist Ihre Forderung seit dem 31.12.2009 verjährt. Ich erkläre, dass ich auf diese Forderung keine Zahlungen leisten werde. Streichen Sie meine Daten und unterlassen Sie weiteren Schriftverkehr.

Das schicke ich per Einschreiben mit Rückschein und gut ist.

Es haben mehrere Forenmitglieder einen Mahnbescheid bekommen und dem widersprochen. Danach kamen noch ein paar Bettelbriefe in der Form "Bitte bitte nimm den Widerspruch zurück" (Für wie doof halten die uns) und danach kam bei einigen nur noch der normale Mahndrohmüll.

Wenn man dann die Einrede der Verjährung macht (siehe oben) hat man denen die letzte Möglichkeit genommen zu mahnen.

Grüsse Klaus
 
Aha ein Mahnbescheid - mal etwas ganz seltenes - mal kucken ob die Tage auch noch was kommt

Frage: Wenn wirklich noch ein Mahnbescheid kommen sollte, dieser Wiedersprochen wird, ändert das dann was an der Verjährung oder läuft die Frist dann ganz normal bis zum 31.12.?

Gruß
 
K

Krennz

Guest
Nur wenn dem Mahnbescheid nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen widersprochen wird erhält er aufschiebende Wirkung.

Also schön widersprechen und sich am 31.12. für Forderungen aus 2006 die Hände reiben. Aber die Einrede wegen Verjährung nicht vergessen, sonst können die weiter mahnen bis zum St.Nimmerleinstag.

Grüsse Klaus
 
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