LG Köln: Funktion „Stellen Sie Ihre eigenen Bilder ein“ auf Amazon stellt große Haftungsfalle dar
http://www.it-recht-kanzlei.de/LG-Koeln ... ktion.html
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Das LG Köln hatte im Rahmen eines Hinweises im Sitzungsprotokoll (Beschluss vom 16.11.2012, Az.: 28 O 814/11) darauf hingewiesen, dass die Funktion „Stellen sie Ihre eigenen Bilder ein“ für Händler auf Amazon zu einem urheberrechtlichen Haftungsrisiko werden kann. Lesen Sie mehr über den Hinweis des LG Köln.
Bietet ein Online-Händler ein Produkt ohne Foto bei Amazon zum Verkauf an, fügt Amazon der Produktbeschreibung automatisch ein vorhandenes Foto zu diesem Produkt hinzu. Auch Dritte können der Beschreibung Bilder hinzufügen über die Funktion „Für Kunden: Stellen Sie Ihre eigenen Bilder ein.“. Problematisch ist hierbei allerdings, dass ein Dritter Produktfotos hochladen kann, ohne hierfür die notwendigen Rechte inne zu haben. Ein Dritter hat es damit in der Hand, urheberrechtswidrige Fotos an ein Angebot auf Amazon hochzuladen. Das Drama ist nunmehr, dass die Händler sich von diesen urheberrechtswidrigen Fotos nicht lossagen können, da sich die Händler die Amazon-Angebote zu eigen machen und daher für Rechtsverstöße, wie für eigene Verstöße haften.
Das LG Köln findet darüber hinaus klar Wort hinsichtlich des Rechtfertigungsversuchs, das System auf Amazon sehe das Verwenden von u.a. Produktfotos durch eine Vielzahl von Händlern vor und sei systemimmanent: .....................weiter im link