LG Köln: „Stellen Sie Ihre eigenen Bilder ein“ auf Amazon

Regine12

Administratorin
LG Köln: Funktion „Stellen Sie Ihre eigenen Bilder ein“ auf Amazon stellt große Haftungsfalle dar

http://www.it-recht-kanzlei.de/LG-Koeln ... ktion.html


Das LG Köln hatte im Rahmen eines Hinweises im Sitzungsprotokoll (Beschluss vom 16.11.2012, Az.: 28 O 814/11) darauf hingewiesen, dass die Funktion „Stellen sie Ihre eigenen Bilder ein“ für Händler auf Amazon zu einem urheberrechtlichen Haftungsrisiko werden kann. Lesen Sie mehr über den Hinweis des LG Köln.

Bietet ein Online-Händler ein Produkt ohne Foto bei Amazon zum Verkauf an, fügt Amazon der Produktbeschreibung automatisch ein vorhandenes Foto zu diesem Produkt hinzu. Auch Dritte können der Beschreibung Bilder hinzufügen über die Funktion „Für Kunden: Stellen Sie Ihre eigenen Bilder ein.“. Problematisch ist hierbei allerdings, dass ein Dritter Produktfotos hochladen kann, ohne hierfür die notwendigen Rechte inne zu haben. Ein Dritter hat es damit in der Hand, urheberrechtswidrige Fotos an ein Angebot auf Amazon hochzuladen. Das Drama ist nunmehr, dass die Händler sich von diesen urheberrechtswidrigen Fotos nicht lossagen können, da sich die Händler die Amazon-Angebote zu eigen machen und daher für Rechtsverstöße, wie für eigene Verstöße haften.

Das LG Köln findet darüber hinaus klar Wort hinsichtlich des Rechtfertigungsversuchs, das System auf Amazon sehe das Verwenden von u.a. Produktfotos durch eine Vielzahl von Händlern vor und sei systemimmanent: .....................weiter im link
 

Regine12

Administratorin
LG Köln erfindet das Urheberrecht neu



Bilderklau auf Amazon. Das Urteil liest sich so gut für die klagende Partei, allerdings nur auf den ersten 17 Seiten. Dann kommt ein Schlenker des LG Köln, der geeignet ist, Schwindelanfälle herbeizuführen. Festhalten ist angesagt.

LG Köln: Amazon-Händler dürfen fremde Produktbilder nutzen

Die Verwendung fremder Produktbilder auf Amazon verstößt nicht gegen das Urheberrecht. Dies entschied das LG Köln, Urteil v. 13.02.2014, Az.: 14 O 184/13.

Fremde Bilder in eigene Angebote eingesetzt
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Fazit

Wer Bilder bei Amazon einstellt, weiß, was er tut und muss mit den Konsequenzen leben – jedenfalls nach Ansicht des LG Köln. Das Urteil verwundert in vielerlei Hinsicht.

Einerseits sollen die AGBs von Amazon unwirksam sein – aber gleichzeitig sollen sie als Einwilligung für die Bildernutzung gesehen werden… Wirklich logisch ist diese Erklärung sicherlich nicht. Es dürfte sich daher um eine angreifbare Einzelfallentscheidung handeln.......................................................
 
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