LG Hamburg: In P2P-Sachen einstweilige Verfügung trotz Abgabe einer Unterlassungserklärung
http://www.dr-bahr.com/news/in-p2p-sach ... erung.html
http://www.dr-bahr.com/news/in-p2p-sach ... erung.html
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................Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Ein Beschluss mit viel Zündstoff.
Das LG Hamburg betritt mit dieser Ansicht - soweit ersichtlich - Neuland. Wie die Rechtsanwälte Rasch, die die Entscheidung erwirkt haben, in ihrem eigenen Blog zutreffend anmerken, dürfte - sollte sich diese Meinung in der Rechtsprechung durchsetzen - dies dazu führen, dass ein Großteil der bislang abgegebenen Unterlassungserklärungen in diesen Fällen unzureichend sind.......................der Fall ist im link