LG H. einstweilige Verfügung trotz Unterlassungserklärung

Regine12

Administratorin
LG Hamburg: In P2P-Sachen einstweilige Verfügung trotz Abgabe einer Unterlassungserklärung

http://www.dr-bahr.com/news/in-p2p-sach ... erung.html

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................Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Ein Beschluss mit viel Zündstoff.

Das LG Hamburg betritt mit dieser Ansicht - soweit ersichtlich - Neuland. Wie die Rechtsanwälte Rasch, die die Entscheidung erwirkt haben, in ihrem eigenen Blog zutreffend anmerken, dürfte - sollte sich diese Meinung in der Rechtsprechung durchsetzen - dies dazu führen, dass ein Großteil der bislang abgegebenen Unterlassungserklärungen in diesen Fällen unzureichend sind.......................der Fall ist im link
 
K

Krennz

Guest
Re: LG H. einstweilige Verfügung trotz Unterlassungserkläru

Hätte der Wlan-Besitzer noch ergänzt: "und den WLan-Anschluss nach den technischen Möglichkeiten zu verschlüsseln." wäre m.E. Allen genüge getan.
 

Regine12

Administratorin
Re: LG H. einstweilige Verfügung trotz Unterlassungserkläru

@Krennz du warst zu schnell mit der Antwort. :)

Dann werde ich mal gleich noch die Meinung eines 2.Anwalts einstellen.

http://klawtext.blogspot.de/2013/01/pru ... ierte.html

Fazit

Haben Sie auch eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben? Haben Sie auch bestritten, Täter bzw. Teilnehmer zu sein, und gleichzeitig zugegeben, dass Sie WLAN einsetzten (ja, allein dieser Hinweis auf ein vorhandenes WLAN hat dem Gericht augenscheinlich schon genügt). Dann schauen Sie ganz genau hin, ob Sie diese Unterlassungserklärung nicht doch noch erweitern wollen.

Es ist noch nicht gesagt, dass sich die Ansicht des Landgerichts Hamburg durchsetzen wird. Sie ist jedoch im Grunde folgerichtig, so dass hier entsprechendes Handeln angesagt ist.

http://www.kanzlei-richter.com/urheberr ... t-aus.html
 
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