Laut LG Hamburg - Branchenbuch(Abzocke)-Einträge ist Betrug

Regine12

Administratorin
LG Hamburg: Die Verwendung irreführender Formulare für Branchenbuch-Einträge ist Betrug

Quelle : DR. DAMM & PARTNER:
http://www.damm-legal.de/lg-hamburg...mulare-fuer-branchenbuch-eintraege-ist-betrug
LG Hamburg, Urteil vom 14.01.2011, Az. 309 S 66/10
§§ 823 Abs. 2 BGB; 263 StGB
Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Auftrag für einen Eintrag in ein Online-Gewerberegister (Branchenbuch) einen Betrug darstellt, wenn das Auftragsformular so irreführend gestaltet ist, dass die entstehende Kostenpflicht für den Kunden nicht klar ersichtlich ist. In Fällen, in denen der Verfasser eines Vertragsangebotes mittels Aufmachung und Formulierung eine Art der Gestaltung wähle, die objektiv geeignet und subjektiv bestimmt sei, beim Adressaten eine fehlerhafte Vorstellung über die tatsächlichen Angebotsparameter hervorzurufen, könne eine Täuschung selbst dann angenommen werden, wenn der wahre Charakter des Schreibens bei sorgfältigem Lesen hätte erkannt werden können. Ein weiteres Indiz für die Täuschungsabsicht stellt im Übrigen der Umstand dar, dass die Beklagte das an den Kläger übersandte Formular bereits mit dessen Daten vorausgefüllt hatte. Eine derartige Vorgehensweise sei geeignet, bei dem Empfänger des Vertragsformulars den Eindruck zu erwecken, es handele sich nicht um eine neuartige Geschäftsbeziehung, sondern es solle eine bereits bestehende Vertragsbeziehung aufrechterhalten bzw. verlängert werden. Zum Volltext der Entscheidung:.....................zu finden im link

Hier noch das Ende im Link
Die Revision war nicht zuzulassen weil die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 ZPO nicht vorliegen, da der Rechtssache, keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordert.

Die Frage, ob ein bestimmtes Verhalten als Täuschungshandlung zu bewerten ist, erfordert eine Einzelfallbetrachtung, nicht eine generalisierende Entscheidung.
 

Regine12

Administratorin
Re: Laut LG Hamburg - Branchenbuch(Abzocke)-Einträge ist Bet

Verwechslung ausgeschlossen? Branchenbuchanbieterlogik!
Quelle : http://klawtext.blogspot.com/2011/03/ve ... ossen.html
Zitat:
Das finde ich ja jetzt klasse. Ich habe hier ein ellenlanges Schreiben eines Branchenbuchanbieters. Der ist dafür bekannt, für Einträge in dieses Branchenbuch unglaubliche 1.068,- Euro netto pro Jahr mit einer Mindestvertragsdauer von zwei Jahren zu verlangen. Gesamtkosten brutto mithin mehr als 2.500,- Euro. Dafür kann man sich schon ein paar Mal bei den Gelben Seiten listen lassen.

Im Auftrag von Mandanten fechte ich daher entsprechende Aufträge auch gerne mal an, unter anderem mit dem Argument, dass man mit der Aufmachung und Farbgebung der Formulare doch ein wenig an die Gelben Seiten erinnern würde.

Das sieht der Branchenbuchanbieter natürlich ganz anders: Eine Verwechlungsgefahr bestünde eindeutig nicht...............mehr im link

IHK Frankfurt am Main - Adressbuchschwindel
Adressbuchangebote - Adressbuchmaschen - Adressbuchschwindel.
Quelle : http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/ ... index.html
Zitat
Wer kennt sie nicht, die als Rechnung getarnten Angebotsformulare unseriöser Adressbuch-Verlage, die massenhaft versandt werden. Dem Empfänger wird damit oder durch weitere täuschende Formulierungen eine Zahlungsverpflichtung aus einem bereits geschlossenen Anzeigenvertrag vorgetäuscht. Erst der Blick ins Kleingedruckte bringt es an den Tag. Der Vertrag kommt erst durch Bezahlen der geforderten Summe oder Rückübersendung des Formulars zu Stande....................


2. Was kann der Getäuschte tun, wenn er auf den Schwindel reingefallen
ist? ...................zu finden im Link

Prozesse, in denen Werbeverlage verloren haben

Dubiose Formulare, unwirksame AGB, Irreführung, arglistige Täuschung und andere Rechtsgründe
http://www.verbraucherabzocke.info/6-On ... nbetr.html
 
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