Kurios: Abofalle muss für Filesharing-Abmahnkosten zahlen.

Regine12

Administratorin
Kurios: Abofalle muss für Filesharing-Abmahnkosten zahlen.

http://klawtext.blogspot.de/2012/06/kur ... aring.html :D

Wer andern eine Grube gräbt ..

Jemand fällt auf eine Abofalle herein, bei der man "Software gratis herunterladen" kann. Das Abo wird auch dazu genutzt, um eine Filesharing-Software herunterzuladen. Es kommt, wie es kommen muss: Mithilfe dieser Software wird urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen - und dabei gleichzeitig wieder angeboten. Eine Abmahnung folgt. 1.500,- Euro Schadensersatz und 830,- Euro Anwaltskosten müssen gezahlt werden.

... fällt selbst hinein:

Der so Geschädigte schaut sich die Seite noch einmal genau an, von der aus er die Filesharing-Software heruntergeladen hat. Und tatsächlich: Dort wird zwar darauf hingewiesen, dass man damit Dateien herunterladen kann, nicht aber, dass sie sofort wieder für andere online zur Verfügung gestellt werden. Wenn er das gewusst hätte, wäre es nicht zur Abmahnung und damit auch nicht zum Schaden von über 2.300,- Euro gekommen. Diese Summe verlangte er also von der Abofalle zurückerstattet..................weiter im link
 
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