Kino.to: Sind Streaming-Filmportale legal oder illegal?

Regine12

Administratorin
http://www.e-recht24.de/artikel/urh...streaming-filmportale-legal-oder-illegal.html
Auf Kinofilm-Portalen wie kino.to können sich Nutzer Filme bereits wenige Tage nach dem Kinostart von zu Hause aus kostenlos anzusehen. Dabei drängt sich die Frage auf, ob Kinofilm-Streaming-Portale legal oder illegal sind. Zwar handelt es sich auch hier um urheberrechtlich geschützte Filmwerke, mit dem die Filmhersteller nicht nur die Kosten wieder einspielen, sondern auch Gewinn machen wollen. Allerdings werden dabei im Gegensatz zum Filesharing die Filme nicht auf die Rechner der Nutzer herunterladen.
Unser Top-Artikel klärt darüber auf, ob die Nutzung von Kinoportalen legal möglich ist.
.........weiter im link
 

Regine12

Administratorin
Mal hier ein wenig die Sache auffrischen :?

Ist bereits das Anschauen von rechtswidrigen Internetstreams nach Art von kino.to strafbar?
http://netzrecht.org/ist-bereits-das-an ... -strafbar/
29. Dezember 2011
Das Amtsgericht Leipzig muss sich seit kurzem mit der Strafbarkeit der Betreiber des ehemaligen Streaming-Portals kino.to befassen, die im Juni 2011 durch die Polizei festgenommen wurden. Dabei sprach es nun in einem Verfahren in einem "obiter dictum" auch von der Strafbarkeit der Nutzer, die sich die Internet-Streams lediglich ansehen.............weiter im link
Weiterer früherer kino.to-Mitarbeiter zu Freiheitsstrafe verurteilt
http://www.derwesten.de/wirtschaft/digi ... 84747.html
Leipzig. Es ist das vierte Verfahren gegen einen ehemaligen kino.to-Mitarbeiter. Das Strafmaß, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten, ist bislang das höchste. kino.to war ein illegales Internet-Filmportal. Der heute Verurteilte hatte über eine Million Fiilme dort illegal hochgeladen..................weiter im link

Millionen neue Mandanten täglich
27. Dezember 2011
http://www.kanzlei-hoenig.de/2011/4-mil ... -taeglich/
Das Amtsgericht Leipzig sorgt für Nachschub. Bis zu vier Millionen Menschen sollen sich strafbar gemacht haben. Täglich! Das sind 46,3 Straftäter pro Sekunde.

Der dortige Richter am Amtsgericht (RiAG) schreibt mit einer am Mittwoch, den 21.12.2011, verkündeteten Entscheidung Rechtsgeschichte. Er verurteilte einen „Film-Piraten von Kino.to“ (Berliner Kurier) zu drei Jahren und fünf Monaten Haft. Er habe „nach Überzeugung des Gerichts“ die Serverinfrastruktur im Ausland für das Portal organisiert und einen eigenen Filehoster betrieben.

Geschenkt, das war keine Aufgabe, an der ein Richter wachsen konnte; der Verurteilte hatte zuvor ein Geständnis abgelegt, der Rest steht im Gesetz, das man auch ohne Prädikats-Examen verstehen kann.

Deswegen ließ sich der RiAG bei der Urteilsverkündung etwas Spektakuläres einfallen, um dann doch noch in die Zeitung zu kommen: Die Nutzer von Kino.to, also die vier Millionen täglichen Filmegucker, sollen sich auch strafbar gemacht haben:.........................weiter im link

Wer noch mehr finden möchte !!!!! http://www.jurablogs.com/thema/kino
 
K

Krennz

Guest
Ein Nachfolger ist doch schon am laufen.

My Video.TV

Werbefinanzierte Videostreams ala Privatsender.

Ob die von der Gema und den anderen Urheberrechtsvertretern so gern gesehen werden?

Wenn ich ein Video sehen möchte kann ich das für ca 4,99 (billiger als eine Kinokarte) bei verschiedenen legalen Portalen ansehen. Und das mit soviel Personen wie ich will. (mit nem Beamer je nach Leistung und Räumlichkeiten bis zu 100 Personen und mehr.)

(Und je nach Software für mich aufzeichnen, nur weiterrreichen darf ichs nicht)
 

Regine12

Administratorin
Urteil:Nutzen von kostenlosen Filmportalen strafbar

Neues Urteil: Nutzer von kostenlosen Filmportalen machen sich strafbar
http://www.mdr.de/mdr-info/digital/filmportale100.html
Filmportale im Internet zeigen Blockbuster, die gerade erst im Kino laufen, und amerikanische Serien, die es noch nicht einmal auf DVD gibt. Da das alles in der Regel kostenlos ist, dürfte jedem klar sein: Es sind Raubkopierer am Werk. Trotzdem mussten sich die Nutzer dieser Seiten bisher keine Sorgen machen, dass sie eine teure Abmahnung von einem Anwalt bekommen. Das könnte sich jetzt aber ändern, denn ein Leipziger Richter hat geurteilt, dass sich der Nutzer von Filmportalen strafbar macht. Welche Folgen hat dieses Urteil?.............weiter im link

http://strafprozess.blogspot.com/2012/0 ... rohen.html
 
K

Krennz

Guest
Die Macher von kino.to sind verurteilt, das illegale Filmportal ist stillgelegt – jetzt könnte es eng für die ehemaligen Nutzer des Streaming-Angebots werden: Auch ihnen droht ein Strafverfahren.

Die Staatsanwaltschaft hat auf den beschlagnahmten Rechnern die Daten von sogenannten Premium-Kunden gefunden. Sie hatten Geld für werbefreie Filme bei Kino.to gezahlt und dafür ihre Daten hinterlegt. Sie müssen nun mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Das berichtet der „Focus“.

http://www.express.de/digital/illegale- ... 19340.html

Das Kino(x).to illegal ist ist Manchen schei--egal. Jetzt kanns teuer werden. Da guck ich lieber für ein paar Euronen legal.
 
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