Käuferschutz-Fall(e) - Lassen sich endgültige Entscheidungen durch EBAY anfechten?

Hallo zusammen!

Ich bin bei eBay aktiv, sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer (privat). Hier geht es um Fälle, welche letztendlich durch ebay entschieden wurden. Ich selbst bin in diesen Fällen Verkäufer und es wurde durch ebay Pro-Käufer entschieden. In allen drei Fällen kann ich diese Entscheidung überhaupt nicht nachvollziehen und würde mich gerne dagegen zu Wehr setzen.

Fall 1:

Verkauft für 220,-€ durch Annahme eines Preisvorschlags wurde ein Gameboy-Artikel aus den 90er Jahren. Dieser war noch immer in Folie eingeschweißt, also ungeöffnet. Kurz nachdem ich den Preisvorschlag angenommen hatte, erhielt ich eine Nachricht vom Käufer mit der Bitte um Abbruch der Transaktion. Diese Bitte lehnte ich ab und bestand auf der Erfüllung des Kaufvertrags. Die Zahlung ging dann auch kurze Zeit später ein und ich verschickte den Artikel an den Käufer. Zwei Tage später öffnete der Käufer bei ebay einen "Fall wegen eines erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels". Zuvor hatte er mich bereits kontaktiert und Beschädigungen der äußeren Folie bemängelt und mir Bilder gesendet, welche diese Beschädigungen zeigen sollten. Die "Beschädigungen" waren derart minimal, dass ich dreimal hinschauen musste um sie überhaupt zu erkennen. Die Funktionsfähigkeit des eigentlichen Artikels wurde hierdurch in keiner Weise beeinträchtigt. Für mich lag es hier zudem nahe, dass der Käufer lediglich nach einem Grund gesucht hatte, den Kaufpreis erstattet zu bekommen, da er ja bereits kurz nach dem Kauf um Abbruch der Transaktion gebeten hatte. Ebay hat nun ohne Angabe von Gründen zu Gunsten des Käufers entschieden und mir den erstatteten Betrag in Rechnung gestellt. Außerdem wurde dem Käufer seitens ebay mitgeteilt, er könne den Artikel behalten, sofern ich nicht in den nächsten paar Tagen den Rückversand organisiert hätte. Da dies nicht klar von ebay kommuniziert wurde, wurde der Rückversand nicht in der vorgegebenen Zeit geregelt. Nun bin ich das Geld los und den Artikel erhalte ich auch nicht zurück!

Fall 2:

Verkauft für 105,-€ durch Annahme eine Preisvorschlags wurde ein Lautsprecherpaar. Der Käufer lebt in Indien, sodass der Versand weitere 100,-€ kostete. Nachdem die Zahlung eingegangen war, habe ich den Artikel versendet. Einige Wochen später öffnete der Käufer bei ebay einen "Fall wegen eines erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels". Etwa zeitgleich erhielt ich vom Käufer ein Bild des geöffneten Pakets. Die Lautsprecher waren komplett in ihre Einzelteile zerlegt (obwohl sehr gut verpackt). Ich teilte dem Käufer daraufhin mit, dass die Sendung gegen Beschädigung versichert gewesen sei und bot an, den Zulieferer (DHL) diesbezüglich zu kontaktieren und das Problem so ggf. zu lösen. Daran hatte der Käufer aber offenbar kein Interesse und ebay wurde eingeschaltet um eine endgültige Entscheidung zu treffen. Diese wurde auch hier zu Gunsten des Käufers getroffen, d. h. der Betrag (105,-€ + 100,-€ = 205,-€) wurde dem Käufer erstattet und mir von ebay in Rechnung gestellt.

Fall 3:

Verkauft für wenige Euros wurde eine CD. Einige Tage später öffnete der Käufer bei ebay einen "Fall wegen eines erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikels". Er hatte erwartet eine Schallplatte zu erhalten obwohl der Artikel klar in der Kategorie "CDs" eingestellt wurde und auch sonst nichts auf eine Schallplatte hindeutete. Auch hier wurde im Sinne des Käufers entschieden und ich habe den Kaufpreis zzgl. einer Gebühr (insgesamt knapp 25,-€) zu zahlen.

FAZIT:

Es fällt mir mittlerweile wirklich schwer, derartige Entscheidungen ernst zu nehmen und ich bin eigentlich auch nicht gewillt diese einfach hinzunehmen.

Bin auf Reaktionen gespannt!

Lieben Gruß!
Chris
 
Oben