Inkasso von durch die Schuldnerberatung gelösten Forderungen

Hallo zusammen,
gutes Forum, durch Google gefunden. :)

Nun zur Sache, ich habe folgendes Problem.
Aus bestimmten Gründen (zwei Scheidungen) gab es damals leider "titulierte Forderungen" gegen mich.
Die "öffentliche Schuldnerberatung" meiner Stadt hat in der Zeit von 1987-1990 mit meinen Gläubigern verhandelt und auch Lösungen = Verzicht erzielt. Warum, will ich jetzt hier nicht ausbreiten.
Mit einem amtlichen Schreiben (Briefkopf der Stadt) wurde mir im Sommer 1990 bestätigt, das bestimmte Gläubiger tatsächlich auf die Forderungen verzichtet haben.

Nun... ein negatives Wunder.
U.a. Schneller Inkasso (hier ja bekannt) will aus dem uralten Titel von 1980 vollstrecken. Er/Es hat mir bereits die GV auf den Hals gehetzt. Jetzt kommt das Paradoxe: Die Justizbehörden erkennen meine entlastende Urkunde (Schreiben der Stadt mit Bestätigung des Verzichts) nicht an.

Ich habe Schneller gemäß dem BDSG mehrmals - mit Fristsetzung - aufgefordert, mir die Originale vom Titel sowie eine aktuelle Vollmacht des Ursprungsgläubigers vorzulegen. Diese Firma gibt es gar nicht mehr. Sogar per Postzustellungsurkunde.... keine Reaktion von Schneller Inkasso.

Aber die GV will von mir eine Vermögensauskunft haben. Sie verweigert mir eine Kopie des Vollstreckungsauftrages, ich kann keine Einsicht nehmen!
Noch schlimmer, wenn ich die Vermögensauskunft abgebe(n muss), erkenne ich damit eine nicht mehr bestehende Forderung an.

Wie gehe ich in diesem Fall vor??? Was habe ich noch für Möglichkeiten zur Hand? :(

Es geht weiter: Zwei weitere der angeblich erledigten Forderungen sind ebenfalls VAKANT und liegen jetzt bei der GV vor.
Auch da habe ich unter Hinweis auf die 1990 bestätigte - erledigte - Forderung um schriftliche Auskunft gegeben, höre aber nichts von diesen entsprechenden Inkasso-Anwälten.

Ich habe überall die Formulierung benutzt: "Wenn Sie nicht bis zu diesem Termin xxxx antworten, bestätigen Sie automatisch, das die Forderung nicht mehr besteht!" :)
Keine Antworten = Keine Forderungen mehr. Geht es so einfach?

Die aktuell tätigen Mitarbeiter dieser Stadt sind nun der Meinung (ich habe denen den gesamten Schriftverkehr von damals als Kopie zur Verfügung gestellt): "Das ist schon so lange her. Die Akten haben wir nach 10 Jahren vernichtet! Der damalige Abteilungsleiter ist schon lange nicht mehr im Amt. Wir können Ihnen nicht helfen!"

Und dabei wollte ich nur eine offizielle Bestätigung, dass das Schreiben tatsächlich eine vor Gericht verwertbare Urkunde ist. Soll ich nun die Stadt vor dem Verwaltungsgericht verklagen, damit ich auf diesem Weg eine Bestätigung bekomme, die ich wieder dem Vollstreckungsgericht vorlegen kann?!

Die Spinnen doch alle! Seit wann ist ein offizielles Schreiben mit Briefkopf einer Stadt KEINE Urkunde.

Aus meiner Sicht ist es Betrug, was Schneller Inkasso da macht. Denn... eine amtliche Urkunde zu meiner Entlastung muss überall ausreichen?

Wenn das nicht der Fall sein sollte, können alle öffentlichen Schuldnerberatungsstellen dicht machen. Denn dann ist deren Handeln sinnlos, weil die "Hyänen" jederzeit später vollstrecken können.

Übrigens: Der Gläubigervertreter (jetzt Schneller), der mit meiner Schuldnerberatung damals verhandelt hat, ist ebenfalls nicht mehr aktiv und seine Kanzlei seit Jahrzehnten geschlossen.

Und nun? Ich bin derzeit noch unschlüssig, wie ich noch vorgehen soll?
Was sagen die Profis hier im Forum?

Erledigte Forderungen nach Jahrzehnten eintreiben ist mehr als unseriös!!!
Das Verhalten der Justizbehörden ebenso.

Soll ich eine Vollstreckungsgegenklage einleiten und dafür auch noch Geld bezahlen??? Ich bin doch im Recht (Urkunde).

Na, wer hat einen Tipp für mich? :(/

Noch ein Nachtrag zum Verständnis:
Mittlerweile bin ich Rentner, dadurch aber kein Millionär geworden! :(
Ich kann mir keinen Rechtsanwalt in dieser Sache leisten. Den Gerichtskostenvorschuss von 100 Euro kann ich auch nicht aufbringen. Die bisher angesprochenen Anwälte sehen in dem Fall (und den kommenden) zu viel Arbeit und haben bestimmte Vorstellungen von Gebühren, die ich nicht aufbringen kann. Also auch keine anwaltliche Hilfe möglich. Nein, PKH ist ihnen in diesem Fall zu wenig Lohn.

Tja, auch solche Fälle gibt es in diesem seltsamen Land mit einer angeblichen Demokratie. Verzeihung, Gewaltenteilung: Juristen dürfen alles und sind niemanden Rechenschaft schuldig. Warum diese Aussage? Der Rechtspfleger hat mir gegenüber erwähnt: "Gläubigerschutz geht immer vor dem Schuldnerschutz, Ihre Urkunde erkenne ich nicht an!"
Auf so Ideen können nur Beamte kommen, die vom wirklichen Leben rein gar nichts mitbekommen!
 
K

Krennz

Guest
Re: Inkasso von durch die Schuldnerberatung gelösten Forderu

In so einem Falle setze ich, wie Du es gemacht hast, eine Frist zur Vorlage der Vollmachten und der Titel und warte ab. M.E. sind die Forderungen, auf die die Gläubiger verzichtet haben, trotz der Titel inzwischen verjährt. Denn die Titel sind, mit dem Verzicht auf die Forderung, unwirksam geworden.

Wenn ich eine Aufstellung der Forderungen und den schriftlichen Verzicht der Gläubiger habe kann ich abwarten. Der GV war ja schon da und hat erstmal festgestellt, dass nichts zu holen ist. (Gehe ich mal von aus)

Eigentlich kann ich auch zum Schneller gehen und die Herausgabe der Titel gegen Quittung verlangen.
 

ldb

Super-Moderator
Re: Inkasso von durch die Schuldnerberatung gelösten Forderu

Du schreibst das sie dir keinen Titel vorlegen. Hast du die Titel vielleicht damals bei Verzicht erhalten?
 
Re: Inkasso von durch die Schuldnerberatung gelösten Forderu

Max schrieb:
Der Rechtspfleger hat mir gegenüber erwähnt: "Gläubigerschutz geht immer vor dem Schuldnerschutz, Ihre Urkunde erkenne ich nicht an!"
1.Ein Brief der Stadt ist keine Urkunde.
2.Die Stadt hat damit auch nichts zu tun.(Auch wenn die Schuldnerberatung über die Stadt erfolgte)
3.Ansprechpartner ist das Amtsgericht das das Schulderverzeichnis führt.
Schriftverkehr in Mahnsachen muss 30 Jahre aufbewahrt werden.
4.Hast du ein Anrecht auf Beratungs-.und Prozesskostenhilfe. (Amtsgericht)
 
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