GWE-nach Änderung-LG.Düsseldorf erkenntZahlungsaanspruch an

Regine12

Administratorin
GWE GmbH - nach Änderung der Formulare- LG.Düsseldorf erkennt Zahlungsaanspruch an.

http://www.ferner-alsdorf.de/2013/08/ge ... -gwe-gmbh/
Das Landgericht Düsseldorf (23 S 316/12) hat eine bemerkenswerte Entscheidung getroffen, die einige betreffen wird: Die GWE GmbH soll einen “wirksamen Vertrag” geschlossen haben mit den bekannten Formularen in Sachen “Gewerbeauskunft-Zentrale.de”. Jedenfalls wenn aktuelle(re) Formulare genutzt werden. Die Entscheidung spricht für sich:

Zum einen ist man der Auffassung, dass die überarbeiteten Formulare in Sachen “Gewerbeauskunft-Zentrale” den Kritikpunkten entsprechen, die seinerseits das OLG Düsseldorf geäußert hat:...................


................Und nun? Muss man zwingend zahlen? Ich bin (natürlich) skeptisch. Vor allem sehe ich zwei Aspekte:.......................................... mehr dazu im link
 
K

Krennz

Guest
Re: GWE-nach Änderung-LG.Düsseldorf erkenntZahlungsaanspruch

Diesem Urteil würde ich mich nicht anvertrauen.

Es gibt mehr als ein Formular, wovon die meisten nicht dem Urteil des LG entsprechen.

Ich würde mich weiterhin auf das BGH Urteil berufen und eine Zahlung verweigern.

Notfalls muss es wieder bis zum BGH gehen.

Klein beigeben?

Nein Danke.

Abzockern gehört der Kampf gegen sie bis zum guten, oder bittren, Ende.
 
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