K
Krennz
Guest
Im Korrespondenzforum "http://www.echte-abzocke.de" wird immer wieder berichtet, dass die GWE Prozesse wegen
Gebührenforderungen am laufenden Band verliert weil die Gebühren unberechtigt gefordert werden.
Lest Euch da ein und denkt daran:
Es gibt immer die Möglickeit den Vertrag anzufechten wegen § 119, 120, 123 und 142 BGB und notfalls kann ich auch noch klagen.
Gebührenforderungen am laufenden Band verliert weil die Gebühren unberechtigt gefordert werden.
Lest Euch da ein und denkt daran:
Es gibt immer die Möglickeit den Vertrag anzufechten wegen § 119, 120, 123 und 142 BGB und notfalls kann ich auch noch klagen.
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