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Krennz
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Der BGH hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Heizkostenabrechnungen verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.
http://www.derwesten.de/wirtschaft/verm ... 04573.html
http://www.derwesten.de/wirtschaft/verm ... 04573.html
Eine Heizkostenabrechnung darf nicht allein auf den Vorauszahlungen eines Vermieters an den Energielieferanten basieren. Das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in einem Grundsatzurteil entschieden. Vermieter dürfen nur die tatsächlich verbrauchte Energie abrechnen, entschieden die Richter.
Mit dem Grundsatzurteil vom Mittwoch (Az.: Bundesgerichtshof VIII ZR 156/11) erklärte der Mietsenat des BGH die Heizkostenabrechnung eines Vermieters in Hessen für fehlerhaft.