Greichtliche Mahnverfahren - Widerspruchsfrist verpasst

Hallo,

bei mir gehts auch um Vision Bill/Communication. Gleiche Geschichte wie bei anderen Usern:

Forderung von 64,80 für eine Chat Pauschale, die ich nie bestellt habe / diverse Mahnungen / Inkassodrohungen...

Ich habe nur auf das erste Schreiben reagiert und Widerspruch eigelegt. Hatte damals auch aus diesem Forum ein Musterbeispiel genommen. Danach kamen die ganzen Mahnungen auf die ich nicht mehr geantwortet habe. So weit so gut, jetzt zu meinem Problem: Vor kurzem kam ein Brief vom hier viel genannten Anwalt W. Wisser, worin mir mit einem Gerichtlichen Mahnverfahren gedroht wird. Nur war ich länger nicht zuhause und die Widerrufsfrist ist abgelaufen.

Was soll ich tun bzw lieber nichts tun?

Es muss doch erst noch ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Gegen diesen könnte ich dann ja auch noch Widerspruch einlegen?!?
 
K

Krennz

Guest
Solange kein gelber Brief mit Staatswappen vom Amtsgericht kommt ist alles nur heisse Luft, die ich ignorieren kann.

Das wäre hier der erste Fall, dass ein Mahnbescheiss äh - scheid beantragt würde. Es koset die nämlich 23,- € und es ist nicht sicher, ob die das durchkriegen. Zumal das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster auf Betreiben der Bundesnetzagentur dieses Geschäftsmodell eigentlich per Beschluss verboten hat.

Einem Vollstreckungstitel kann ich innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
 
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