Gesetz gegen Abmahn- und Telefon-Abzocke fertig

K

Krennz

Guest
Gesetz gegen Abmahn- und Telefon-Abzocke fertig
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Das Vorhaben war zuvor monatelang nicht vorangekommen. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sehe nun vor, dass Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden, künftig erst dann wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden, schreibt die Zeitung.
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Verbraucher: Gesetz gegen Abmahn- und Telefon-Abzocke fertig - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland ... 08626.html

Daneben müssen Inkassierer ihre Forderungen demnächst begründen und Auskunft über Herkunft und Kosten geben.

Auch die Abmahnabzocker bekommen ihr Fett weg. Künftig dürfen Anwälte, den Angaben zufolge, privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen
 

Regine12

Administratorin
Hier noch einmal vom 13.03.2013 zum anhören,

Anti-Abzocke-Gesetz

http://www.mdr.de/suche/suche106.html?q ... tz&x=6&y=6

Strengere Regeln gegen Verbraucher-Abzocke

Wie soll unerwünschte Telefonwerbung erschwert werden?

Nach den Plänen des Justizministeriums sollen solche telefonisch angebotenen Verträge künftig nur gültig sein, wenn sie danach per E-Mail oder Fax schriftlich abgeschlossen werden. Unerlaubte Telefonwerbung soll mit bis zu 300.000 Euro statt zuvor 50.000 Euro geahndet werden. Verbraucherschützer bemängeln jedoch, dass sich die Regel der schriftlichen Bestätigung nur auf Glücksspielangebote beziehe. Sie sollte aber auch für andere Verträge gelten, fordern sie. ......................................und vieles mehr

http://www.handelsblatt.com/politik/deu ... 20978.html

Das wurde aber auch Zeit.

Bericht der Verbraucherzentrale.

http://www.vzbv.de/11304.htm

Monatelanger Streit verwässert das Anti-Abzocke-Gesetz
Nachbesserungsbedarf bei allen zentralen Problemen
 
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