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Krennz
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Gesetz gegen Abmahn- und Telefon-Abzocke fertig
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Das Vorhaben war zuvor monatelang nicht vorangekommen. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sehe nun vor, dass Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden, künftig erst dann wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden, schreibt die Zeitung.
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Verbraucher: Gesetz gegen Abmahn- und Telefon-Abzocke fertig - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland ... 08626.html
Daneben müssen Inkassierer ihre Forderungen demnächst begründen und Auskunft über Herkunft und Kosten geben.
Auch die Abmahnabzocker bekommen ihr Fett weg. Künftig dürfen Anwälte, den Angaben zufolge, privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen