Geschäftspartner eines Postfachbetreibers haftet für Gewinnzusagen aus Werbeschreiben

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Geschäftspartner eines Postfachbetreibers haftet für Gewinnzusagen aus Werbeschreiben
Oberlandesgericht verpflichtet „Sender“ einer Gewinnzusage zur Zahlung von 20.000 Euro

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat den Geschäftspartner eines Postfachbetreibers, über den Schreiben mit Geldgewinnzusagen an Verbraucher versandt wurden, zur Auszahlung von 20.000 Euro verpflichtet. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts handelte es sich bei dem Schreiben um eine Gewinnzusage im Sinne des § 661 a BGB.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2007 erhielt die Klägerin ein Schreiben mit der Überschrift „Großes Deutschland Rätsel“. Absender war die Firma „Buchungszentrumwest“ mit einer Postfachanschrift aus Achim. In dem Schreiben heißt es auszugsweise: „Sie sind ein Gewinner Frau (es folgt der Name der Klägerin) ...“. Neben dem Namen befindet sich unter der Kategorie „Preise“ der Satz „3. Preis: 20 x 1.000,- € Bargeld“. Tatsächlich existierte die Firma „Buchungszentrumwest“ nicht. Das Postfach wurde durch eine dritte Person betrieben.
Geschäftspartner des Postfachbetreibers verweigert Auszahlung des Geldes.........................
 
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