K
Krennz
Guest
Habe mal etwas gegooglet und siehe da, das kam dabei heraus:
https://netzpolitik.org/2009/filesharin ... htswidrig/
Ausserdem sind Massenabmahnungen nach dem deutschen Rechtsverständnis nicht immer erlaubt.
Daher sehe ich es als angebracht an sich mit mehreren Usern zusammenzutun und dem Korngeier ein Stopschild vorzuhalten. Könntet Ihr hier über PN, wenn sich jeder mit einer 12 am Ende seines Nicknames anmeldet und mir, weil wir hier zur Zeit viel Spam haben, einme PN mitr seibnem Nickname schickt, damit ich ihn nicht gleich wieder lösche.
Wikileaks veröffentlichte in den vergangenen Tagen eine Reihe von Dokumenten, die Gulli zugespielt worden waren. Darunter ist auch ein Fax des deutschen Rechtsanwaltes Udo Kornmeier an einen Kollegen von der britischen Kanzlei Davenport Lyons. Beide sind als rechtliche Vertreter von “Piraten”-Jägern bekannt. Kornmeier vertritt u.a. die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH. Diese schließt wiederum Vereinbarungen mit Rechteinhabern, die DigiProtect zur Rechtswahrnehmung berechtigt, insbesondere dazu, Rechtsverletzungen in P2P-Netzwerken zu verfolgen.
In dem Fax Kornmeiers geht es um die finanziellen Vereinbarungen mit DigiProtect. Er schreibt, dass Davenport Lyons einen Anteil von 37,5% an den Einnahmen aus der Verfolgung von Filesharern erhalten würde. Interessant ist die Schilderung des Geschäftsmodells, das so auch in Deutschland angewendet wird:.....................
Das bedeutet, dass die Rechteinhaber eine Art “Rundum-Sorglos-Paket” buchen. Wenn die Abgemahnten zahlen, werden die Einnahmen unter den Beteiligten aufgeteilt. Zahlen sie nicht, entstehen den Rechteinhabern keine Kosten daraus.
Eine solche Regelung ist in Deutschland nicht legal. Denn reinen Erfolgshonoraren (im Gegensatz zu Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)) sind enge Grenzen gesetzt, schreibt Rechtsanwalt Thomas Stadler:
§ 4a des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes besagt, dass ein Erfolgshonorar nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden darf, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ansonsten von der Rechtsverfolgung abgehalten würde.
Diese Voraussetzungen sind hier ersichtlich nicht erfüllt. Es fehlt bereits an einer Vereinbarung für den Einzelfall, weil vorliegend Rahmenverträge geschlossen werden, die die Verfolgung einer (unbestimmten) Vielzahl von Einzelfällen abdeckt. Außerdem wäre schwerlich zu begründen, dass ein Unternehmen wie DigiProtect aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse ansonsten die Rechtsverfolgung nicht stemmen könnte.
Stadler berichtet zudem, dass Kornmeier in seinen Abmahnschreiben explizit Anwaltskosten nach dem RVG einfordert. Zuerst werde ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, wenn der Abgemahnte widerspreche, berufe Kornmeier sich im zweiten Schreiben explizit darauf, dass die ihrem Mandanten (DigiProtect) nach dem RVG entstandenen Anwaltskosten zu zahlen sind. Diese Vorgehensweise sei rechtswidrig, denn DigiProtect müsse ja entsprechend der Vereinbarung niemals Anwaltskosten vorstrecken:
https://netzpolitik.org/2009/filesharin ... htswidrig/
Ausserdem sind Massenabmahnungen nach dem deutschen Rechtsverständnis nicht immer erlaubt.
Daher sehe ich es als angebracht an sich mit mehreren Usern zusammenzutun und dem Korngeier ein Stopschild vorzuhalten. Könntet Ihr hier über PN, wenn sich jeder mit einer 12 am Ende seines Nicknames anmeldet und mir, weil wir hier zur Zeit viel Spam haben, einme PN mitr seibnem Nickname schickt, damit ich ihn nicht gleich wieder lösche.